Überholverbot uberholt

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von babuschka1234, 30. Juni 2010 .

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  1. 30. Juni 2010
    Hi zusammen
    heute auf dem weg nach hause,habe ich eine auto überholt peugeot 206 c nicht auffälliges.
    doch dann schaute ich nach rechts und da saß ein polizist drin (trug seine uniform), hab den überholvorgang vollendet und dahcte mir und bin weiterhin so gefahren wie davor da er mit seinem sohn(vermutlich trug allerdings keine uniform und war noch ziemlich jung) unterwegs war und überholte dann das nächste auto,als cih dann in der rückspiegel schaute sah ich das er auch überholte und wollte das ich anhalte. den überholvorgang habe ich in einer 70er zone und im überholverbot getätigt. als er mich dann überholt hat und wir rechts angehalten sind hat er nach führerschein, fahrzeugschein gefragt,die ich ihm auch gegeben habe.
    daraufhin hatte er mich gefragt ob ich noch in der probezeit bin und weis was diese aktion für konsequenzen hat, "ja ich bin meiner schuld bewusst".
    jetzt kommen meine fragen:
    kann der mir eigentlich was????
    er war mit einem privaten auto unterwegs
    hat mir keine genau angabe meiner straftat gegeben / auch kein beleg bzw geldstrafe
    und er war mit seinem sohn unterwegs und nicht mit einem kollegen

    ich bin jetzt leicht verzweifelt da ich eine nachschulung nicht benötigen kann

    bitte belehrt mich nicht sondern gebt mir tipps was ich tun könnte vllt. könnte es auch seind as er mir angst einjagen wollte
     
  2. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Nen Unterschied zwischen im Dienst und nicht im Dienst gibts nicht, bzw kann jeder Beamte sich jederzeit in den Dienst "versetzen". Zweiter Punkt ist, dass er dich trotzdem immer noch als Zivilist mit Zeuge anzeigen könnte. Sieht nicht gut aus.
     
  3. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    soweit ich das weiß darf der polizist dich auch im privaten anhalten wie der user über mir schon sagt...aber mal ne frage wieso wenn du anfangs schon wusstest da is ein polizist drinne wieso hast du weiter überholt??^^irwie seltsam....naja wird wahrscheinlich jetzt nix schlimmes sein...kleine strafe kp....

    liebe grüße
     
  4. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    ich hab erst gemerkt das das ein polizist ist als ich mit ihm auf einer höhe war
    schlimm ist es für mich jedoch shcon da ich noch in der probezeit bin
     
  5. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    es kann dich jeder bundesbürger anzeigen. Meistens scheitert es aber an der Beweispflicht des "klägers"
    Da einem Bullen vor Gericht mehr geglaubt wird hat er leichtes Spiel.
    Denke aber nicht, dass dir was tun wird.. sollte nur so ne verarsche sein.. (machen die ******* gerne), um ihren Kindern zu zeigen, wie toll sie sind...
     
  6. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    hoffentlich
    also irgendwelche rechtlichen schritte in wege leiten ist zwecklos?
    was währ denn gewesen wenn ich einfach weitergefahren währ und ihn sozusagen ignoriet hätte weil er kein blaulicht oder sonstiges hatte ????
     
  7. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    wieso *******? weil er seinen job macht oder weil er sich an die stvo hält!? naja hauptsache *******

    b2t: wenn du dich schon nicht in der probezeit "benehmen" kannst, dann haste meiner meinung nach nix im straßenverkehr zu suchen. die probezeit ist extra da um leute die leichtsinnig, dumm oder angeben wollen noch aus dem verkehr ziehen zu können, bzw das erlernen der kfz beherrschung zu verlängern, damit man vllt verantwortungsvoller im staßenverkehr umgeht. naja da du nich geschrieben hast, das er deine personalien aufgenommen hat, kannste einfach nur drüber lachen...oder weinen...ich denke da wird nix kommen, weil das nix wirklich schlimmes war und du quasi mit ner mündl. verwarnung davon gekommen bist. beim nächsten mal an die regeln halten, machste hier doch auch

    so long, M!N!
     
  8. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    lesen hilft der menschheit weiter!!!!!!

    danke für die belehrung ich fahre ab sofort vorschriftsgemäß
     
  9. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Steht eigentlich alles drin. Zudem gibts 80EUR strafe und 1 Punkt (wenn keiner gefährdet war o.ä - sonst kanns evtl sogar Fahrverbot geben )

    Edit: um deine frage zu beantworten was gewesen wär wenn du ihn ignoriert hättest - dann hättest du jetzt bereits 2 A-Verstöße am Hals. Vondaher sei froh das du angehalten hast, und hoff das er keine Anzeige erstattet. Deine Personalien stehen ja im Führerschein, also hat er sie sehr wohl
     
  10. 30. Juni 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Sieht schlecht für dich aus. Wie mein Vorposter bereits hervorgehoben hat, handelt es sich bei deinem Vergehen um einen "A Verstoss". Das gibt einen Punkt und eine Geldstrafe...nun zu deinem wirklichen Problem.

