#1 27. Februar 2008 Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Dennoch hat man den ermittelnden Behörden eine Hintertür offen gelassen: Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Online-Durchsuchung nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem bedarf der Eingriff der vorherigen Anordnung eines Richters. Die Richter und die Richterin des Bundesverfassungsgerichts bemängeln zudem, den Regelungen fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden. Auch die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet verletzt die Verfassung und wurde für nichtig erklärt. Dieses greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Auch hier fehlt es nach Ansicht des Ersten Senats an Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Quelle: FoeBuD: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung - News - gulli.com + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. Februar 2008 AW: Urteil Vorratsdatenspeicherung: Ein kleiner Sieg so..fehlt nur noch die vorratsdatenspeicherung...und wenn dieses gesetz verabschiedet wird...dann wird schäuble aber noch älter aussehn als er jetzt schon aussieht^^ endlich mal ein kleiner sieg für unsere Privatsphäre + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. Februar 2008 AW: Urteil Vorratsdatenspeicherung: Ein kleiner Sieg Karlsruhe führt "Computer-Grundrecht" ein Das Verfassungsgericht hat ein neues "Computer-Grundrecht" eingeführt und sehr hohe Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt. Innenminister Schäuble will dem BKA Online-Durchschungen erlauben. Das Bundesverfassungsgericht lässt das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung am Mittwoch in Karlsruhe. Die sogenannte Online-Durchsuchung sei daher bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter die Maßnahme anordne und intime Daten geschützt blieben oder bei der Auswertung sofort gelöscht würden. (Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07) Im konkreten Fall erklärten die Richter ein Landesgesetz für nichtig, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Das Gesetz genüge den strengen Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht, entschieden die Richter in dem 106 Seiten starken Urteil. In ihrem 106 Seiten starken Urteil erließen die Richter Leitlinien für den Umgang mit der Online-Durchsuchung. So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sagte Papier. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen. Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung müsse außerdem sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten daher alle technischen Sicherungen nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden. Das Karlsruher Urteil macht auch den Weg frei für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erklärte in einer ersten Stellungnahme, an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festzuhalten. Schäuble erlaubt BKA Online-Durchsuchungen Das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, erklärte der CDU-Politiker. Die Entscheidungsgründe des Karlsruher Senats würden nun sorgfältig analysiert und bei der geplanten Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt. Schäuble betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle. Die in Deutschland vereitelten Anschläge belegten die anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. "Um die Bürger wirksam schützen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung der Täter - Einsatz modernisierter IT-Technologie, professionell verschlüsselte Kommunikation - Schritt halten. Dazu sind sie auf die Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen“, erklärte Schäuble. Die SPD hatte das neue BKA-Gesetz bisher mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Sozialdemokraten stellten allerdings ihre Zustimmung in Aussicht, sobald es Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe. Die Karlsruher Richter gaben mit ihrem Urteil dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weiteren Anwälten, einer Journalistin und einem Mitglied der Linken recht, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten. Nach der jetzt gekippten Regelung durfte der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Quelle:Sueddeutsche ein schritt in die richtige richtung \o/ + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. Februar 2008 AW: Urteil Vorratsdatenspeicherung: Ein kleiner Sieg Mal sehn wie lange wah? Irgendwann wirds doch klappen und dann sind wir am ***** ^^ aber ersteinmal freu ich mich + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. Februar 2008 AW: Urteil "Online-Durchsuchungen": Ein kleiner Sieg Die Gerichte sind leider Gottes die einzig verbleibene moralische Instanz Deutschlands.... + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. Februar 2008 AW: Urteil "Online-Durchsuchungen": Ein kleiner Sieg ned wirklich, ich mein was die in vergangenheit schon alles für hausdurchsuchen unterschrieben haben .. + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. Februar 2008 AW: Urteil "Online-Durchsuchungen": Ein kleiner Sieg ja wer weiß was den armen leuten alles erzählt wird.... naja so langsam scheints ja doch wieder besser zu werden... + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. Februar 2008 AW: Urteil Vorratsdatenspeicherung: Ein kleiner Sieg ist doch mal was! schön das man so wenigstens was bringt das wir wenigsten n bissl "mitmischen können" ! naja der ganze unterschriften krams hat was gebracht, wunderbar^^ grüße ra!d + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. Februar 2008 AW: Urteil Vorratsdatenspeicherung: Ein kleiner Sieg freudige nachricht hoffentlich fällt die verhandlung über die vorratsdatenspeicherung auch positiv aus, allerdings hat eure unterschrift garnichts mit diesem verfahren zu tun weil es sich hier nicht um die vorratsdatenspeicherung sondern um online-durchsungen geht MfG Road + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Februar 2008 AW: Urteil "Online-Durchsuchungen": Ein kleiner Sieg sinnvolles urteil ich denke damit das BVG ein exempel statuiert. + Multi-Zitat Zitieren
#11 27. Februar 2008 AW: Urteil "Online-Durchsuchungen": Ein kleiner Sieg Sauber! Wie schon gesagt, wieder ein kleines Stück Privatsphäre mehr. Freut mich. Hoffentlich können die die Vorratsdatenspeicherung auch noch kippen, dann wären wir erstmal wieder ausm Schneider! + Multi-Zitat Zitieren
#12 27. Februar 2008 News-Zusammenstellung netzpolitik.org: Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht Golem.de: Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchung weitgehend netzpolitik.org: Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen Heise: Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz WinFuture.de: Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht legal ZDNet.de: Urteil: Online-Durchsuchungen sind grundsätzlich zulässig Chaos Computer Club: Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre Heise Telepolis: Schlechte Karten für "Bundestrojaner" + Multi-Zitat Zitieren