#1 12. Oktober 2009 Hiho, ich hab mich jetzt noch weder großartig darüber informiert noch habe ich da ein mords Vorwissen drüber, aber ich meine doch gehört zu haben, dass geringfügige Verbrechen (also nicht gerade Völkermord, Mord (wobei ich mir bei Mord schon nicht sicher bin)) nach einer bestimmt Zeit verjähren. Da stellt sich mir die Frage, wenn ich böser Filesharer udn Raubkopierer bin, ne mom FALLS ich das bin und damit aufhöre sobald ich gut verdiene oder sonstwas, verjährt dieses Vergehen dann auch? Noch wichtiger fast ist mir die Frage: bleibt meine Musik auch in 10 Jahren noch illegal? Wenn man das jetzt mal mit dem bösen Bankraub vergleicht (böse weil ja der Vergleich udn die Bezeichnung RAUB in Raubkopierer Schmarrn ist) -> die Räuber entkommen Bunkern ihre Beute geben nur wenig davon aus und die Tat verjährt. Was ist dann mit der Beute??? Ich denke wenn jemand den Fall mit dem Bankraub sicher beantworten kann kennt man fast schon die Antwort auf die Adaption in unser Milieu, da ich denke Zivilrechtliche Vergehen (ist ja glaub keine Straftat) in Vergleich zu ner echten schwerwiegenden Straftat eher verjährt und nichtig wird.... Falls nicht ganz klar wurde, was ich überhaupt von euch will schreibt das bitte! ansonsten bin ich wirklich auf eure Antworten gespannt liebe Grüße der webtaz + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. Oktober 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Schlupfloch Verjährung - RR:Board 30Jahre, es seiden es hat sich geändert, in dem thread wird auch weiter diskutiert, dass das kleinere verbrechen seien und es deshalb kleiner sei. Lies am besten dort nach . Ein Quote aus dem Thread: von cheatfabi: Schlupfloch Verjährung - RR:Board für kleinere wird dort gesagt: Schlupfloch Verjährung - RR:Board von Diversity. Insgesamt musst du aber gucken mit Kenntnisnahme oder nicht! hoffe , hilft dir. + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Jo Zivilrechtlich beträgt es 30 Jahre, was aber praktisch unsinnig ist, weil man das nach so einer langen Zeit nicht mehr nachweisen kann. Ich würde sagen nach maximal 3 Jahren hast du da nichts mehr zu befürchten. Wobei die Unternehmen eigentlich sehr schnell sind, maximal ein Jahr (bis ein Brief kommt), dann weisst du ob du erwischt wurdest oder nicht. Man muss aber immer Strafrecht von Zivilrecht trennen. Zivilrecht = Unternehmen können dich verklagen Strafrecht = Staat will dich bestrafen Beim Strafrecht sieht es anders aus: Verfolgungsverjährung: 5 Jahre ja schon, wenn der Musiker stirbt + 70 Jahre, dann kannst du sie legal hören... Übrigens ist deine Frage völlig sinnlos und sehr schwer zu beantworten. Wenn du genug Geld verdienst oder kein Bock mehr auf illegales hast, dann löscht du einfach deine Festplatten richtig und vernichtest alle CDs/DVDs und die Sache hat sich erledigt, dann ist es nämlich scheiss egal was für eine Verjährung es gibt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? soll heissen, dass wenn ich im Jahre 2079 einen Song von M.Jackson sauge, bewege ich mich legal??? + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? ja natürlich illegal. Übrigens gibt es dazu ein aktuelles Beispiel: Adolf Hitler. 2015 ist er 70 Jahre tot, d.h. das Urheberrecht ist verjährt -> Ab diesem Datum darf man das Buch "Mein Kampf" und andere Dinge von ihm völlig legal kopieren, vervielfältigen, etc. Wenn du das heute schon machen würdest, dann wirst du vom Freistaat Bayern verklagt wegen Urheberrechtsverletzung. Das ist also bitterer ernst. + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? nein, da die Platenfirma die Rechte hat, mit dem Künstler is noch mehr aus Urzeit wo dem Künstler wirklich noch die Titel gehörten und nich wie jezt alles der Platenmafia + Multi-Zitat Zitieren
#7 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? sorry aber das ist so nicht korrekt. der plattenfirma von michael jackson gehören nicht seine musikstücke sonst wären es keine michael jackson lieder. es wird so sein, dass seine plattenfirma ordentlich kohle einstreicht. Das heisst aber nicht, dass er auf die tracks keine "patente" hat (wofür ist denn sonst die gema da). + Multi-Zitat Zitieren
#8 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Also normal bist du bei Musik nach 6 Monaten raus da keiner mehr nachweißen kann woher du die Musik hast. Du könntest die Musik ja legal ausm Internet gestreamt haben. Oder legal bei Napster z.B. gezogen haben. Bzw von Verwandten bekommen . + Multi-Zitat Zitieren
