#1 10. Oktober 2008 Also: Ich hab heute eine vorladung erhalten wegen straftat nach dem btm mit cannabis und zubereitungen. Ich bin zwar als zeuge vorgeladen jedoch is die sache nicht ganz einfach , ich erkläre: ich habe nen kollegen angerufen ob er mir was für 10euro verkaufen könnte, haben uns dann kurze zeit später an einer sparkassenfiliale getroffen. er hat noch ein paar kollegen mitgebracht mit denen er unterwegs war und ich ebenfalls einen, dann haben wir uns neben das gebäude gesetzt und haben erst einmal einen geraucht. tja wie es dann so kam waren 5 min nachdem die tüte aus war aufeinmal die bullen im anmarsch , darauf hin hab ich mein zeug direkt in sone kleine dunkle ecke hinter mülltonnen geworfen. sie stiegen dann aus und haben es auf anhieb gefunden , wussten aber nicht von wem es war ( die haben wohl vermutet dass jmd was wegschmeisst). auf die frage wem es gehört hat niemand was gesagt also haben die sich entschlossen jeden komplett zu durchsuchen , mussten uns dann in einer reihe mit gesicht zur wand und hände auf dem rücken aufstellen usw... naja einer hatte dann halt ne bong im rucksack und ein bischen weed noch in der tasche. jetzt ist meine frage was ich am besten da bei meiner aussage sage und was nicht bzw ob die vllt soweit gehen würden fingerabdrücke zu nehmen um den besitzer des weggeschmissenen zeugs zu ermitteln obwohl es unter 2g waren (wohne in nrw). vielen dank im vorraus , bw für eine konstruktive antwort is ehrensache. Edit Joa ich hatte mir so gedacht einfach wieder zu sagen ich weis nicht wem es gehört. zu dem der meinte wenn die es angefasst haben sind finderabdrücke weg -> die hatten handschuhe an aber es geht mir eig nur darum dass die mich nicht dran bekommen weil ich mach auch gerade lappen und so und hab gar keine lust auf irgendeinen stress wegen soner kleinen pissmenge da. @nofuture, was heisst denn ED behandeln? + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Also deine Kumpelz in den ***** zu treten wär ne miese tour und ich rate dir von ab irgend jemand das Zeugs in die Schuhe zu schieben. Ich würde zugeben, dass es mein zeug war um ärger zu vermeiden, das einzigste was kommt: Geldtrafe und Sozialstunden... unter 2 G sollte nicht so schlimm sein. Du kannst auch einfach nur sagen, dass du nichts weist, dass du nur da zufällig mit dein Kumpelz unterwegs warst und nicht wusstest, dass die Drogen dabei haben. Also ein auf Unwissend machen... Viel Glück! + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis ich würde einfach die aussage verweigern, weil bei einer aussage hast du schweigerecht und wenn du da irgendwas falsches sagst, dann reitest du dich noch mehr in die rein. dir wird eh nix wegen diesem furz passieren... die anzeige wird mit großer sicherheit fallen gelassen... + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis würde an deiner stelle abstreiten dass jemand von euch was damit zu tun hat, bei weniger als 2g sollten da eigentlich keine großangelegten ermittlungen folgen.wenn die das selbst angefasst haben können sie fingerabdrücke eh knicken(sollte man meinen) + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis kannst auch einfach sagen es war deins.. bei so ner geringen menge wird das verfahren eh eingestellt. dass die cops da jetzt so n aufriss machen. vlt soll das ganze nen erzieherischen effekt bei euch hervorrufen oder so, kp. bei zwei gramm sollte aber nix weiter passieren (grenzwerte sind zwar von bundesland zu bundesland verschieden, aber 2g is ja fast nix). korrigiert mich sollte ich da falsch liegen und die gesetze kurzfristig geändert wurden + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Soll ich dir was sagen? GARNICHTS wird passieren, 2 Gramm? HAHAHA Bis 5 Gramm bleibt es bei ner Verwarnung wegen eigenbedarf und ein Bong an sich ist auch nicht strafbar. Die Sache ist die: Die wollen euch jetzt abschrecken, von den Drogen wegbekommen und so weiter, darum machen die jetzt alles schlimmer als es eigentlich ist. Keiner von euch wird vorbestraft sein oder ähnliches, einfach abwarten. Bin auch aus NRW und hab das schon oft mitbekommen das Kumpels gekackt wurden aber weil es unter 5 Gramm waren war nichts, Verwarnung. Also keine sorge + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Einfach nicht auf diese Worladung reagieren - sag das auch deinen Freunden. Wenn es ein "Verfahren" gegen euch geben wird, dann wird das eh eingestellt, da es viel zu wenig "Zeug" ist und eh nicht festgestellt werden kann, wer den Joint geraucht hat! No Panic + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Einfach die halten. (Sollte sowieso immer die Grundregel sein wen ndu bei den Bullen bist.) Weil das einzige was passiert ist, dass du dann noch andere mit reinziehst. Alles verweigern, was sie dir anbieten. Nicht einschüchtern lassen! Die werden versuchen dir Angst zu amchen und dich unter Druck zu setzen, einfach immer sagen, dass du keine Aussage machst. Wenn die dich ED Behandeln wollen musst du das mit dir machen lassen. Aber DNA musst du nicht abgeben, auch wenn die das gerne Versuchen. Aber merke dir, dass du in keinster Weise zu aktiver mithilfe verpflichtet bist. Fange aber unter keinen Umständen ärger auf der Wache an, dass gibt nur unglaublich viel Ärger. Also schreib dir am besten auf die Hand halten + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Hallo, wegen der 2 g mache dir mal nicht so einen Kopf. Wird sowieso außergerichtlich eingestellt. Da du als Zeuge geladen bist, muss du auch aussagen und darfst nicht lügen, anders als der Beschuldigte. Du musst dich aber nicht selber belasten. Geh da mal locker hin, die werden schon ihre Fragen stellen, notfalls brichst du die Vernehmung ab und sagst, dass du nur noch vor dem Richter sagen möchtest, dieses Recht hast du nämlich auch, du musst nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen. Gruß Zipmac + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Man kann doch die Aussage verweigern? oO + Multi-Zitat Zitieren
