#1 20. April 2007 Hallo, als ich eben von der schule nach haus kam, lag auf dem Esstisch ein Brief von GeoLogie... Ich riss ihn sofort auf, da mir dises unternhemen unbekannt ist! In dem Brief stand, dass ich mich dort angemeldet habe und bereits 2 rechnungen bekommen habe, welche aber nie bei mir ankamen! Nun wollen sie 65€, dennoch habe ich mich nie dort angemeldet, ich kenne diese seite nichtmal...ICh ahbe dort angerufen und man hat mir gesagt das man mich mit meinen richtigen daten von einer mir ebenfalls unbekannten email adresse angemeldet habe!Was soll ich jez tun, ich bin schüler und für mich sind 65€ sehr viel egld, vor allem für etwas was ich gar nicht getan habe! PS: Ich habe mich wirklich nie dort angemeldet, ich kenne die seite nichtmal, aber meine daten waren alles korrekt...Bruche diesmal echt Hilfe! + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! stillschweigend ignorieren, dir kann nix passieren wenn du's wirklich nicht warst! 1. nicht deine ip 2. nicht deine mail 3. u18 Gruß, saNz + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! schreib ihnen doch zurück und sage ihnen dass!! + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Dennoch waren es meine richtigen daten, die ich hier jez natürlich nicht nennen werde... Also mein Vor und Haus Name, die Straße und sogar Stadt und PLZ waren korrekt! + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Ja und? die Daten kann sich wohl jeder ausm telfonbuch suchen.... warste schonma auf der seite von denen? wenn die deine ip nich haben und es net deine mail adresse is könne die dir gar nix!!! + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Also wie gesagt, ich war niemals auf der seite, da ich sie gar nicht kenne, meine mail und etc. haben sie auch nicht nur halt die real daten! + Multi-Zitat Zitieren
#7 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Also: Zunächst mal schriftlich (per Einschreiben) der Rechnung widersprechen. Dabei klarstellen, dass Du dort nie einen Dienst in Anspruch genommen hast (Namen, Adresse etc. sind ja nun wirklich einfach zu bekommen). Sollte das nicht helfen, wende Dich an einen Verbraucherschutzverband (google). Die müssen zunächst mal beweisen, dass Sie mit Dir überhaupt ein Vertragsverhältnis haben. Also keine Sorge ! + Multi-Zitat Zitieren
#8 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Das noch nicht einmal. Einfach überhaupt nichts machen reicht. Wobei anrufen eventuell erreichen würde, das keine Rechnungen kommen. Aber man kann auch alles ignorieren bis was per Einschreiben kommt + Multi-Zitat Zitieren
#9 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Ja, nur wenn er nicht widerspricht, hat es die Firma leichter, beim Amtsgericht einen Titel zu erwirken und einen Inkassolümmel loszuschicken ! + Multi-Zitat Zitieren
#10 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! hatte das gleiche problem mit einem usenext anbieter mit dem ich nie was zu tuen hatte. telefonate haben nichts gebracht obwohl ich ausdrücklich erklärt habe das ich mich nie dort angemeldet habe oder sonst etwas auserdem hatte ich erwähnt das ich minderjährig auch zwecklos die wollte ihr geld. mittlerweile kamm dann die angeblich 3 mahnung die ersten 2 habe ich nie gesehen. Musste nun schon 200€ zahlen. Darauf hin haben meine altern angerufen und ihnen nochmal alles erklärt wir sollten eine kündigung per einschreiben schieken bis jetzt keine rechnung mehr bekommen aber das hilft nicht immer + Multi-Zitat Zitieren
#11 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Dir wird nix passieren, wenn du auf der Seite keine AGB akzeptiert hast. (Was du ja sagst, das du die Seite garnicht kennst.) Es werden höchstwarscheinlich Mahnungen (2) kommen, in der dritten drohen sie dan mit Anzeige/Anwalt usw. doch dazu wirds niekommen, die jagen dir nur Angst ein, wenn du blöd bist zahlst es, wenns vorn Anwalt kommt werden die niemals gewinnen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Du wie alt bist du denn überhaup? Und wann hast du denn Vertrag abgeschlossen ? Warst du schon 18 als du den vertrag abgeschlossen haben sollst? Wenn du mir die Fragen beantworten kannst könnte ich dir möglicherweise helfen. + Multi-Zitat Zitieren
#13 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Ich bin 14 und habe NIE einen Vertrag abgeschlossen, sagt ich aber bereits, naja hab da heute angerufen und hab denen klipp und klar gesacht da ich nichts mit der seite zu tun habe, nun wollen sie die ip zurückverfolgen von wo man sich dort gereggt hat...Naja ich denke machen die eh net, würde viel zu kostenpflichtig sein ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#14 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! dir wird überhaupt nix passieren. Brauchst gar keine Angst zu haben. Du bist grad mal 14. Fer Vertrag ist erst ab 18 gültig. Die können dir gar nix. Und werden auch nichts machen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 20. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! 1. bist du nicht Volljährig, somit beschränkt Geschäftsfahig = somit ist der Vertrag ohne Einverständnis deiner eltern nichtig. 2. warst du zum Zeitpunkt des Vertrages weder über die Vertragsbedingungen, noch über die Zahlungspflicht informiert bzw. kannst die sich darauf ergebenden Verpflichtungen nicht bedienen. Also du brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen auch wenn du das AGB akzeptiert hast. Wenn du dir jedoch unsicher bist schickst du einfach ein Kopie deines Ausweises zur Bestätigung deiner Unmündigkeit und die Sache wird sich von selbst klären. + Multi-Zitat Zitieren
#16 21. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! naja. also wenn du es nicht warst brauchste garkein schlechtes gewissen haben. ich würd den brief irgendwo verstecken oder einfach so das du net mehr dran denkst:tongue: anders isses wieder wenn man es war und trotzdem nciht zahlen will^^ + Multi-Zitat Zitieren