    Da du noch in der Probezeit bist, bekommst du zudem noch ein Aufbauseminar aufgebrummt, dessen Teilnahme pflicht ist ( falls du es nicht besuchst erfolgt der Fahrerlaubnisentzug von Amts wegen ) und welches nochmal mindestens 250EUR kostet. Zu guter letzt verlängert sich deine Probezeit um weitere 2 Jahre :/ .
     
  11. 1. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Kannst dir sparen!



    @ Threadersteller: die Frage, wieso du ein 2.tes überholt hast, ist immer noch offen.

    Hat der Polizist irgendetwas aufgeschrieben von dir?
     
  12. 1. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Aber auch nur wenn er was zum Schreiben hatte oder über die Fähigkeiten eines fotografischen Gedächtnisses verfügt

    Um 1-2 Ecken kann man auch so noch an deine Daten kommen, bist du im Fahrzeugschein als Halter eingetragen?
     
  13. 1. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Hoffentlich zeigt er dich an, sodass du eine ordentliche Strafe bekommst.

    Noch in der Probezeit und so eine machen und das gleich zwei mal. Hoffentlich musst du ein Aufbauseminar besuchen und zusätzliche Strafen zahlen.

    Wie dreist du bist, du siehst ihn noch und fährst trotzdem weiter/machst trotzdem weiter.
     
  14. 1. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Wenn du abgehauen/nicht angehalten wärst, hätte er dir nichts können.

    1. Woher willst du wissen, das es ein Polizist ist, der hinter dir terror schiebt ? Kann auch einfach ein Aggressiver Bürger sein.

    2. Hätten sie nicht gewusst wer der Fahrer war, zur not wars dein Vater, den die Punkte eh nicht Jucken.

    Nur mal so nebenbei.
     
  15. 2. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt


    Vor nem Polizisten davon fahren LOL... GANZ GENAU :lol:

    Es gibt noch Kennzeichen? Wird halt einfach "der Lenker des Fahrzeuges" angezeigt.
    Das heißt es kommt eine Fahrzeuglenkerauskunft wer zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist. Wenn du da deinen Vater angibst, kann dich der Polizist noch dazu wegen falschen Angaben anzeigen, wenn er eindeutig erkennen konnte, das ein jüngerer Lenker im Fahrzeug gesessen ist.

    Es wird einfach garnichts rauskommen!

    Anscheinend hat die Anhaltung seinen Zweck sowieso erfüllt, denn du kackst dir jetzt ins Hemd.

    :]
     
  16. 2. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Von nem Zivilwagen lass ich mich nicht anhalten, bei mir gibts nur die Kelle und "Bitte Folgen", da hätte mich der Bulle schon bis nach Hause verfolgen müssen.
     
  17. 2. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Wieso nicht er hätte auch einfach sagen können hat er nicht gesehen er hat sich aufen straßenverkehr konzentriert und fertig denn die müssen schon deutliche signale geben... Mir ist auch einer so lang hinterher gefahren bis ich an einer tankstelle angehalten habe. Aber gekommen ist da nie was von
     
  18. 2. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Als ob er sich dann nicht erst recht Ärger eingefangen hätte. Wer sagt das er dann nicht Anzeige erstattet oder die Kollegen mitm streifenwagen anfunkt? wer solche tips wie "einfach weiterfahren" gibt, dem würde ein Aufbauseminar selber nicht schaden. Aber das scheint ja in zu sein... die coolsten "checker" lassen sich von so einem "Bullen" natürlich nix sagen, die sind ja eh nur Wegelagerer und wollen euch Königen der Strasse das leben schwer machen
    Polizist bleibt Polizist. Außerdem schreibt er das er seine Uniform trug. für mich ist er dann auch nicht in zivil. Das liegt nicht nur am Streifenwagen...
     
  19. 5. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    mach dich mal schlau. Gibt immer wieder Menschen, die so tun als ob und dann abkassieren/ausrauben. Woher kann man sicher sein, das es ein echter Polizist ist ? An den 3 cm Kleidung über dem Amaturenbrett, im 20 meter hinterher fahrenden Auto ? Wenn man es streng nimmt, nein. Ich würde auch jedem Raten nicht anzuhalten. Selbst wenn, dann aber sofort den Ausweis zeigen lassen und die Dienstnummer aufschreiben denn das sollte man sowieso immer tun, bei egal was. Nichts zugeben, nichts vor ort bezahlen. Alles auf einen zukommen lassen ist das schlauste, viele Bulen haben auch keinen Bock auf Schriftkram und lassen kleine Sachen gern mal unter den Tisch fallen.
     
