#1 28. April 2008 Hallo Leutz, meine Frage wäre: Wann muss man Schularbeiten in der 9. Klasse ankündigen und vor allem wie lange vorher muss man sie ankündigen? Könntet ihr wenns möglich wäre auch den Link zu dem Paragraphen im Schulgesetzbuch angeben? mfg gluBs PS: Ich komm aus NRW. + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? kommt aufs bundesland an, da das schulgesetz landessache ist. glaub aber, dass da nur steht das man arbeiten "rechtzeitig" ankündigen muss. also relativ offen formuliert + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Ich dachte immer das man sie garnicht ankündigen muss, so wie einen Test auch, kann aber sehr gut sein dass ich mich irre, hab nämlich kein Plan. Finde es aber interessant und würds jetzt auch gerne wissen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Eine Arbeit muss nicht angekündigt werden. Dazu ist ein Lehrer nicht verpflichtet. Es ist zwar normal, dass ein Lehrer die Arbeit ankündigt. Jedoch hat ein Schüler kein Recht darauf zu erfahren wann die Klausur ist. + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? ist schwachsinn! Normalerweise gilt: 1woche vorher (Hessen)!! (In der Oberstufe sogar am Anfang des halbjahres!) Also 7 Tage, in gewissen fällen auch früher!! Wenn eine Arbeit ausfällt, kann sie in der nächsten Stunde ohne Ankündigung geschrieben werden! Vllt meintest du das. + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? soweit ich weiss sind die Lehrer nicht dazu verpflichtet, aber ic hschätze mal das sich das 1. vom jeweiligen Bundesland her unterscheidet, da das Bildungswesen ja jedem BDL selbst überlassen ist und 2. sich die ganze Geschichte sicher auch von Schule zu Schule, bzw. zwischen den einzelnen Schulformen unterscheidet... naja, bei uns ist aber 1 Woche vorher schon Usus, und Fackarbeiten/ Schriftliche Prüfungen sind ja eh von vornerein festgelegt^^ + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Timmääh! könntest du mir dazu mal bitte den Paragraphen angeben? mfg gluBs + Multi-Zitat Zitieren
#8 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? also bei mir(NRW) gibt es immer Klausurwochen, einmal für klassen und kursarbeiten die festgelegt sind. Diese haben meißt immer eine Zeitspanne von 2 wochen.Z.B ist bei mir im moment seit letzter woche die Klassenarbeitswoche, und ab nächster woche die Kursarbeitswoche. + Multi-Zitat Zitieren
#9 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? In Niedersachsen ist es Pflicht, dass der Lehrer mindestens 7 Tage vorher ankündigt, dass eine Klausur ansteht und worum es in der Klausur gehen wird. Tests etc. zählen nicht dazu. Greetz, Mr. + Multi-Zitat Zitieren
#10 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? signed... Da hast du recht. Der Lehrer muss Arbeiten schreiben, jedoch muss er nicht sagen, wann der Termin ist. + Multi-Zitat Zitieren
#11 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Für Hessen gilt: Quelle: www.fls-ks.eu/download/leistungsbewertung_allg.doc + Multi-Zitat Zitieren
#12 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Steht in der APO-S1 bzw. Verwaltungsvorschriften. zu finden auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html mfg Ralle + Multi-Zitat Zitieren
#13 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? Wir sind z.B. ne Privatschule und bei uns "sagen" die Lehere, dass sie ihre Arbeiten eigentlich gar nicht ankündigen müssen. Wobei uns aber auch kein Schulgesetz vorliegt was dies besagt. Aber ich denke das wird ebenfalls wie es mehrere hier denken per Bundesland festgelegt. + Multi-Zitat Zitieren
#14 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? ok danke bws sind raus + Multi-Zitat Zitieren
#15 28. April 2008 AW: Wann muss man arbeiten ankündigen? in 2stündige fächer in unter und mittelstufe muss man keine schriftliche arbeit oder test schreiben (Baden-Württemberg). mündliche note reicht fürs zeugnis + Multi-Zitat Zitieren