#1 9. Mai 2012 Hallo zusammen, Juristen an die Front bitte... Also ich arbeite bei einer großen Firma mit pi mal Daumen 5000 Mitarbeitern am Standort. Dort im Parkhaus habe ich heute dort geparkt wo ich immer parke, ich teile mir einen sehr langen Parkplatz mit einem Smart ;-) es ist der äußerste Parkplatz sodass ich niemanden behindere und stehe sogar noch in der Markierung Heut wurde ich abgeschleppt. Nun meine Frage: Ist das rechtmäßig? Kann ich auf Unverhältnissmäßigkeit klagen? Oder sogar auf Diebstahl? Das Abschleppunternehmen darf sich doch nicht einfach an meinem Auto vergreifen nur weil i-eine Firma diesen Auftrag gegeben hat. Kann als Privatmann doch auch nicht einfach jemanden abschleppen der auf meinem Grundstück steht?! So einfach ist es rechtlich doch garnicht?!?! Bin für jeden Rat dankbar! + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Mai 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers mach mal ne skizze. musst doch wissen wer den dienst bestellt hat. wenn ned, ruf an und frag nach. dann mit der person reden. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Doch, das kannst Du. Sofern Du die Abschleppgebühren im Voraus zahlst. Ansonsten musst Du dich mit dem Abschleppunternehmen in Verbindung setzen, warum Du denn überhaupt abgeschleppt wurdest. Es muss geprüft werden, ob Du gefährdend, behindert oder im Halteverbot geparkt hast. Wie ist die Ausschilderung? Ist das im Unternehmen bei jemand anderen schon einmal vorgekommen? + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Kommt natürlich immer gut, seinen Arbeitgeber zu verklagen.... Gibt es dort Parkzeiten, die du nicht eingehalten hast? + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers der abschleppdienst wurde von der gebäudeverwaltung unseres Konzerns bestellt, ich musst für das abschleppen zahlen, da das Unternehmen nicht in Vorkasse getreten ist. Parkzeiten gibt es keine die es einzuhalten gilt. Wie gesagt ich stehe dort Tag für Tag. Der Grund der beim Abschleppunternehmen genannt wurde ist "Parken auf einer Fläche auf der das Parken nicht berechtigt ist" Das ist aber Unsinn! + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers dann versuch videoaufnahmen von dem tag als beweis zu bekommen und geh zum anwalt. die stellen sich eh stur. + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Und wer hat die angerufen? Sprich mit dem! Bist du einfach nur in deinem Ego angekratzt oder was kostet sowas denn? ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Ähm, das "teilen" des Parkplatzes kann auch nach hinten los gehen. War an diesem Tag denn dein Parkplatzkumpel auch da? Sind die Plätze für die Mitarbeiter deiner Firma reserviert? 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers ja ist unsere tiefgarage, ist nur für mitarbeiter. Der Smart war auch wieder da und wir standen 1a da... der spaß hat 180 euro gekostet gab rabatt, da unser unternehmen bei denen rabatt bekommt 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers geh zu den leuten die das abschleppunternehmen bestellt haben und stell die zur rede. wenn möglich videoaufnahmen kriegen und nicht zahlen (bzw geld zurückfordern falls du es schon getan hast). + Multi-Zitat Zitieren
#11 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Poste dochmal eine Foto von deinem Standplatz + Multi-Zitat Zitieren
#12 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers musste grad tierisch lachen bei der nummer mit rabatt aber mal im ernst sind die parkplätze nur für mitarbeiter in gewissen hierachiestufen und du darfst deswegen net parken oder wieso sind die von der gebäudeverwaltung da so penibel? + Multi-Zitat Zitieren
#13 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Verstehe ich auch nicht gänzlich. Wenn das eurer Parkhaus ist (oder eben Garage), wieso werden da Fahrzeuge abgeschleppt? Bist du eventuell in die falsche Garage gefahren? Bei uns in München hat eine Frau mal 3 Jahre gebraucht um ihr Auto wiederzufinden. + Multi-Zitat Zitieren
