GEZ Gebühreneinzugszentrahle

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von joker1234, 16. November 2006 .

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  1. 16. November 2006
    Hi, kurz und knackig. weiß jmd ob man sich unter irgendwelchen vorraussetzungen befreien lassen kann ?

    wichtig
     
  2. 17. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

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    btw. SuFu benutzen -.-
    Thema gab es schonmal
     
  3. 17. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    was soll dieser heise Artikel? der brigt ihm nichts. Nicht spammen

    Also folgendes

    Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

    Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

    1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
    Aktueller Sozialhilfebescheid

    2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
    Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

    3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.

    4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

    5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
    Aktueller BAföG-Bescheid

    6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

    7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

    b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

    8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

    9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

    10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

    Information
     
  4. 26. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    Schreib den doch einfach das du kein Fern siehst weil da immer die selbe läuft. Du hörst auch kein Radio. Wenn du dich über Nachrichten informieren möchtest dann machst du diesa übers Internet. Filme siehste nur im Kino. Also So habe ich mich drücken können
     
  5. 26. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    joa, das sollte eig funktionieren. jedenfalls musste die nich in deine wohnung lassen und sehen lassen welche geraete du hast. (ich weiss nich ob die sich dann n wisch von wo holen koennen, aber prinzipiell musste die net reinlassen, n denn sagste einfach du benutzt kein fernseher oder so.
     
  6. 27. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    also entweder du sagst du bist nen alternativer haushalt und hast überhaupt kein fernseher oder sagst eben brauchst keinen fernseher da du ehh nie zuhause bist oder meldest einfach deinen kabelanschluss und alles ab und holst dir ne dvbt boxund sagst dann eben hast kein fernseher und nix mehr und somit zahlst du dann nicht einen cent mehr!!:tongue:
     
  7. 27. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    Wenn da nicht noch die Radios wären.....

    Thema hatten wir auch schon zu genüge... und google.de ist auch noch online.
     
  8. 27. November 2006
    AW: GEZ Gebühreneinzugszentrahle

    du kannst dich abmelde ohne jeglichen grund!
    musst nur drauf vorbeireitet sein das sie dann öfters mal bei dir vorbeischauen.
    und zu blink182, "Du hörst auch kein Radio. Wenn du dich über Nachrichten informieren möchtest dann machst du diesa übers Internet"
    wenn du das sagst ist schlecht, da ab nächjstem jahr für pc's auch gebühren eingenommen werden

    bY mYXtian
     
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