#1 19. August 2013 Hallo Leute, ein guter Freund von mir hat bei einer großen Ladenkette einen Gegenstand im Wert von € 200 gestohlen. Zwei Tage später bekam er einen Anruf vom Ladendedektiv er musste die Ware dem Geschäft zurück geben € 100 Bearbeitungskosten bezahlen und bekam eine Anzeige. Heute hat er einen Brief vom Bezirksgericht bekommen (Vorladung zur Verhandlung). Mit was muss er rechnen? Vielen Dank für eure Antworten. Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Wie alt? Geldstrafe und eventuell Sozialstunden, je nach Alter. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Geldbuße + Sozi-Stunden wenn er glück hat bleibts bei ner verwarnung und es wird fallen gelassen Quelle: erfahrung am eigenen Körper 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Alter: Momentan 19, damals 18 Jahre alt. Nettoeinkommen: EUR 1100 + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB so so ein guter freund also. woher hatte der ladendedektiv denn die telefonnummer und wie kann man nen ladendieb 2 tage später dingfest machen ohne ihn auf frischer tat erwischt zu haben? gut videoüberwachung, aber woher kennt er die telefonnummer? 200€ diebstahl is doch nix. bußgeld und gut, gerade bei dem alter, wenn er vorher nicht aktenkundig geworden ist + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. August 2013 Zuletzt bearbeitet: 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Ich denke anhand der Videoüberwachung, der Detektiv meinte zu Ihm er würde alles und Jeden finden dass wäre sin Job! Hatte bis jetzt nur immer mehr oder weniger kleine Vergehen, war noch nie Angeklagter bei einer Verhandlgung. Wie hoch kann/ist so ein Bußgeld in etwa? + Multi-Zitat Zitieren
#7 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB naja bußgeld ist es in dem sinne nicht. das gibs ja nur bei ordnungswidrigkeiten und das ist ladendiebstahl glaub ich nicht. ich würde mit ca. 300EUR rechnen, aber ich bin auch kein jurist 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Fallen hierbei nicht noch zzgl. Gerichtskosten an? + Multi-Zitat Zitieren
#9 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Das wird doch nicht vor Gericht gehen + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Das kommt darauf an, irgendwann ist es mal genug. + Multi-Zitat Zitieren
#11 24. August 2013 Zuletzt bearbeitet: 24. August 2013 AW: Gerichtsvorladung wegen Diebstahl §127 StgB Hör ich irgendwie auch zum ersten mal sowas. Der Detektiv wartet normal nach der Kasse und fängt dich mit dem Beweisstück zusammen ab. Selbst wenn er es auf Kamera gesehen hätte wie du es eingeschoben hast ,kann er trotzdem nicht wissen ob du es auch wirklich an der Kasse vorbeigeschmuggelt hast. Könnt nämlich genausogut sein,daß du die Ware vor dem rausgehen aus Paranoja wieder irgendwo abgestellt hast wo die Kamera nicht hingekommen ist und dann raus bist . Und egal wo du die Ware dort abgestellt hast,jeder andere könnte schliesslich die Ware wieder aufheben und kaufen oder selber einschieben . Und gerade wegen sowas fangen dich Detektive mit der Ware zusammen ab,damit sie alles in der Hand haben + Multi-Zitat Zitieren