Trunkenheit im Verkehr

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Gewitter, 24. Mai 2012 .

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  1. 24. Mai 2012
    Guten Abend zusammen,

    ich weiß dass das Forum keine Rechtsberatung ist, aber vllt hat ja jemand schon Erfahrung mit diesem Thema.

    Ich schildere ma kurz den Sachverhalt:
    Ein Kollege von mir ist betrunken hinterm Steuer erwischt worden. Der Test mit dem Pustegerät ergab. 1,1 Promille. Das Ergebnis vom Bluttest steht noch aus.

    Nun saß ich als Beifahrer daneben und hatte auch die Kessel vollgetankt.Die Beamten hatten meine Personalien auch aufgenommen und heute kam ein Brief mit einer Aufforderung zur Zeugenaussage.

    Meine Frage ist nun folgende: Können die mich nun auch am ***** bekommen als Führerscheinbesitzer obwohl ich nur Beifahrer war?! Schließlich köntte man das ganze auch aus der Sichtweise der unterlassenen Hilfeleistung sehen oder nicht ?!


    Vielen Dank ;-)
     
  2. 24. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Nein, ist auch einer der dämlichsten Irrglauben, dass man als Beifahrer dran beteiligt wäre wenn der Fahrer betrunken ist.
     
  3. 24. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Ich würde einfach nicht erscheinen, da gibt es nichts auszusagen !
    Du darfst als Beifahrer so betrunken sein wie du willst und wenn der Fahrer betrunken fahren will gehst du zwar ein gesundheitliches Risko ein, nicht aber ein rechtliches !
     
  4. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Is meinen Kollegen auch passiert.

    Er ist zur Aussage gegangen und hat einfach gesagt das er nen Filmriss hatte und sich an nix erinnert.

    Achja ich mein der Kollege müsste seinen Lappen 9 Monate abgeben. War bei meinem Cousin auch so. Der hatte aber auch ne Menge Intus.
     
  5. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Ist damit der Beifahrer oder direkter Führer des Fahrzeuges gemeint?

    § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr - dejure.org

    Hier kannst du dir den Paragraphen selbst nochmal durchlesen!
     
  6. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Warum solltest du als Beifahrer auch Schuld sein und eine Strafe erwarten?.
    Ich kann Dich beruhigen, du hast nichts zu erwarten. Und das mit unterlassener Hilfeleistung ist schwachsinnig. Für dein Freund wird es wohl ziehmlich ungemütlich werden. Zur Polizei gehen würde ich an deiner Stelle, doch dann würde ich die Aussage verweigern bzw. wenn du nicht gepustet hast dann machst Du auf einen "Herr Hauptkomissar, ich hätte Ihnen gerne weitergeholfen nur hatte ich soviel getrunken dass ich nicht mehr alles weiß"..... und dann biste raus!.
     
  7. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Ich kenne es so das man als beifahrer den führerschein auch abgeben muss. Die wollen halt damit verhindern das jugendliche bei einem brdoffenen mitfahren was auch gut ist.ist aber keine rechtsbelehrung. Lg kd
     
  8. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    ja, genau wegen solchen ***** wie dir, glauben das andere leute -.-
     
  9. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Zeugenaussagen können nicht verweigert werden.
    Ich würde hingehen und sagen, dass Du nichts weisst, erst zugestiegen bist (oder gar Anhalter warst) und nichts bemerkt hast.
     
  10. 25. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Hey, so wie du den Sachverhalt geschildert hast behältst du deinen Führerschein natürlich! (Anders bei der Anstiftung oder Mittäterschaft - wenn 2 Personen das Fahrzeug führen - sieht wohl ziemlich lustig aus)
    Trunkenheitsdelikte werden grundsätzlich nur durch den Fahrzeug/Kraftfahrzeugführer verwirklicht.

    Natürlich kannst du die Zeugenaussage bei der Polizei verweigern... einfach nicht hingehen (du kannst nicht zur Aussage bei der Pol. gezwungen werden).
    Anders vor Gericht, dort hast du die Pflicht auszusagen (wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Auskunftsverweigerungsrecht vorliegt).
    Beachte: Straftat wegen Falschaussage.

    Wenn dein Freund wirklich 1.1 drauf hatte würde ich mal fragen wann er vorher das letzte getrunken hat (höchster Pegel 60min nach Trinkende). Danach fällt der Pegel wieder ab und wenn er gerade in der Abbauphase war und er 1.1 im Vortest hatte, hat er vielleicht Glück und im Blut ist er unter 1.1. Bis 1.09 ist das ,,nur" eine OWi nach § 24a StVG (bei Erstverstoß 500Euro, 4P, und 1 Monat FV). Falls er über 1.1 ist (absolute Fahruntüchtigkeit) oder Ausfallerscheinungen hatte dann wird es wahrscheinlich zur Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB dann ist der Lappen für ein Jahr weg.
     
  11. 25. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    ..antanzen und sagen das du nen filmriss hattest ist das beste, damit belastest du niemanden und bist auch aus der sache raus..

    ..dein freund darf sich auf saftige mtu gebühren vorbeiten und einen führerscheinentzug für min. 6 - 18mon... gut das euch nix passiert ist! einfach unverantwortlich eure aktion .. ich fahre nichtmal nach 0,5l bier oder einer tüte.
     
