#1 30. Juli 2010 Hallo, ich habe vor, meinen Anhänger zu vermieten wenn ich ihn nicht brauche ich habe ihn schon hier und da mal an einen Freund verliehen, gegen Bier o. ä. nun dachte ich mir den in weiteren Kreisen zu vermieten, also an Leute, die ich nicht unbedingt kenne darf ich das ohne weiteres? wie würde es aussehen wenn dann ein Unfall passieren würde (versicherungstechnisch) mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Juli 2010 AW: Anhänger vermieten Kollege hat selbst 4 Hänger und wenn er die nicht braucht, gibt er die nem Verleiher. Verdient man zwar weniger, aber die versicherungen von dem kerl haften dann für eventuelle Schäden. Verdienste aber nicht viel mit! + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Juli 2010 AW: Anhänger vermieten Hm, hört sich interessant an. In welchem Kreis bist du denn? Bräuchte ab 13.8. einen Anhänger für 2 Tage. Am besten 2,3t mit bremse und Plane usw...... + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. Juli 2010 AW: Anhänger vermieten 66-er Kreis, habe allerdings nur 750kg ungebremst, also das "kleinste" sozusagen + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. Juli 2010 AW: Anhänger vermieten Eigentlich musst du ein Gewerbe anmelden, die Anhänger dann bei der Versicherung als Firmenobjekt angeben, das die Versicherung speziell dafür haftet. Ob sich das allerdings lohnt ist die andere frage, gerade wenn du nur so kleine Anhänger hast! + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. August 2010 AW: Anhänger vermieten schau mal auf folgender Seite: verf vielleicht wirst du ja fündig und mit dem rein rechtlichen bin ich weitergekommen: also es zahlt grundsätzlich der jenige, der den Unfall verursacht Anhängerversicherung bleibt lt. meiner Versicherung immer eine Pauschale, wenn der Anhänger privat verliehen wurde und es passiert etwas, bezahlen sie, solange er nicht gewerblich (also gegen Geld verliehen!) genutzt wurde + Multi-Zitat Zitieren