T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Shnuppl, 6. November 2006 .

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  1. 6. November 2006
    Quelle: SpiegelOnline Bundesgerichtshof: T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern - SPIEGEL ONLINE


     
  2. 7. November 2006
    T-Online darf keine IPs mehr speichern

    T-Online darf keine IPs mehr speichern
    Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von T-Online abgewiesen: der Provider ist verpflichtet, IPs von Flatratekunden nach Verbindungsende zu löschen. Die Klage Holger Voss' gegen den Provider hatte die Löschung seiner Logs zur Folge - nun kann es ihm jeder T-Online-Flatratekunde nachmachen. Eine Musterklage wurde vorbereitet, die man im Fall der erfolglosen Löschaufforderung bei T-Online einreichen kann.


    Der Klage Voss' entsprach das LG Darmstadt: speichert der Provider weiterhin seine Verbindungsdaten, hätten 100.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft gedroht. Dieses wie auch alle folgenden Urteile gelten nur für Voss - T-Online verlor die Berufung und mußte nun auch die Zurückweisung der Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Wer T-Online die Speicherung seiner Verbindungsdaten untersagen will, kann dies nun schriftlich bei T-Online verlangen. Der Provider loggt IPs von Flatratekunden in der Regel für 80 Tage, zu Abrechnungszwecken ist dies jedoch nicht notwendig.

    Kommt T-Online der Forderung nicht nach, kann beim Landgericht Darmstadt Klage eingereicht werden. Der Jurist Patrick Breyer hat dafür eine Musterklage verfasst. Im Wiki von daten-speicherung.de wird die Klageschrift gegebenenfalls weiterentwickelt und angepasst.

    Nach Ansicht Voss' ist das Urteil auch auf andere Tarife und Provider übertragbar:

    "Die Pflicht zur Löschung von IP-Adressen gilt nicht nur in flat-Tarifen, sondern in allen Tarifen. Sie gilt ebenfalls für andere Zugangsprovider als T-Online. Alle Betroffenen können also klagen."

    Als nächstes Ziel sind bereits Webseitenbetreiber ausgemacht: auch für sie sei nach Ansicht von daten-speicherung.de das Loggen vonAdressen der Besucher unzulässig.

    "Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach demklaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig."


    quelle: gulli untergrund news
     
  3. 30. November 2006
    6.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

    6.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen
    Die "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung startete hervorragend: Letzte Woche startete die Aktion des AK Vorratsdatenspeicherung, heute haben bereits 6.000 Bürger angekündigt, notfalls gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern zu klagen.


    "Von Handwerkern bis Professoren setzen sich Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen gegen dieses verfassungswidrige Vorhaben zur Wehr",

    teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit, der die eingehenden Anmeldungen sammelt. Unter den Beschwerdeführern befinden sich viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchten. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten sehen die Vertraulichkeit als Grundlage ihrer Tätigkeit in Gefahr. Auch Seelsorger und Geistliche wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.

    Neben dem Generalverdacht, unter den mit der geplanten Speicherung der Verbindungsdaten alle Bürger gestellt werden, besorgen die Protestierenden weitere, schwerwiegende Folgen: aus den geplanten Dateien ließen sich körperliche, psychische, rechtliche oder sonstige Schwierigkeiten unzähliger Menschen ablesen. Die Besorgnis eines Bekanntwerdens könne Menschen in prekären Situationen davon abhalten, Hilfe zu suchen, so der Mitarbeiter einer Telefonberatung im Sexualbereich.

    Elemente des "totalitären Überwachungsstaats" fürchtet der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht.

    "Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss."

    Von einer Verhältnismäßigkeit der geplanten Überwachung kann ohnehin keine Rede sein. 2005 begründete das BKA in einem Bericht die Notwendigkeit der Datenspeicherung mit 381 Straftaten, die wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinder ografie und Diebstahl.

    "Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus ... Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf."

    kommentiert Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung.

    Nach wie vor kann an der "Sammel-Verfassungsbeschwerde" teilgenommen werden. Auch die "Briefe gegen Datenspeicherung" können besorgte Bürger weiterhin an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition schicken.


    quelle: gulli untergrund news
     
  4. 30. November 2006
    AW: T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

    mh, klagen will ich nicht direkt, aber daraus wird doch sicherlich folgen das t-online das loggen einstellen muss.. das das fuer uns vorteilhaft ist steht ja ausser frage
     
  5. 30. November 2006
    AW: T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

    Jetzt würde es mich interessieren, ob Unternehmen die die Leitung von T-online gemietet haben (Arcor, Alice, 1&1, o2 etc) die Verbindungsdaten weiter speichern dürften?
     
  6. 30. November 2006
    AW: T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

    ich finds gut das gegen diese scheiß Speicherun vorgegangen wird hätte kein bock da ne rechnung zu bekommen.. für meine donwload traffics Anonymität sag ich nur...
     
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