#1 5. April 2011 Hallo Leute! Es geht mir darum das ich seit einiger Zeiter Webseiten für Privat Person erstelle und dafür mal mehr und mal weniger Geld bekomme. Nun habe ich ein Angebot von einer Firma bekommen die mich aber nicht unter der Hand bezahlen können. Wie sieht das denn nun aus wenn ich das Design und den Service den ich biete offiziell verkaufe? Worauf muss ich achten und wo mich registrieren? Ich bin grad paralell in einer Ausbildung muss ich meinen Betrieb über diesen Schritt informieren? Vielen Dank! Gruß, Marcel P.s.: Tschuldigung wenn das im Falschen Forum landet wusste nicht so recht wos hingehört. + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell du kannst ohne probleme eine rechnung stellen. wichtig dabei!!! du kannst keine vorsteuer beziehen. d.h. deine rechnung darf keine MwSt beinhalten!!! dein endbetrag ist netto wie brutto! als zusatz in der rechnung schreibst du, dass du laut §xyz (weiß ich gerade nicht) keine MwSt ausweisen mußt. weiters: solltest du viele aufträge bekommen, kommst du nicht drum herum dir ein gewerbe anzumelden. erkundige dich da bei einen steuerberater! dann kannst du deine ausgaben auch absetzen (vorsteuer) // edit guck mal http://www.betriebsausgabe.de/download/rechnungsvorlage-umsatzsteuerfrei.pdf + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell war da nicht was von wegen: design = kunst -> brauchst kein gewerbe aber sobald du die designs in html/css umsetzt fällt das nicht mehr unter "kunst" und du musst steuernummer usw. mit angeben? ich weiß das nicht mehr genau, solltest dich aber zuvor informieren. + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell War das nicht § 19 (1) UStG ? @Murdoc: Das ist doch eine Dienstleistung, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell @Murdoc stimmt design = kunst = künstler sozial kasse aber vorsicht das ist echt ein thema wovon nicht mal steuerberater ahnung haben. programmierung kann durchaus als kunst gesehen werden. bitte fragt mich nicht, hatte schon genung diskussionen darüber. (vielleicht weil ein künstler der programmiert kunst macht) aber das sollte egal sein, da die künstler sozial beiträge der kunde bezahlen muss sobald design, gestaltung oder sowas auf der rechnung steht, dann freut sich die kasse und hält bei einer prüfung ordentlich die hand auf. gewerbe braucht man um die vorsteuer geltend machen zu können. einen neuen rechner uvm. will man ja auch absetzen (MwSt). @mtxkl das steht auch auf der rechnungsvorlage siehe link oben + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell Ich hab damals für meine Webdesign-Firma ein Gewerbe angemeldet, so ein großes Ding ist das jetzt auch nicht und man kann wie schon erwähnt Vorsteuer abziehen. Würde ich auf jeden Fall machen an deiner Stelle, aber ob du da deinen Betrieb drüber informieren musst oder nicht weiß ich nicht. Denke aber schon, ist ja schließlich dann offizieller Nebenverdienst. + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell Kenne deine Situation gut. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und jetzt ist es rechtens. + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell danke erstmal an alle. werde mir die links am wochenende dan mal gründlich anschauen. gruß marcel + Multi-Zitat Zitieren
#9 6. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell Soweit ich weiß, darf man eine Rechnung ohne Gewerbe generell nicht ausstellen. Ich hab für meine kleinen Arbeiten ebenfalls nen Gewerbe angemeldet und läuft nach dem besagten Paragraphen ganz gut. Ob du deinen Arbeitgeber darüber informieren musst sollte in deinem Vertrag mit dem Ausbilder stehen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 18. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell soweit ich meinen finanzmeister (nein nicht meine frau ; ) ) verstanden habe, hört sich das ähnlich wie bei mir damals an. für internetdienste (programmierung, design) hab ich ein vor einem jahr ein kleingewerbe angemeldet. laut gesetz ist es (stand 2009) so, dass du insgesamt (einnahmen aus dem kleingewerbe, sowie sonstige einnahmen (arbeitslohn, ausbildungsvergütung)) nicht mehr als 17.500 euro im jahr verdienen darfst. wenn du drunter bleibst am jahresende musst du keine steuer für deine kunden im kleingewerbe zahlen. ganz einfache rechnung 17 500 euro - 12 * 1000 euro gehalt = 12000 euro aus nichtselbstständiger arbeit 5500 euro unversteuert (das darfste ohne steuern eigenständig abarbeiten) alles was darüber hinaus geht musst du beim finanzamt melden. aber wichtig dabei ist, dass dir die 17500 euro nicht genommen werden können! d.h. es wird nur versteuert was darüber liegt! hatte das gleiche momentan laufen... bin derweil auf vollgewerbe umgestiegen, neben dem hauptberuf aber am besten ist es immernoch einen steuerberater zu fragen. kostet 50 öcken oder so. noch viel wichtiger, wenn du nach der gewerbeanmeldung die formulare vom finanzamt bekommst, musste da ankreuzen, dass es ein kleingewerbe ist! + Multi-Zitat Zitieren
#11 18. April 2011 AW: Webdesign und Webentwicklung anbieten offiziell Gewerbe im Nebenerwerb anmelden. In der Rechnung keine Mwst und Ust ausweisen und auf § 19 UStG der Kleinunternehmerregelung hinweisen. Wichtig: als Gewerbetreibender im Nebenerwerb darfst du keinen fiktiven Firmennamen und kein Logo haben. Nichts was eine Firma suggeriert. + Multi-Zitat Zitieren