#11 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis das heisst es wäre schlau zu sagen dass ich gar nichts sagen werde weil es sowieso nicht bis vors gericht kommt? + Multi-Zitat Zitieren
#12 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Und das ist damit gemeint dass er sich nicht belasten brauch. Blos fakkt ist : wer verweigert hat immer etwas zu verbergen + Multi-Zitat Zitieren
#13 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Fingerabdrücke Photo usw... + Multi-Zitat Zitieren
#14 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis also fingerabdrücke nehmen dürfen sie schoN? + Multi-Zitat Zitieren
#15 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis deine kumpels werden wohl kaum zugeben, dass sie das zeug verticken, von daher wirst du -ob du nun die aussage verweigerst, oder jmd anderen beschuldigst- in verdacht geraten, weil die aussagen von allen anderen wohlkaum mit deiner übereinstimmen werden. ich würds einfach zugeben und es als lektion sehen, viel wird dir sicher nich passieren, höchstens ne geldstrafe und paar sozialstunden (wie ja bereits gesagt wurde) + Multi-Zitat Zitieren
#16 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Aussage verweigern. + Multi-Zitat Zitieren
#17 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis @MoDMK : wieso sollten die aussagen nicht übereinstimmen , wir kennen uns alle und können uns doch auch absprechen und von denen beschuldigt mich mit sicherheit niemand. + Multi-Zitat Zitieren
#18 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Dann sprecht euch ab das ihr alle nichts sagt. Du musst nicht mal zu so einer Vorladung erscheinen auch wenn die so formuliert sind das es eine Pflicht wäre. Außerdem bist du nicht mal verpflichtet abzusagen was aber dumm wäre nicht hinzugehen da dies natürlich kein gutes Bild auf dich wirft Auf jeden Fall abmachen was ihr sagt und dann einfach nichts sagen Btw. musst du glaub ich nur sagen: Name Vorname Geburtsname Wohnanschrift allgemeine Berufsbezeichnung (z.B. Student, Arbeiter, Angestellter) Geburtsdatum Geburtsort Familienstand Staatsangehörigkeit Sonst nichts. Mich haben sie zum Beispiel gefragt wie viel Taschengeld ich bekomme... einfach sagen darauf antworte ich nicht. Also die Sachen dürfen sie meines Wissens fragen bzw. musst du beantworten danach einfach still sein! + Multi-Zitat Zitieren
#19 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis NEIN! Es ist ganz wichtig nichts zu sagen. Sich absprechen kann man hinterher immer noch mit seinen Anwälten. Niemals etwas bei der Polizei sagen. Niemals! + Multi-Zitat Zitieren
#20 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Meinte ich doch damit... Sie sollen ausmachen das sie nichts sagen + Multi-Zitat Zitieren
#21 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis ok also zusammenfassend : Lieber gar nix sagen oder weiter einfach sagen ich weis nix und es war nicht meins? + Multi-Zitat Zitieren
#22 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Ich würde einfach gar nichts sagen außer die Angaben die du machen musst. Denn wenn du erstmal anfängst etwas zu sagen, könnte ich mir vorstellen das die dich dann durchlöchern auch mit Unwahrheiten damit du sie berichtigst obwohl du das gar nichts willst Einfach psssssst. + Multi-Zitat Zitieren
#23 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis schon ein paar mal geschrieben, aber noch mal ganz Explizit: a) einfach nicht hingehen b) Wenn du das nicht durchziehen willst, hingehen und einfach nichts sagen. Von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Gibts nen super schönen reader der roten Hilfe zu. Siehe Aussageverweigerung bzw. Hier Da steht auch drinne, dass so ne Polizeiliche Vorladung nicht verpflichtend ist. Und was auch schon geschrieben wurde - wenn einfach keiner hingeht (oder zumind. keiner _irgendwas_ sagt (außer angaben zur Person halt)) und die Bullen euch stressen wollen, werden sie Probieren es vor Gericht zu bringen, aber Spätestens da wird man das ganze dann fallen lassen, weil es für 2g einfach nich lohnt. Gibts ne Menge foren und sonstiges im internet zu. use google? grüße My-Doom //el_targa: u name it Steht auch nochmal etwas detailreicher in dem verlinkten reader drinne. + Multi-Zitat Zitieren
#24 10. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis Korrekt, ein Bekannter von mir ist Jurist und er meinte, wenn man sich auch nur in irgendeiner Form in die reiten könnte, soll man am besten verweigern. + Multi-Zitat Zitieren
#25 12. Oktober 2008 AW: Vorladung bei der Polizei - cannabis 2 G ? lol^^ Mach dir keine Platte, wird eh alles fallengelassen, verweigern -> eine kleine Ermahnung und weiter rauchen + Multi-Zitat Zitieren