  12. 26. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Der Fahrer. Beifahrer ist nix passiert.
     
  13. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Ich gebe dir den tipp, das ganze zum positiven für deinen freund aufzubauen.
    Du gehst da hin und erzählst denen, dass du den ganzen abend bei ihm warst und genau gesehen hast, dass er nur n bier oder n glas wein getrunken hat. Es muss ihm also jemamd etwas untergemischt haben blablabla..
    Hat bei uns auch funktioniert und er bekam zwar ne strafe, der lappen war aber "nur" 3 monate weg, anstatt 9. Er hatte zu dieser zeit halt ne frau und n kleinkind und er hat das dann noch bisschen ausgeschmückt von wegen auto und arbwit und familie...
     
  14. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Geil. Darf ich dein Freund sein? Frau und Kind daheim und setzt sich besoffen ans Steuer. Ich weiss, mit Moral braucht man euch nicht kommen, trotzdem wünsch ich leuten wie euch, die auch noch drauf n, fisteln am Penis.

    Topic: Nein der Beifahrer kann nicht zur verantwortung gezogen werden, sofern er nicht in den Straßenverkehr eingreift. Von einer Falschaussage rate ich allerdings ab.
     
  15. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Jo ich bin die Moral himself. Mal ehrlich, mir doch latte ob sich jemand tot fährt. Wenn man aber Frau und Kind zuhause sitzten hat und dann noch besoffen hinters Steuer geht, damit sowohl riskiert das Frau und Kind ohne ihn weiter machen müssen, als auch andere mit rein zieht, dann hat das nichts mit unschuldig zu tun.

    Liegt vieleicht auch daran das ich bereits gesehen hab, was passiert wenn jemand nen scheiss auf seine Menschen gibt.
     
  16. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    So der Kollege hatte 2,11 Promille laut Bluttest auf der Uhr. Mein Anwalt hat gesagt ich solle eine Aussage bei der Polizei und vor Gericht verweigen, weil ich mich nicht selbst belasten musst und stehe damit auf der besser Seite als wenn ich eine falsch Aussage mache ;-)
     
  17. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    kannst ihn ja von mir aus auch dafür steinigen, dass er mit 17 Vater geworden ist.. wird ihn aber herzlichst wenig interessieren.
    Moral ist schön und gut, ich denke auch nicht, dass ers nochmal machen wird.. danke für deine worte.. aber moral hin oder her, solltest du schon mal aus gewesen sein, was ich mir schlecht vorstellen kann, würdest du wissen, wie man über soetwas denkt wenn man paar bierchen hinter sich hat.
     
  18. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Ich hatte mal einen Fall in Second Life. Da ist mein bester Inet kumpel und ich nachts um 4 von der Dizze wieder gekommen und uns haben zwei weiber schön die vorfahrt genommen. Beide hacke dicht und wir sind schön mit 70 kmh reingerasselt. Zum Glück nur im Spiel passiert...

    Jetzt mal ernsthaft, mir ist sowohl das obige passiert, als auch ein weiterer Fall, bei dem ich zum Glück nicht involviert war. Ich weiss nicht ob du damals den Fall vom Böhse Onkelz Sänger mitbekommen hast und will auch garnicht näher drauf eingehen, nur soviel, einer der Opfer ist ein Arbeitskollege von mir gewesen.

    Wenn du so jemanden dann mal in der Spezialklinik liegen siehst, der Körper überseht von Brandwunden und verstümmelten Körperteilen, dann wirst du ganz schnell erwachsen.

    Was willst du mir jetzt damit sagen, das der Typ mit 17 Vater geworden ist? Das er überfordert ist mit dem Leben? ka

    Ich bin kein Sanmariter, aber wenn man andere Leute mit seiner unreife belästigt, hab ich leider kein verständnis für.
     
  19. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    Fals es euch noch interessiert, was er so alles bekommt bei 2,11 Promille:

    Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, min. 12 Monate bis hin zu 24 Monaten.
    MPU muss natürlich auch gemacht werden, erst wenn diese Erfolgreich bestanden ist, kann auf den Führerschein gewartet werden.

    Ich würd mal sagen...sind so um die 4000EUR die diese Fahr gekostet hat.

    Ahja und wenn er in nächster Zeit Wiederholungstäter wird:
    Drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung (nicht bei schnellem Rückfall)...bedeutet, dass er sogar richtig in den Knast geht.
     
  20. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

    nope. dir passiert nichts. Ich würde an deiner stelle nicht einmal eine Aussage machen... pflicht ist es ja nicht einmal.

    Dein Kollege hat glück gehabt. Vllt. ist er durch den Bluttest unter 1.1 Promille geblieben, das heißt es ist keine folgenlose Trunkenheitsfahrt, also 316 StGB sondern lediglich eine Ordnungswidrichkeit nach 24StVG.
    Klar, bekommt er den lappen für ne Zeit lang weg und das ganze zieht ne strafe mitsich, aber dafür keine Straftat und ich meine da musst auch keine MPU machen um den lappen wieder zu bekommen
     
  21. 27. Mai 2012
    AW: Trunkenheit im Verkehr

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