#1 26. Juli 2011 Hallo zusammen, beim zappen bin ich manchmal auf solche Sendungen wie "Achtung Kontrolle" und Co. gestoßen und ab und zu erteilen die Polizisten in solchen Sendungen einen "Platzverweis" an Bürger. Irgendwie hat mich das nachdenklich gemacht, ich hab mal Internet nach "Platzverweis" gefragt, jedoch habe ich keine präzise Antwort bekommen, deswegen dachte ich, ich frage mal euch, vielleicht hat das schon mal eine(r) oder andere(r) erlebt oder besitzt gar juristische Kenntnisse. meine direkte Frage ist : welche areale Begrenzung schreibt so ein Platzverweis vor? radius von 1km oder nur 1m² oder wie? wie lange gilt ein Platzverweis ? (der wikipedia nach 24h?) ist es rechtlich keine Freihatsberaubung? also wenn die Polizistien eine direkte Gefahr durch die Person sehen, müssen die im Endeffekt einen Grund nennen (kann man das schriftlich verlangen?) um ein Verweis zu erteilen? greets + Multi-Zitat Zitieren
#2 26. Juli 2011 AW: Platzverweis meistens ist es wenn zB eine Frau Ihren Mann schlägt, dass die Frau die Wohnung nicht mehr betreten darf. Sie darf noch ihre 7 Sachen suchen und muss dann im Beisein der exekutive abhaun. Das ganze nennt sich Wegweisung bzw betretungsverbot. + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. Juli 2011 AW: Platzverweis hmm könnte mir so etwas z.B: auf einem Spielplatz vorstellen wenn die Person dort randaliert etc. das sie dann dort sich nicht mher blicken lassen soll... aber genauer radius ist fraglich + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Juli 2011 AW: Platzverweis ok, ich habe mich aber eigentlich auf öffentliche Plätze bezogen (Marktplatz, Bahnhof usw.) + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Juli 2011 AW: Platzverweis genial also das wird denke ich mal direkt festgelegt wie weit sich dieser Platzverweis ausweitet. + Multi-Zitat Zitieren
#6 26. Juli 2011 AW: Platzverweis wie geil :lol: hab schon mehrere platzverweise bekommen. soll wohl zur vorbeugung von straftaten dienen. ist halt aber nicht immer gegeben der grund, aber das interessiert ja keinen. platzverweise gibts soweit ich weiß auch für ganze städte. + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Juli 2011 AW: Platzverweis das ganze is in etwa so wie wenn du in BiH eine verwaltungsübertretung begehst (zB 189 auf der Autobahn) und ich die als Österreicher nicht zahle können dir mir exakt meinen sack lutschen. Sollte ich aber in BiH einfahren, wird an der grenze der Pass gescannt und dann lutschen die meinen Sack richtig. (oder umgekehrt) das is dann freiwilliges "befahrungsverbot" + Multi-Zitat Zitieren
#8 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Leute versucht bitte nicht vom essenziellen abzulenken, weswegen welche Verbote erteilt werden können ist ja relativ egal, interessant ist ja rechtliche Seite, WENN ich einen Platzverweis bekomme, kann ich 2m weiter stehen oder nicht? oder wann kann ich wiederkommen? oder wenn die Polizisten mir einen Grund schriftlich geben, kann ich zum Anwalt gehen und sagen, "so die Stadt erlaubt mir nicht einen Areal zu betretten", was eine Freihatsberaubung ist (ein Bürger darf sich in DE freibewegen, wenn ich mich recht entsinne.) + Multi-Zitat Zitieren
#9 26. Juli 2011 AW: Platzverweis das ganze ist immer verhältnismäßig.. wenn du kinderschänder bist und es dir verboten ist, dich schulen zu nähern isses nicht verhältnismäßig, das da an der starßen ggü stehst... wenn du wegen wiederholten onanieren im Park "Parkverbot" erhalten hast reicht es, den Park nicht zu betreten.. + Multi-Zitat Zitieren