#14 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers es ist die Tiefgarage die zum unternehmen gehört, ja auch die richtige ;-) Also habe heute mit den Jungs telefoniert und sie argumentativ kaputt gemacht. Zuerst hieß es schraffierte Zone, da dort aber Faktum nix schraffiert ist viel das schonmal aus ;-) dann hieß es "ihr auto ragt in die Kreuzung" worauf ich nur meine WTF! ich fahr nen Skoda Fabia da ragt nix. Dann hieß es ich stand mit 2 Autos auf einem Stellplatz, jau und jez? is wohl nich verboten auf nem 4,5meter Parkplatz mit nem Smart und nem Fabia zu zweit zu stehen, danach hat er nixmehr gesagt außer dass er es nich ändern könne und ich mich wegen dem bisschen Geld jetzt nicht anstellen soll. Das ganze geht jetzt an den Geschäftsführer und dann meinerseits zum Anwalt + Multi-Zitat Zitieren
#15 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers ab zum anwalt und das geld + schadensersatz auf zivilrechtlichem wege einklagen ... wird zwar eine weile dauern, aber du bist ganz klar im recht + Multi-Zitat Zitieren
#16 10. Mai 2012 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers https://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=15505636 hier das Bild wie "das Heck meines Autos auf die Kreuzung ragt" + Multi-Zitat Zitieren
#17 10. Mai 2012 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Und der Smart kann auch ohne Probleme herausfahren? Sprich links auf dem Bild ist keine Wand? + Multi-Zitat Zitieren
#18 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Zu edel, jeder halbwegs gute Anwalt holt dir das Geld wieder und ne Schadenersatz, hättest dir mal gleich XDAR bei Sixt gemietet als dein Auto weg war + Multi-Zitat Zitieren
#19 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers links kommt wieder so ein ultra breiter weg und dann wieder ne parkreihe... da is nix mit wände :-D + Multi-Zitat Zitieren
#20 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Wo stehst denn mit dem Hinterrad drauf ? Wozu dieser "extra" Bereich beim Parkplatz ? Und sonst bei Kurvenfahrten auch keine Behinderung ? Gar keine ? + Multi-Zitat Zitieren
#21 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Exakt auf diesem Bild stehst du allerdings über die gekennzeichnete Fläche? Ist das immer so? + Multi-Zitat Zitieren
#22 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Sehe das auch so stehst auf der fläche. An deiner stelle würde ich es dabei lassen. Arbeitgeber anklagen und das für 180EUR?! Lass gut sein und part mit deinem skoda so das du ein Parkplatz in anspruch nimmst. LG K-D + Multi-Zitat Zitieren
#23 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers das ist immer so, tut der Smart an seiner Vorderachse genauso, da ist sone runde weiße Linie, da kannste noch locker mitm 40Tonner die Ecke rum so weiträumig ist die "Kurve" dort. Von Behinderung kann da keine Rede sein, wenn ich spät dran bin stehen auf diesem Platz auch schonmal gerne Kombis (die auch bisher nicht abgeschleppt wurden) man kann die Kurve so eng ja schon allein wegen der Säule garnicht fahren + Multi-Zitat Zitieren
#24 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers Wieso parkst du denn überhaupt zu zweit auf einem Parkplatz!? Hat deine Firma nicht genügend parkmöglichkeiten? + Multi-Zitat Zitieren
#25 10. Mai 2012 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Mai 2012 AW: Abgeschleppt aus Tiefgarage des Arbeitgebers tja, auch. du bist im unrecht, genauso wie der smartfahrer, wenn er wirklich vorne auch drüber steht. gal, WARUM der halbrunde bereich da ist, du stehst drauf und das darfst du nicht. die können mit dem einfachen grund kommen, dass im falle eines brandes die feuerwehr z.B. nicht gut durchkommt. du musst ja nicht ganz im weg stehen, sondern einfach den zufahrtsweg schwerer zugänglich zu machen. du stehst auf dem bild "sogar mit dem kleinen fabia" übrigens auch ÜBER der verbotenen markierung schon auf dem fahrweg und das ist noch blöder. also sind die 180EUR (vlt nicht unbedingt in der höhe) gerechtfertigt! besser 180EUR jetzt und woanders parken als später mehrere tausend, weil n krankenwagen oder so wegen deinem auto nicht durchkommt.. + Multi-Zitat Zitieren