#1 14. Juli 2012 Unter welchen umständen kann ein arbeitnehmer, der sich nicht in der probezeit befindet, fristlos kündigen? Ist das z.b. bei massiven verstößen gegen das arbeitszeitgesetz seitens des arbeitgebers möglich? 5 Person(en) gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung ist schwer nachzuweisen denke ich mal solange es kein kartensystem gibt wo es die zeiten einträgt.. weiters kommt es auf deinen arbeitsvertrag an, wie es dort mit Überstunden geregelt ist bzw. wie alt du bist. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Arbeitsvertrag und alter haben damit nichts zu tun, da sie das arbeitszeitgesetz nicht umgehen dürfen. der beweis ist ne andere sache. die frage ist erstmal, ob das eine fristlose kündigung rechtfertigt und welche gründe es noch gibt, die eine fristlose kündigung legitimieren. 5 Person(en) gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Lies mal die folgende Seite: Arbeitsrecht - außerordentliche (fristlose) Kündigung - Finanztip Mein Beileid digga 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Eine fristlose Kündigung ist dann zulässig, wenn eine Weiterarbeit bis zur befristeten, frühstmöglichen Kündigung unzumutbar ist. Das ist vor Gericht Auslegungssache. Sollte massiv gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen werden, sollte es dortbei für Dich keine Probleme geben. + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Kannst keine fristgerechte Kündigung machen? Ich könnte dir nur Wege sagen wie du vom Arbeitnehmer ne fristlose Kündigung erhalten kannst. Als Arbeitnehmer ist das nicht ganz so einfach weil es halt um echt grobe Verstöße des Arbeitsvertrags seinens des Arbeitgebers gehen muss... 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Das muss es auch von Seiten des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen will... + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Naja, wenn der Chef bisschen Grips in der Birne hat (ich unterstell mal, Chef besitzt einen IQ über einer geistigen Behinderung), geht er mindestens auf einen Aufhebungsvertrag ein. Keine Arbeitgeber hält sich freiwillig unmotivierte Arbeiter (außer Idioten führen den Laden). Zumal für den Arbeitsgeber selbstverständlich die Gefahr schlechthin besteht, große Verluste durch den Mitarbeiter zu haben. Zum Beispiel könnte er einfach Krank machen, was den AG sicherlich am meisten ärgern könnte, da er Geld verliert, obwohl ihm keine Arbeitskraft zur verfügung steht. Das sollte eigentlich reichen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Knall ihm eine, spuck ihm ins Gesicht, wird doch nicht so schwer sein. Bedenke, Arbeitsamt mach manchmal Faxen, wenn der Arbeitnehmer kündigt (denen ist das völlig egal, was Du da für Probleme hast). 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#10 16. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Wie kann denn der AG gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? Geh doch einfach mit Berufung darauf heim! Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann wende dich an den oder geh zur Gewerkschaft! Die können bei so etwas meist besser helfen. mfG + Multi-Zitat Zitieren
#11 16. Juli 2012 AW: fristlose kündigung Ja aber dafür kann man ja genügend tun, z.b. kommt man dann chronisch zu spät oder besoffen oder ballert dem Chef einfach mal eine Würd kündigen und dann bis Ende der Frist krank feiern und mir was neues suchen, besser aber vorher was neues suchen + Multi-Zitat Zitieren
#12 18. Juli 2012 AW: Wann ist eine fristlose Kündigung möglich? Man selbst darf, vor allem in Hinsicht darauf später Arbeitslosengeld erhalten zu wollen, nur aus ganz krassen gründen fristlos kündigen. Z.B. sexuelle Belästigung, Gewalt oder grobe Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsvorschriften. Grüße Zeiko + Multi-Zitat Zitieren