#10 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Wenn ein Platzverweis ausgesprochen wird dann wird dir ja deutlich gesagt, welchen "Platz" du nicht betreten darfst. Versteh die Frage nach dem Radius deswegen nicht? Es wird dir gesagt du darfst den Münchener HBF nicht betreten also darfst du den halt nicht betreten, darfst aber davor stehen und anglotzen. Es dürfen keine Platz/Ortsverweise mit dauerhafter Wirkung ausgesprochen werden! Wieso Freiheitsberaubung? Sie knebeln dich ja nicht und schmeißen dich in irgendeine Zelle. Allerdings greift der Platzverweis in das Grundrecht auf Freiheit der Person ein. Aber... Ob dir der Polizist das auch schriftlich geben muss, konnte ich jetzt nicht herausfinden. Konnte keine entsprechende Stelle finden wo das geschrieben steht- btw. was hast du davon? + Multi-Zitat Zitieren
#11 26. Juli 2011 AW: Platzverweis vorab, es gibt 2 arten: 1) verweisung von einem ort = entfernungsanordnung, daraus geht eine handlungspflicht hervor 2) verbot einen bestimmten ort zu betreten = betretungsverbot daraus geht eine unterlassungspflicht hervor es ist keine "freiheitsberaubung", ich nehme mal an du meinst die freiheitsentziehung, denn das ist lediglich ein eingriff in deine fortbewegungsfreiheit, eine freiheitsentziehung liegt vor wenn dich die beamten in gewahrsam nehmen (zur durchsetzung des platzverweises) du kannst es nicht schriftlich verlangen da die bekanntgabe gem. §41 vwvfg kein formerfordernis ist. der beamte muss dir klar sagen um welche örtlichkeit es sich handelt und für wie lange der platzverweis gilt, max. 24h wenn eine person auswärts wohnt kann man ihr sogar eine platzverweisung für das gesamte stadtgebiet aussprechen + Multi-Zitat Zitieren
#12 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Platzverweis beinhaltet meist einen bestimmten Ort (Fußgängerzohne, Markplatz oder oder oder) Bei Fußballspielen gibt es auch bei bestimmten Spielen für bestimme Fans fast ganze Stadtverweise. Die kriegen das aber schriftlich. Zb durfte ein Kumpel von mir bei dem Derby nicht in die nähe des Stadions sowie HBF kommen, sonst drohte im eine Geldstrafe, und Zelle für den Tag, sowie einer Anzeige. Ich habe mal einen platzverweis fürs Kneipenviertel bekommen im Suff... geguckt was passiert wenn ich es nicht einhalte habe ich nicht gemacht + Multi-Zitat Zitieren
#13 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Falsch. Das ist ein Aufenthaltsverbot. Geht nur bei Straftaten. Platzverweis geht bei ner Ordnungswidrigkeit. Auf gut deutsch, machste Krach oder Dreck, musste dich verpissen. Ist halt auf nen bestimmten Platz, Straße etc. gebunden. + Multi-Zitat Zitieren
#14 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Auch nicht ganz richtig. Hierbei handelt es sich eher um eine Wohnungsverweisung, welche eng mit dem Gewaltschutzgesetz verknüpft ist. Kommt wohl nur nicht so häufig vor, dass die Frau den Mann schlägt. (Dunkelziffer? ^^) Betretungsverbote werden für die Orte ausgesprochen an denen sich die gefährdete Person zwangsläufig aufhalten muss. (Also bei dem Mann die Stammkneipe ) + Multi-Zitat Zitieren
#15 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Es gibt im Polizeirecht keine Wohungsverweisung. Es gibt den Platzverweis und das Aufenthaltsverbot. Die genaue Regelung ist von Land zu Land verschieden. Das GewSchG ist ja ZivilR, hat damit doch nichts zu tun. Evetuell hinterher, aber erst kommen die Polizisten + Multi-Zitat Zitieren
