#1 5. Dezember 2006 Joah soll ne kleine Präsentation ( 15 min ) darüber machen, hab schon einiges aber such noch explizit sachen wo steht wie das mit Screenshots aussieht ob sie zum Beispiel als Beweiß zulässig sind oder ob selbstgemachte Bilder zum Beispiel immer nen Copyright zeichen haben müssen und dann auch nur das Copyright gültig is, so paar sachen halt. Wär cool wenn einer Seiten dafür hätte, bitte immer mit Quelle, nich nur schreiben : ja ist es .... mfg Neo + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Dezember 2006 AW: Bilderrecht im Internet Bilder müssen kein (c) enthalten trosdem darf man sie nicht einfach nutzen. Screenshout sind vor Gericht nicht zulässig. Ich weiss es leider selbst nicht genau aber ich glaube man darf ohne erlaubnis bilder von jemanden (der halt aufm bild ist) ins Internet stellen nur wen der sich beschwert muss mans weg nehmen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Dezember 2006 AW: Bilderrecht im Internet hier is antwort!^^ https://www.phbern.ch/fileadmin/CAMPUS/04_ZBI/ICT-Anleitungen/Internet/bildrechte_anleitung.doc + Multi-Zitat Zitieren