#17 21. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! hi, hab auch mal son breif bekommen...einfach ignorieren, zerreißen und wegschmeißen... wenn danach nichts mehr kommt is die sache gegessen..wenn die wirklich ne mahnung oder sowas schicken einfach schriftlich melden... es gibt so viele leute und firmen die auf gut glück versuchen irgendwo geld einzutreiben...und wenn die glück haben treffen die z.b auf leute wie dich (nicht böse gemeint, 90% reagieren bestimmt so) die dann einfach bezahlen um stress zu vermeiden... also..IGNORIEREN...wenn danach was kommt....am besten direkt anwalt einschalten, da die leute ne ziemliche fantasie haben und bestimmt keinen ruckzieher machen werden, wenn die merken wie verunsichert du bist.. mfg nuddi + Multi-Zitat Zitieren
#18 22. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Was unseriöse Firmen unschuldige Minderjährige antun, du kannst sie sogar verklagen weil du dadurch Psychisch belastet worden bist. Vielleicht ist diese "besagte" Firma ja auch schon verschwunden. mfg klaiser + Multi-Zitat Zitieren
#19 22. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! informier, wenn du oder deine eltern einen haben deinen anwalt darüber. falls sie drohen gerichtlich gegen dich vorzugehen, dann laß es drauf ankommen. die würden ey nicht gewinnen. laß dich, wie gesagt, nicht einschüchtern. + Multi-Zitat Zitieren
#20 22. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! Ich hatte mich mal aus neugier dort angemeldet und nicht bemerkt, dass es kostet. Als Name habe ich einfach einen gewissen Al Bino eingebene und eine Fantasieadresse und so. Nun wollen die Geld von mir! Hab denen schon geschrieben, dass ich noch Minderjährig bin und der Vertrag somit nicht gültig ist. Doch ich habe trotzdem wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten. PHP: Sehr geehrte / r Herr / Frau , Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie . de ! wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt : Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen , haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt , bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann . Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich . Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Genealogie Ltd . anmeldet , so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben . Diese Handlung ist , auch strafrechtlich relevant , sowohl im Hinblick auf einen sog . Eingehungsbetrug zu Lasten der Genealogie Ltd . als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem . § 269 Abs . 1 , 2 StGB : "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)" Hinsichtlich der Zahlungsforderung weisen wir auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin . Demnach ist ein vom Minderjährigen geschlossener Vertrag auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam , wenn er mit ihm zur freien Verfügung übertragenen Mitteln bewirkt wird . Hinzu kommt , dass die gesetzlichen Vertreter aus mehrerlei Gesichtspunkten für die Handlungen des Minderjährigen haften : Die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht stellt sich aus Sicht eines Dritten - hier der Genealogie Ltd . - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen des Minderjährigen dar . Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat , liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor , denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen . In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht , da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene Ahnenhomepage angelegt haben . Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf , den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen . Mit freundlichen Grüßen , Ihr Genealogie . de - Team Was kann ich tun? Bin 17 und lebe in der Schweiz. Können die mir etwas anhaben? Oder soll ich ignorieren? + Multi-Zitat Zitieren
#21 22. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 €! HILFE! einfach nicht beachten kommt nix du bist 14 und warst das auch net aber mach dir keine sorgen ok . ich wünsche dir noch viel glück + Multi-Zitat Zitieren
#22 23. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 € Ich hab mich schon sehr oft und lange mit diesen Abzocker Seiten beschäftigt und darüber gelesen, obwohl ich noch nie selbst drauf reingefallen ist. Mein Ergebniss ist, dass diese "Firmen" nichts machen, wenn du nicht zahlst. Sprich du ignorierst die E-Mail oder die Post. Lass dich von dem Inhalt der Briefe nicht einschüchtern. MfG -.- + Multi-Zitat Zitieren
#23 23. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 € denke dir kann nix passieren. da du 1 nich keine 18 bist. 2 du dich dort nicht angemeldet hast und 3 es dann denk ich auch nicht deine ip sein wird die dort geloggt wurde. wenn die weiter stressen drohe damit zum verbraucherschutz zu gehen dann kriegen die meistens schiss :tongue: + Multi-Zitat Zitieren
#24 23. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 € haben die ja letzten sogar in den rtl2 news gesagt, dass solche verarschungen wie lebenserwartung.de und sowas alle leute verarscht.. die versuchen so lange druck auszuüben bis du zahlst..und das auch mit einer gerichtsvorladung etc. ich bin letztes jahr auch in diese falle getappt.. jedoch musst du nur einmal antworten und dem allen widersprechen. eine vorlage findest du auf der seite der verbraucherzentrale. und dann einfach nichts mehr machen..die schicken dir dann noch ein paar mahnungen und dann kommt nichts mehr.. also alles im lot + Multi-Zitat Zitieren
#25 23. April 2007 AW: GeoLogie fordert 65 € also keine panik: 1. die firma ist in frankfurt am main gemeldet. das büro steht allerdings leer. 2. die schicken automatisch mahnungen raus, wer bezahlt, selber schuld. 3. unternimmt ERST was, wenn ihr einen GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID zugeschickt bekommen, dann --->> Anwalt! vorher--> ignorieren, AUCH schreiben von einer vermeindlichen anwaltskanzlei. es wird nichts passieren Gruß + Multi-Zitat Zitieren