  20. 6. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    müssen polizisten nicht immer zu zweit sein sonst kann man sowas wie aussage gegen aussage machen wenn ich mich recht endsinne
     
  21. 6. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Nein Polizisten müssen nicht zu zweit sein.
    Aber die Streifenwagen mit Solo-Streife sind meistens Zivilautos die mit einer Kamera ausgerüstet sind und somit einen sicheren Beweis inne haben.
    In diesem Falle hat der Beamte sich selber in den Dienst versetzt, was aber juristisch auch schwer ist da er in diesem Fall in seinem Zuständigkeitsbereich hätte handeln müssen und in jedem Fall eine eigentlich Diensthabende Streife zuziehen müsste, die den Fall dann behandelt.

    Zu dem Punkt mit dem Wegfahren, ein Polizeiwagen ob Zivil oder Normal MUSS sich deutlich zu zeigen geben, ansonsten ist man nicht verpflichtet an zu halten.
    Eine einzelne Person im zivilen Privatwagen ohne Erkennungszeichen und ohne Aufforderung durch Kelle und Co. ist nicht ausreichend gekennzeichnet, somit ist man nicht zum anhalten verpflichtet und ich würde es als angehender Jurist auch nicht machen oder jemandem anraten.


    BTT:
    Da du keinen Beleg bekommen hast, keine Quittung und scheinbar auch kein Geld bezahlt hast gibt es keinen ausreichenden Beweis das du die Straftat zugegeben hast. Außer du hast ein Geständnis unterschrieben, wobei man hier sagen könnte das der Beamte nicht zuständig war und dich genötigt hat. Und sich nicht ausreichend als Polizist ausgewiesen hat.
    Du solltest kein Busgeld oder eine Strafe erwarten wenn du nichts schriftlich mit Unterschrift zugegeben hast oder wenn noch mehr Zeugen die Tat bestätigen könnten. Der kleine Sohne des Polizisten würde in diesem Fall nicht als aussagekräftiger Zeuge gelten.

    Falls eine Vorladung kommt würde ich raten einen Anwalt ein zu schalten der wird genügend Dinge in diesem Fall anzweifeln können.

    Grüße
     
  22. 6. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Genau so schauts aus, hatte mal was ähnliches mit unserem Firmenwage, auch Überholverbot nen Bullen überholt, der wollte dann das ich anhalte etc, bin aber weiter gefahren bis zu uns in den Betrieb und er hinterher (30km :lol

    Dann war ich auf unserem Hof er kam raus hat mich angemault etc, mein Vater ist dasnn gekommen und hat ihn erstmal zurecht gewiesen.

    Keine Mütze zur Uniform aufgehabt und Zigarette inner Hand. Dann haben die beiden diskutiert und diskutiert, irgendwann kam auch Post, aber mein Vater hats einfach an unseren Anwalt weitergeben. Danach habe ich davon nie wieder was gehört, iwas meinte der Anwalt auch weil Aussage gegen Aussage stand usw.


    Ich an deiner Stelle würde mir keine Sorgen machen, denn wenn dann muss er dir erstmal beweisen das du wirklich überholt hast usw. und er wird kaum noch andere Autofahrer angehalten haben und die als Zeugen aufgenommen haben oder ?

    Sind meistens solche Dorf-Sherrifs die sich ebend aufspielen wollen, weil wennse zu Hause ankommen gibs wieder vonner Frau aufm Sack. Vondaher mach dir keine Sorgen
     
  23. 9. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Jop, mir ist auch mal ein Zivilbulle hinterhergefahren, dann bin ich über einen "Schleichweg" auf die AB, auf einemal war er weg ( ). War vor 'nem gutem Jahr. Ich konnte es ja nicht wissen, btw. ich wusste es auch nur, weil er der Vater von 'ner Freundin meiner guten Freudin ist


    Es passiert ja auch so nicht selten, dass Autos meinem Kofferraum bis auf 2 Meter auffahren ^^

    //
    Hast du eine Rechtschutzversicherung?
     
  24. 10. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    Aussage gegen Aussage gibt es nicht gegen einen Polizisten!!

    Das sind besonders geschulte Organe der öffentlichen Sicherheit und wenn die eine eigene Wahrnehmung haben, zählt diese mehr, als von einem Zivilbürger.

    In der Großstadt gibt es auch sogenannte "Fußposten".
    Diese werden von polizisten ALLEINE gemacht.
    Das heißt, an irgendeiner Ecke steht dann ein Polizist und darf genauso Anzeigen schreiben und Leute aufhalten!

    Da könnte ja dann JEDER einen Einspruch machen und es würde alles fallengelassen werden wegen "aussage vs. aussage"

    So ein Quatsch!! :lol:
     
  25. 10. Juli 2010
    AW: Überholverbot uberholt

    wieso aussage gegen aussage wenn der "Bulle" noch wen dabei hatte...

    ausserdem wie kann man sowas nur unterstützen wer in der Probezeit schon fährt wie ein bekloppter sollte kein auto fahren....
     
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