#9 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Was alles wiederlegt werden kann, wenn man sich die Stücke genauer anschaut, bzw. die 3 Variante ja auch schon illegal ist. + Multi-Zitat Zitieren
#10 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? wie chieftrain schon sagte könnte das zu behaupten allerdings schwierig werden, wenn die ordner noch den originalen scene-rls namen haben oder man schon ne ganze festplatte voll hat. die ordner umzubenennen bringt auch nix, ein kurzer blick in die id3-tags das wars... und wenn du irgendwo dann noch ein paar games als .iso vorliegen hast mit passendem crack...? + Multi-Zitat Zitieren
#11 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? die firmA Hat aber die verwendungsrechte an dem Song, es gehört kaum noch nen Song dem eigentlichen Künstler mir war ma nen fall bekannt da durfte die Band gewisse lieder ned auf die cd pressen weil soe die rechte nedmehr hatten + Multi-Zitat Zitieren
#12 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? das ist auch ein Grund, wieso die meisten erfolgreichen Künstler ihre eigenen Lables aufmachen. Dadurch können sie mit den Rechten machen was sie wollen und natürlich dadurch auch mehr Geld einstreichen. + Multi-Zitat Zitieren
#13 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? hab dazu acuch mal ne frage, reicht es wenn die ip logs haben oder müssen die die sachen auch auf meiner platte finden? (das werden sie nicht die is knüppeldicht mit truecrypt und anderen späßen) ? ich mein wenn die jetzt zu mir kommen von wegen mp3`s filme etc... dann finden sie auf keinem rechner im haus was kann man dann sagen ja hier wlan is zwar verschlüsstelt aber vllt liegts daran, oder können die sehen von welchem pc das geladen wurde und net nur von welchem anschluss? + Multi-Zitat Zitieren
#14 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? sie sehen nur die externe ip (d.h. nur die die vom router zum server geht) alles andere danach sehen sie net. Deshalb ists auch relativ safe von unsecured wlan netzen zu ziehen weil der besitzer unahnend ist. + Multi-Zitat Zitieren
#15 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Hat mit der Sache wenig zu tun. Ob er einen Song selbst oder über ne Plattenfirma aufnimmt, die Rechte liegen erstmal bei ihm. Die gelegenheit kann dann natürlich vertraglich anders geregelt sein. Sollte der Musiker aber erfolgreich sein, bezweifle ich stark, dass ne Plattenfirma ihm so nen Knebelvertrag vorlegen wird. + Multi-Zitat Zitieren
#16 13. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? das war ja nur zur Veranschaulichung, das beispiel mit viel geld verdienen usw. soso also 30 Jahre Es ging übrigens nicht darum wann ich sicher bin und nichts mehr zu befürchten habe sondern wann ich "kein verbrecher mehr bin" War eine Frage aus reinem Interesse da ich an sich ein sehr moralischer Mensch bin und mich an die Gesetze halte (sofern ich nen Sinn dabei erkennen kann) und mich einfach auch irgendwo schlecht und böse fühle wenn ich sie übertrete ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#17 14. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Ist denen Quasi egal ob du wlan gesichert oder ungesichert hast. Sie haben die Ip und der jenige zahlt dem der Internet Anschluss gehört. Hatte nähmlich auchn Brief in der Post wegen musik... Zum Anwalt gefahren und gefragt ob mann da was machen kann, der sagte nur das es nix bringt ob das wlan verschlüsselt ist und du nix von den Downloads weißt... Also zahlt halt der jenige dem der Anschluss gehört. + Multi-Zitat Zitieren
#18 24. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? 60 Jahre nach dem Tod eines "Künstlers" kann dir niemand mehr was, dann verjährt das Urheberrecht. Ich weiß nicht wie hier einige auf 70 Jahre gekommen sind? + Multi-Zitat Zitieren
#20 24. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? Aber soweit ich mich erinnere, wird das Urheberrecht doch quasi "vererbt" oder? Also haben doch die Kinder von Michael das Urheberrecht und können das nach den 70 Jahren auch verlängern oder? + Multi-Zitat Zitieren
#21 24. Oktober 2009 AW: Verjährt "Raubkopiererei" ? hm ne ich glaube das geht in Deutschland nicht, wie es in den USA oder sonst wo aussieht weiss ich nicht. Das Urheberrecht bezieht sich wie gesagt auf den Urheber und ist eben nicht vererbar... bzw. Rechteverwaltung ist ja was anderes... Wenn das Urheberrecht abgelaufen ist, gibt es auch keine Rechte mehr zum verwalten. + Multi-Zitat Zitieren