#1 14. März 2016 Hi, zurzeit bin ich BWL-Student an einer FH und habe im Wintersemester keine Klausuren mitgeschrieben. Beim Vorstellungsgespraech wurde ich gefragt, ob ich die Prüfungen bestanden habe und ich habe mit JA geantwortet. Da ich sowieso das Studium abbrechen werde, ist es ja quasi egal... Kann das der Arbeitgeber überprüfen? Nicht oder? Mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Bei manchen Arbeitgebern, muss neben einer Immatrikulationsbescheinigung auch ein Notenauszug vorgelegt werden. Da kann das schon drin stehen, also 50:50. Sofern sich das auch einer anguckt (und versteht ^^). + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech So wie ich das verstehe, brichst du ab und möchtest stattdessen eine Ausbildung machen. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie Noten o.ä. aus deinem Studium verlangen, denn diese sind ja nicht relevant, da du es nicht beendet hast. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Nächtes mal die Eier haben und die Wahrheit sagen + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Das ist nicht zwangsläufig egal, wenn der Arbeitgeber aufgrund der bestandenen Prüfungen eine bestimmte Qualifikation vermuten kann. Im ungünstigsten Fall wäre die Lüge sogar ein Grund, den Arbeitsvertrag zu widerrufen, solltest du damit auffliegen. Ggf. käme sogar Schadensersatz in Betracht. + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Das ist richtig aber da es mündlich und ich gehe mal davon aus unter 4 Augen besprochen wurde, müsste der Arbeitgeber das erst mal beweisen können. Würde mir da auch nicht allzu große Sorgen machen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Tatsächlich wird es für den Arbeitgeber nahezu unmöglich einen nach der Probezeit zu entlassen sofern unter 4 Augen gesprochen wurde und es hierzu nichts schriftliches gibt. In der Probezeit ist es allerdings kein Problem - pack deine Sachen und geh. Allerdings sind die Rekrutierungskosten sehr hoch und der Betriebsfrieden bei schnellen Kündigungen gefährdet, so dass diesen Schritt kaum jemand gehen mag. + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. März 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Kommt drauf an ob er eine Immatrikulation von dir haben möchte oder eine Studiendoku will. + Multi-Zitat Zitieren
#8 29. April 2016 AW: Gelogen bei Vorstellungsgespraech Es wurde ja eh bereits geschrieben dass ein Auszug durchaus von Nöten sein kann, aber selbst wen musst du dann eben da die Wahrheit sagen - aber insgesamt so lange das keine Rolle spielt bei deiner Arbeit als Voraussetzung, nun ja ist passiert und ich würde es dabei gut sein lassen. + Multi-Zitat Zitieren