Anonymisierungsdienste sollen loggen, Mailprovider den Personalausweis verlangen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von gc2003gc2006, 15. November 2006 .

  1. 15. November 2006
    Die Humanistische Union hat einen Referendenentwurf des geplanten neuen Telekommunikations-Überwachungsgesetzes veröffentlicht. Demnach plant das Justizministerium unter anderem, Betreiber von Anonymisierungsdiensten wie beispielsweise TOR oder JAP zur Speicherung der Verbindungsdaten für ein halbes Jahr zu verpflichten. Weiterhin sollen Email-Accounts nur noch mit eindeutiger Identifizierung des Nutzers eröffnet werden können.

    Der Nutzen der geplanten Gesetzesänderungen steht in den Sternen - entsprechende Angebote werden im Ausland weiter zur Verfügung stehen, die einzige Folge der geplanten Änderungen dürften steigende Kosten bei den Providern, weniger deutsche Kunden bei deutschen Mailprovidern und eine drastische Erschwerung des Anbietens von Anonymisierungsdiensten in Deutschland sein.

    Das Betreiben eines Anomymisierungsdiensts, der "die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt" betrachtet der Entwurf als Angebot eines Telekommunikationsdiensts für die Öffentlichkeit, der den ebenfalls vorgesehenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate unterliegt.

    Insgesamt geht das Justizministerium laut der c't davon aus, dass der Entwurf (pdf, 22 MB) keine Datensammlung "auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" verlangt und damit verfassungsgemäß sei. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ging hingegen bereits vor der Veröffentlichung des jetzigen Entwurfs davon aus, dass eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung verfassungswidrig sei und entsprechend eine Verfassungsklage nach sich ziehen wird.

    In einem Videoappell ruft der AK die Bundeskanzlerin Merkel zum Kippen der Überwachungspläne auf. Über 700 Briefe gegen Datenspeicherung seien nach Angaben des Arbeitskreises bereits an die zuständigen Parlamentarier verschickt worden.
    Quelle: gulli!
    *lol* Hoffentlich knallt das Gericht diesen ***** den Gestzesentwurf um die Ohren!
    Und wenn nicht, FUA, dann nehm ich mir eben nen VPN Clienten im Ausland...^^
     
  2. 15. November 2006
    AW: Anonymisierungsdienste sollen loggen, Mailprovider den Personalausweis verlangen

    das is ma ne derbst lustige sache weil gleichzeitig die provider ohne verdacht keine ips mehr speichern dürfen


    bringt dem staat dann sehr viel wenn sie da son haufen an wertlosen zahlen haben
     
  3. 15. November 2006
    AW: Anonymisierungsdienste sollen loggen, Mailprovider den Personalausweis verlangen

    Wenn das zur Pflicht in Deutschland wird, werden all die Anomymisierungsdienste einfach ins nahe Ausland abwanderen und ihren Service unter den dort herrschenden Gesetzten anbieten ....
    Insofern mal wieder ein tolles Deutsches Gesetz mehr
     
  4. 16. November 2006
    AW: Anonymisierungsdienste sollen loggen, Mailprovider den Personalausweis verlangen

    Wer sagt denn, dass die deutschen Behörden nicht zumindest "inoffiziell" mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeiten, um an die Daten zu kommen?
    "1984" ist näher als man denkt...
     
  5. 16. November 2006
    AW: Anonymisierungsdienste sollen loggen, Mailprovider den Personalausweis verlangen

    Also imo wird, wenn das mit dieser Speicherung durchkommt, auch das IP Urteil der Provider gekippt!
     
  6. 18. November 2006
    E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?

    Der inzwischen verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate. Und die Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.

    Darüber hinaus öffnet der Entwuf eine Hintertür zur Protokollierungspflicht von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen sowie die Möglichkeit der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten "in Echtzeit". Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten bei Providern tut das Papier als Peanuts ab und erwartet kaum Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will das Ministerium mit den niedrigen Sätzen zur Entschädigung von Zeugenaussagen abgegolten wissen.

    Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz gravierender Grundrechtseingriffe vor allem durch die geplante verdachtslose sechsmonatige Speicherung von "Verkehrsdaten" nicht ins Blaue hinein überwacht werde und das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung" überwiege. Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne dagegen ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Justizministerin Brigitte Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert er einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten.

    Quelle: heise.de
     
  7. 18. November 2006
    AW: E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis?

    naja wer is schon an nen German mail anbieter angewiesen ich denke da mal an mai.ru


    Überwachungstaat dem kommen wir immern näher-.-
     
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