#1 28. Oktober 2009 Hej Leute also jetzt mal meine kleine geschichte dazu. Also ich hab am 01.10.2009 ein Semester an der Technischen Üniversität in Dresden begonnen. am 10.10.2009 erhalte ich ein Schreiben vom Bund das ich am 04.01.2010 zum Grundwehrdienst einberufen werde. Daraufhin habe ich meine Immatrikulationsbescheingung hingeschickt.Am 15 habe ich dann die Antwort bekommen, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Frage 1: kann ich irgendiwe das noch herauszögern? Und wenn man das net herauszögern kann übernimmt den der bund meine kosten für die uni (miete, studententicket und so) oder muss ich das alles selber tragen. Frage:2 Wieso kann der Bund nicht eher seine Einberufungen rausschicken nicht nachdem man 2 wochen im Studium ist und schon sich eine wohnung gemietet hat usw?X( X( X( + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Oktober 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Bund omfg... mach den bund dafür net verantwortlich, dass du keine verantwortung übernehmen kannst Bundeswehr Erfahrung und Information - RR:Board Sammel Threat ftw €dit: studium gilt nicht als "zurückstellungsgrund" ... nur schule und ausbildung... geh zur bundeswehr ... dein studienplatz wird dir "gesichert" ... wenn ich das richtig verstanden hab + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Oktober 2009 AW: Bund jo der studienplatz müsste dir gesichert werden gilt aber nicht als zurückstellungsgrund. haben dir nich bei der musterung gesagt wann du eingezogen wirs? ham die bei mir nämlich gemacht^^ und wenn du dann noch n studium anfängs biste selber schuld. + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Oktober 2009 AW: Bund Versuch zumindest noch, einen Zuschuss zur Wohnung rauszuschlagen, habe mal gehört, daß sowas möglich ist. Ansonsten üb schon mal strammstehen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Oktober 2009 AW: Bund afaik wird die miete sogar ganz übernommen. ein ehemaliger mieter von uns wurde, nachdem er den antrag zu übernahme der miete eingereicht hatte, ausgemustert (ist aber jetzt schon nen paar jährchen her...) + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Oktober 2009 AW: Bund kosten werden nur übernommen, wenn der mietvertrag schon mehrere monate besteht (glaub das waren 6) + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Oktober 2009 AW: Bund Richtig, die Bundeswehr übernimmt die Miete erst wenn der Mietvertrag älter als 6 Monate ist. Alles andere wird entweder nur Anteilig oder garnicht übernommen. Beachte einen Untermietervertrag wiegt anders da ist es schon schwerer was zu erhalten, gerade wenn man noch bei Eltern oder so wohnt .. Untermietsverträge in der Familie werden vom Staat nicht mehr anerkannt. + Multi-Zitat Zitieren