Kindersoldaten erstmals Thema vor Gericht in Den Haag

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von hans-pedda, 9. November 2006 .

  1. 9. November 2006
    Internationaler Strafgerichtshof berät
    Kindersoldaten erstmals Thema vor Gericht in Den Haag

    Erstmals hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein Verfahren um den Einsatz von Kindersoldaten begonnen. Darin soll festgestellt werden, ob die Beweise der Anklage gegen den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga ausreichend sind, um einen Prozess gegen ihn zu eröffnen. Lubanga wird beschuldigt, zehntausende Kinder im Alter unter 15 Jahren zwangsrekrutiert und als Soldaten im Bürgerkrieg in der Kongo-Provinz Ituri eingesetzt zu haben.


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    Kindersoldaten im Kongo beim Drill (Archivbild) - Kindersoldaten in Kongo (Archivbild)

    In mehreren Sitzungen bis Ende des Monats muss Anklägerin Fatou Bensouda das Gericht davon überzeugen, dass sie ihre Vorwürfe gegen Lubanga ausreichend begründen kann. Neben der Verteidigung, die ebenfalls zu Wort kommen wird, werden auch Opfer an diesem Verfahren beteiligt, auch wenn sie keine Nebenkläger oder Zeugen sind. Nach dieser Vorverhandlung hat das Gericht 60 Tage Zeit, über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Erst dann kann der Prozess eröffnet werden. Es wäre der erste vor dem im Juli 2002 errichteten internationalen Gericht.

    Weltweit etwa 300.000 Kindersoldaten
    Nach UN-Schätzungen sind rund 300.000 Kindersoldaten weltweit im Einsatz. Anklägerin Bensouda sagte zum Auftakt des Verfahrens in Den Haag, dieses werde zeigen, dass die seit langem international verbotene Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren nicht mehr straflos bleibe. Lubangas Anwalt Jean Flamme bestritt dagegen, dass sein Mandant irgendetwas mit den Milizen zu tun gehabt habe. Er sei niemals Militär gewesen, sondern habe sich als Politiker in der Kongo-Provinz für ein Ende des grausamen Bürgerkriegs eingesetzt.

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    Seit 2002: Der Internationale Strafgerichtshof

    Befugnisse des Tribunals eingeschränkt
    Das IStGH ist im Gegensatz zu bisherigen UN-Tribunalen das erste auf Dauer eingerichtete Tribunal, das Völkermord, Kriegsverbrechen, Sklaverei, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aus rassischen, ethnischen oder religiösen Motiven, Deportation und Rassentrennung ahnden soll. Auf Betreiben unter anderem der USA sind die Befugnisse des internationalen Gerichts beschränkt: So darf es ein Verfahren nur einleiten, wenn der Straftatbestand von den nationalen Gerichten eines Landes nicht hinreichend verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Zudem kann es nicht rückwirkend aktiv werden, das heißt es können nur Straftaten geahndet werden, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden.

    100 Länder haben sich dem IStGH bisher angeschlossen. Die Länder können vor dem Strafgerichtshof als Kläger auftreten. Mehrere Staaten wie die USA, China oder Russland sind der einst als "Weltgericht" gefeierten Institution nicht beigetreten.

    Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6080918_REF1,00.html
     
  2. Video Script

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