SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 24. Oktober 2006 .

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  1. 24. Oktober 2006
    SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig

    Für Root-Server, die Anwender bei Internet-Providern oder Web-Hostern angemietet haben, müssen keine zusätzliche Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das sagte der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, laut einer Mitteilung der 1&1 Internet AG gegenüber dem Internet-Unternehmen. 1&1 hatte sich an den SWR als federführende Anstalt in der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebührenrecht gewandt, um die Bereiche Server-Hosting und Server-Housing (Collocation) gebührenrechtlich einordnen zu lassen.

    Nach Auffassung des SWR sei ein dedizierter Server zwar "regelmäßig ein neuartiges Empfangsgerät", die Gebührenpflicht treffe damit aber zunächst das Unternehmen, das den Server in seinem Rechenzentrum bereithält, teilt 1&1 weiter mit. Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt. Beim Server-Housing sei dies anders. Hier stellt der Kunde seinen eigenen Server im Rechenzentrum eines Unternehmens unter und könne auch "körperlich zugreifen".

    Vergangene Woche haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Tagung in Bad Pyrmont die Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Privathaushalte müssen die Gebühr von 5,52 Euro entrichten, wenn noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet wurde. Bei Freiberuflern und Selbstständigen werden die Rundfunkgebühren fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde.

    Mehr Links zum Thema GEZ-Gebühren für PC's und
    Quelle: heise.de
     
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