#1 13. Juni 2011 §15 abs.1 hgb: kann man etwas ins handelsregister eintragen ohne, dass es bekannt gemacht wird? wenn ja, warum würde man sowas machen?
#2 13. Juni 2011 AW: untersch. zw. eintragung u. bekanntmachung im handelsregister Das geht afaik nicht. Sofern etwas ins Handelsregister eingetragen wird, dauert es eine Zeit lang, bis diese Eintragung bekannt gemacht wird. Deswegen heißt es in der Gesetzgebung auch "eingetragen und bekanntgemacht".
#3 13. Juni 2011 AW: untersch. zw. eintragung u. bekanntmachung im handelsregister achso ok. hab mich auch schon gewundert. danke