#16 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Richtig, die Reglung ist von Land zu Land unterschiedlich. Aber da mittlerweile der großteil der Länder die Wohnungsverweisung in die entsprechenden Landesgesetze aufgenommen haben, welche sich speziell auf häusliche Gewalt bezieht, kann man das Kind auch bei Namen nennen, da es bei diesem Beispiel wie die Faust aufs Auge passt. //edit: mit dem GewSchG hast schon recht, das es ZivilR ist. + Multi-Zitat Zitieren
#17 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Ok, falls es die Wohnungsverweisung in deinem PolG als Standardmaßnahme gibt, nehme ich alles zurück Haste nen Link? @ topic: Ja, du kannste 2m daneben stehen, jedoch wird dich auch dann der Polizist weiter schicken. Und nein, du kannst das nicht schriftlich verlangen.... Aber du kannst hinterher Verwaltungsgerichtlich die Rechtmäßigkeit feststellen lassen. Und wenn dir die Polizei verbietet deine Stadt zu betreten, kannst du zum Anwalt gehen. Aber dass du ein Stadtverbot kriegst ist eher unwahrscheinlich + Multi-Zitat Zitieren
#18 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Bremer Polizeigesetz: § 14a Wohnungsverweisung Fehler - beck-online Brandenburger Polizeigesetz: § 16a Wohnungsverweisung BRAVORS | Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG) Saarländisches Polizeigesetz: § 12 Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/2012-1.pdf Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz: § 34a Wohnungsverweisung Normebene - recht.nrw.de etc. + Multi-Zitat Zitieren
#20 26. Juli 2011 AW: Platzverweis Kein Problem. In Schleswig-Holstein und Berlin ist dies auch entsprechend zu finden. (nur das es in Berlin "Wegweisung" heißt oO ) Ich glaube, dass mittlerweile alles zu dem Thema gesagt wurde oder bei "Achtung Kontrolle" was gesehen, was noch Fragen aufgeworfen hat? + Multi-Zitat Zitieren
#21 26. Juli 2011 AW: Platzverweis is mir jetzt ein bisschen peinlich, das steht ja auch in meinem PolG so drin ... Zwar nur als Absatz 3 nach Platzverweis und Aufenthaltsverbot, aber es steht drin Wahr wohl die Verwirrung mit dem GewaltschG. Scheint wohl überall so zu sein außer in Bayern. + Multi-Zitat Zitieren
#22 27. Juli 2011 AW: Platzverweis Gegenbeispiel. Bei der WM 2006 wurde uns ein Platzverbot für die gesamte "Platzhalterstadt" Innenstadt angedroht - es jedoch nie ausgesprochen. Also Fazit: Wenn du ein PLatzverbot bekommst, bekommst du sicherlich ganz genau gesagt was du nicht zu betreten/besuchen hast und wenn doch, wirst du mit Sicherheit mit aufs Revier genommen! + Multi-Zitat Zitieren
#23 27. Juli 2011 AW: Platzverweis ich würd ungern in der Innenstadt Krach machen um Platzverweis zu bekommen damit ich dann alle Einzelheiten weiß jop, jetzt kann ich ruhig weiterleben vielen dank an alle. + Multi-Zitat Zitieren
#24 27. Juli 2011 AW: Platzverweis hallo ich hab mal nen platzverweis bei einem marktplatz erhalten. wir waren betrunken und ein wenig zu laut. wir wurden 2 mal ermahnt und haben und weiter aufgeführt. dann kamen die freundlichen polizisten und haben uns vom platz veriewesen. aber ne freiheitsberaubung ist das nicht. ich kann ja sonst noch überall hingehen. du darfst ja auch nicht in eine fremde wohnung gehen. und des ist auch keine freiheitsberaubung nur weil du den raum nicht nutzen kannst. + Multi-Zitat Zitieren