#1 5. März 2010 Hallo! Ich bin gerade aus Hotel Mama gezogen und wollte mal was ganz banales fragen. Und zwar ist es pflicht von der hausverwaltung, einen namen an der klingel & postfach zu kleben ? Weil der Vermieter ( so habe ich das von meinem mitbewohner gehört) stellt sich stur dort die Namen zu änder, mit der begründung "hier ziehen so oft leute ein und aus, da lohnt es sich nicht immer jemanden kommen zu lassen um die namen zu ändern." Habe ich da irgend ein RECHT drauf, das der die Namen anbringt ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? machs doch selbst? + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Is doch deine post die nicht ankommt wenn du dich jetzt schon wegen sowas anstellst stehen dir roooooohsige zeigen bevooohhr + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? gewöhn dir hotel mama ab dir trägt nun niemand mehr was hinterher nu is rl angesagt großer^^ machs selbst und leg dich nicht gleich mitm vermieter an.. machs selbst und gut ist da du hier schreiben kannst beherscht du das alphabet also wirds auch sicher für deinen namen reichen ;-) + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Warum machst du es denn nicht einfach selber? Einfach kleinen Zettel ausdrucken oder per Hand beschreiben und dann einfach da reinklemmen. Wegen sowas würd ich nicht gleich irgendwelche "Rechte" einfordern. + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Wollt ja nur wissen ob ich da ein Recht drauf habe mehr nicht.... Hab da schon den Namen raufgeklebt, will aber das dann schon ordentlich haben mit nem neuen Namensschild. + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? moved to alltagsprobleme + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Nein ist keine Pflicht... Nur das Amt/Stromversorger muss wissen wo du wohnst... wenn die dich net finden --> ärger... Rechnungen müssen irgendwo hin... Also eigentlich musst du es schon machen... MFG.: Swoos + Multi-Zitat Zitieren
#9 7. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Ne ist keine Pflicht! Die meisten Promis bringen ja z.B. auch kein Namensschild an, oder halt nur mit Initialen oder andere Namen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 7. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? druck doch einfach deinen namen aus und überkleb das alte schild mit dem neuen namensschild und etwas uhu dann ist dein problem gelöst. den thread zu erstellen. war glaub ich mehr arbeit, als dass du dir selbst den namen drauf gemacht hättest^^ + Multi-Zitat Zitieren
#11 8. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? ich hab alle schilder abgemacht, bedruckt und neu draufgemacht. sieht jetzt chic aus. sind allerdings alles eigentumswohnungen. also keine nervigen vermieter + Multi-Zitat Zitieren
#12 8. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? klar muss das der vermieter machen, bzw. der hausmeister! wer sonst? sonst hat der vermieter dass doch auch gemacht... was ist das denn fürn vermieter!? gute vermieter/hausmeister sorgen dafür, dass alles in bester ordnung ist, und dass die namensschilder gleich aussehen (sieht besser aus). wär auch ziemlich dumm für deinen vormieter, wenn der da noch seine post hinkriegt... die rechte der mieter sind übrigens in den letzten jahren verstärkt worden... EDIT: bei den promis ist jawohl auch klar, aber da weiß die post ja auch bescheid... + Multi-Zitat Zitieren
#13 8. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Also Pflicht ist es nicht... machen solltest du es aber aber und wenn der vermieter das nicht macht dann musst du es eben selber machen. Nur ist halt doff wenn die Post nicht ankommt besonders wenn rechnungen dabei sind! so far sun + Multi-Zitat Zitieren
#14 8. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? es ist nicht pflicht aber ich denke als vermieter müsstest du ja einen vertrag bekommen haben wo deine rechte etc. drinne stehen bzw es gibt bestimmt sowas bei euch wie "hausregeln" wenn ja verscahff dir einblick da steht vlt drinne das der hausmeister es machen muss aber wie schon wer sagte hauptsache du bist bei der wohnung "registriert" + Multi-Zitat Zitieren
#15 8. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? Wo ist denn das Problem ? Entweder ein Beschriftungsgerät nehmen und den Namen draufkleben oder eben das alte Schild hinter dem Plastik abmachen und neues rein. Warum dafür die Hausverwaltung beauftragen ? Habe ich noch nie gehört ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#16 9. März 2010 AW: Namen an der Klingel sowie Postfach - pflicht ? kleb mit Tesa irgendwie nen krüppeligen Zettel an, vielleicht ist es deinem Vermieter ein Dorn im Auge und er besort dir ordentliche Namensschilder / Texte =) Kenne es auch so, dass der Hauswart/Vermieter dass macht aber Pflicht ist es denke ich eher deine eigene. + Multi-Zitat Zitieren