Erfindung... und wie gehts weiter?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Sypherxtc, 26. November 2006 .

Schlagworte:
  1. 26. November 2006
    Hi Leute

    ich brauch mal die hilfe von euch aber bitte nur Posten wenn Ihr auch wirklich weiter wisst!

    Also es geht darum wir haben was erfunden ( jaja ich weiß hört sich komisch an ) was den markt revolutionieren wird/soll, jetzt meien Frage, der Prototyp steht hier, es weiß niemand was davon aus natürlich wir aber wie geht es jetzt weiter?
    Wo kann man das als Patent anmelden und wieviel kostet das?
    Und was muss ich alles schützen lassen damit die idee nicht geklaut oder kopiert werden kann?!
    Ein Plan wie wir es an den Markt birngen haben wir auch schon, nur stellt sich jetzt die Frage wegen den Patenten!
    Und nein wir sind keine kleinen Kiddys die das braune klopapier erfunden haben sind alle im schnitt zwischen 20 und 30!

    ich hoffe mal Ihr könnt mir helfen!

    danke

    Gruss Sypher
     
  2. 26. November 2006
    AW: Erfindung... und wie gehts weiter?

    melde dich doch mal bei gallileo(der tv show)...die können dir bestimmt helfen, weil die machen auch solche erfindershows und bla...(ich weiß, dass es eigentlich für jugendliche ist, aber vlt. können sie dir helfen, wenn du angst hast, dass deine idee geklaut wird, dann kannst du ja schreiben, dass du auf keinen fall ins fernsehn willst)


    hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen
     
  3. 26. November 2006
    AW: Erfindung... und wie gehts weiter?

    Patent anmelden - Patent schützen - foerderland

    Wie melde ich ein Patent an?

    Grundsätzlich ist es vorteilhaft, eine Anmeldung von einem sachkundigen Patentanwalt ausarbeiten und einreichen zu lassen. Notwendig ist das Hinzuziehen eines Patentanwaltes aus rechtlichen Gründen allerdings nicht. Wenn man eine Anmeldung alleine macht, sollte man sich unbedingt vorher über einige Grundregeln informieren. Hilfreich ist hier besonders das "Merkblatt für Patentanmelder", das zusammen mit den notwendigen Anmeldeformularen bei der Auskunftstelle im Deutschen Patent- und Markenamt (vgl. Information und Beratung im DPMA) kostenlos angefordert werden kann. In diesem Merkblatt sind u.a. einige Beispiele angegeben, wie die Ausarbeitung einer Erfindung für die Patentanmeldung gegliedert und formuliert werden sollte.

    Ein Patent wird dadurch angemeldet, dass man die Unterlagen, in denen die Erfindung beschrieben ist, zusammen mit einem Erteilungsantrag beim DPMA in München, bei der Dienststelle Jena, dem Technischen Informationszentrum Berlin oder künftig auch bei einem Patentinformationszentrum einreicht, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriuns der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist und die Anmeldegebühr in Höhe von 60 Euro einzahlt. Erforderlich ist, daß die Anmeldung schriftlich erfolgt und die Anmeldungsunterlagen in deutscher Sprache abgefaßt sind bzw wenn innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine deutsche Übersetzung nachgereicht wird.

    Die Anmeldeunterlagen können entweder direkt im DPMA an der Annahmestelle oder mit der Post eingereicht werden. Auch das Einreichen über Telefax ist möglich (Telefax-Nummern: ) München 089/2195-2221 oder Jena 03641/40-5690 oder Berlin 030/25992-404. Damit ist die Anmeldung beim DPMA hinterlegt und der Anmeldetag festgelegt. Dieser Anmeldetag ist sehr wichtig gegenüber anderen Schutzrechten. Er bestimmt unter anderem, daß später eingereichte Anmeldungen der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung von Konkurrenten nicht mehr zu einem Patent führen können.

    Bei der Anmeldung kommt es noch nicht darauf an, ob die Unterlagen über die Erfindung bereits perfekt formuliert und gegliedert sind. Entscheidend ist allerdings, daß die Erfindung in den Unterlagen vollständig beschrieben ist. Nachträglich können keine Informationen zur angemeldeten Erfindung nachgereicht werden. Weitere Einzelheiten hierzu sind unter Was kann patentiert werden - was nicht zu finden.

    Ein weiterer entscheidender Punkt bei der Patentanmeldung ist, daß die Erfindung nicht vorher in irgendeiner Weise veröffentlicht worden ist. Es gibt nämlich beim Patent keine Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen. Der richtige Weg ist, erst beim DPMA anzumelden und dann zu veröffentlichen. Umgekehrt schadet die Anmeldung beim DPMA einer anschließenden Fachpublikation nicht, da die eingereichte Anmeldung nach dem Anmeldetag 18 Monate lang geheim bleibt und erst dann in Form einer Offenlegungsschrift veröffentlicht wird (vgl. hierzu Offenlegung).




    Ich hoffe ich konnte dir helfen.... und du bist dir ganz sicher, das es das noch nicht gibt
     
  4. 27. November 2006
    AW: Erfindung... und wie gehts weiter?

    danke an euch beide!
    hat mit um längen weitergeholfen!

    @pixelkiller wir sind uns ziemlich sicher das wir damit was haben was es noch nicht auf dem Weltmarkt gibt!

    Danke

    Gruss sypher
     
  5. 27. November 2006
    AW: Erfindung... und wie gehts weiter?

    auch was sinnvolles? also ich mein du kannst ja andeutungen machen oda so oder wenigstens es dann schrieben wenn de dein patent angemeldet hast. würd mich ja ma interessieren. und nnur ma so wie seid ihr darauf gekommen? beim trinken iner kneipe oder hatte da einer sone idee? wenn de nich willst musst nich aw.

    mfg
     
  6. 28. November 2006
    AW: Erfindung... und wie gehts weiter?

    na also wir sind uns eigentlich einstimmig sicher das es was sinnvolles ist!
    Maybe nicht für euch also den Pc user aber für eine andere Zielgruppe die in jedem haushalt zu finden ist!

    Drauf gekommen sidn wir spontan!

    Gruss Sypher
     
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