#1 9. Mai 2007 Zum Passivrauchen gezwungene Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt fristlos kündigen. Zudem haben die nichtrauchenden Angestellten, die vom Arbeitgeber nicht vor qualmenden Kollegen geschützt werde, direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach Ansicht der Richter liege mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen der im Gesetz vorgesehene "wichtige" Grund für eine sofortige Kündigung vor. Die Arbeitsagentur dürfe deshalb in solchen Fällen keine Sperrzeit wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen. Mit dem Urteil gab das hessische Landessozialgericht einem 43 Jahre alten Kläger in zweiter Instanz Recht. Der Mann hatte gekündigt, weil er sich nicht den Gefahren des Passivrauchens aussetzen wollte. Sein Arbeitgeber hatte das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und nicht auf Beschwerden des Klägers reagiert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Revision zugelassen. Die Bundesagentur für Arbeit will aber keine Rechtsmittel einlegen (LSG Hessen, Az: L 6 AL 24/05). Quelle: yahoo.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen Gegenfrage: Welcher Mensch verzichtet auf seinen Arbeitsplatz wegen sowas? Da MUSS man ja quasi weiter im Rauch sitzen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen Naja ich kann mir schon vorstellen das es in Büroräumen wo nur raucher sitzen schon ziemlich stickig sein kann. Und wenn man das ne Zeitlang mitmacht würde ich mir schon meine Gedanken machen. Als nichtraucher jedenfalls denn bedenke doch mal. Wir alle kennen alle Bilder von Raucherlungen. Und du bist bewusst nichtraucher weil du sowas nicht willst. Dann ist ein Job bei dem du auch sowas bekommst kein Grund zu bleiben. Das ist meine Persönlich meinung. Aber leider könnte das jetzt eine Welle auslösen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen öhm lol? irgendwie die sache falsch angepackt? ... man könnte doch die raucher und nichtraucher separiert arbeiten lassen ... damit wäre das problem gelöst und der staat muss nicht noch mehr geld zum fenster rausschmeisen + anzahl der arbeitslose sinkt ... + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen Jau. Wer gibt schon freiwillig seinen Arbeitsplatz für so nen Kack auf? Die Raucher irgendwo am Fenster zu deponieren, oder Rauchpausen einzubauen wird ja wohl niemanden kaputtarbeiten. Ich würd dafür nicht gehen, denke ich. Liegt aber auch am Arbeitsplatz. Einige sehen das vll als gute Gelegenheit, zu fliehen ; ) + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen Zudem is in den meisten Firmen sowieso Rauchverbot... die haben alle ne kleine Terasse oder nen' Raucherraum, wo dann welche eine Qualmen gehen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen ALso ich finde diese Recht garnicht mal verkehrt, ich mein ob man dann wegen Rauchen auch wirklich Kündigt sei dahin gestellt, aber schonma das es sowas gibt ist schomal wieder ein guter Schritt nach vorne! Ich finde die sollten auch endlich das Gesetz mit dem Nichtrauchen in Gaststätten und so durchbringen, bin mir sicher dann rauchen nicht mehr soviele bzw nicht mehr soviele Zigaretten an einem Tag + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen Wie witzig...keiner der passiv-mitraucht kommt doch auf die idee zu kündigen...die sind doch alle froh n job zu haben^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen quatsch, es gibt Jobs und Leute, die können sich den Arbeitgeber aussuchen. Manche tun so, als ob sie total vom Arbeitgeber abhängig wären. Das Problem an dem Fall war doch, dass der Typ ja sich beschwert hat beim Arbeitgeber und er nicht reagiert hat. Wenn er nun normal gekündigt hätte, müsste er noch ein Monat oder gar mehr (weiss nicht,was im Vertrag drin stand) arbeiten. Und so ist er sofort vom Vertrag befreit. also ich hätte es genauso gemacht. Arbeitsmöglichkeiten gibt es genug auf der Welt + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Mai 2007 AW: Recht: "Zwangs-Passivraucher" können fristlos kündigen naja im prinzip is das ja gut für leute im büro oder so die sowieso wegen einer anderen stelle gehen wollten oder sowas in der art... aber bei mir in der firma is das eh quatsch... die raucher sollen in den pausenraum rauchen, da im lager nicht mehr geraucht werden darf...und rausgehen is schlecht wegen den büro hirnis xD... also wenn die raucher zeitgleich mit den nichtrauchern pause machen oder sich einfach kurz ausruhen wollen um was zu trinken ect. müssen diese zwangsläufig in den pausenraum...diese jammern rum und gehen zur leitung...und der meint dann immer nur: ja von wegen man solle wo anders dann pause machen... das is eh alles schwachsinn...also lohnen tut sich das nur für büroleute und kellner barkeeper ect. + Multi-Zitat Zitieren