#1 12. Juli 2008 Hallo, wurde am 11.04.08 gelasert und gleich rausgenommen. heute ist der 12.07.08. Habe gehört nach genau 3 monaten und 14 tagen ist alles verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden. ist das richtig? wäre also am 25.07.08 oder? könnt ihr mich da aufklären? Habe bis heute noch nicht einwas schriftliches bekommen. thx Patrone + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Juli 2008 AW: Verjährt nach 3 monaten und 2 wochen? ja aber da steht was von ner verjährungszeit von 3 monaten und einer verfolgunsverjährung von 6 monaten bei allen anderen ordnungswidrigkeiten. was ist denn nun richtig? kann ich mich am 25. endgültig freuen? + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. Juli 2008 AW: Verjährt nach 3 monaten und 2 wochen? so wie ich das kenne wirste dich leider erst in 2 monaten und 2 wochen freuen dürfen( solange wie noch nichts gekommen ist^^) + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. Juli 2008 AW: Verjährt nach 3 monaten und 2 wochen? WORD Also ich kenne es auch so, das sowas nach 6Monaten verfällt...also wie gesagt noch 2,5 Monate und du wärst aus dem Schneider ;-) Aber kann sich natürlich auch schon wieder irgendwo was geändert haben^^ Ohne dir jetz deine hoffnung nehmen zu wollen, kann ich dir sagen, das bei mir mal nach 4Monaten noch der Bußgeldbescheid kam *gg*! MfG + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. Juli 2008 AW: Verjährt nach 3 monaten und 2 wochen? Hey, also ich kenne das mit der 3 monatsfrist...wenn danach noch was kommt braucht man gar nicht drauf antworten glaub ich...aber glaub mir, ich wurd vor nem halben jahr auch gelasert, und bei mir kam es nach 2 monaten und 3 wochen...die vergessen sowas nicht aber ich drück dir die daumen, vielleicht hast du viel glück MFG Xact + Multi-Zitat Zitieren
#7 12. Juli 2008 AW: Verjährt nach 3 monaten und 2 wochen? Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten solange du als Täter nicht angeschrieben wurdest. + Multi-Zitat Zitieren