[eBay] Verkaufsbeschreibung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von aLaN., 6. Dezember 2006 .

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  1. 6. Dezember 2006
    Hi Leute,

    Bevor ich diesen Text schreibe, und ihr mich disst, möchte ich euch hiermit sagen, dass die Frage nicht von mir kommt und nicht in die tat umgesetzt wird!

    Kommt mir bitte nicht mit dummen Sätzen, sondern Antworten zur Frage!

    Ein Freund hat mich heute gefragt, ob es möglich wäre, sein Sony Ericsson K800i ''Verpackung''!!! ,- zu verkaufen...aber den Text so zu schreiben...als wenn alles dabei wäre... und dann ganz unten, ganz klein geschrieben ''Verkauft wird hier nur die verpackung'' ??!!

    Ist die's möglich?
    Dagegen kann man doch nicht Anzeigen oder?
     
  2. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    hallo
    wenn du den Leuten erst was vor machst und dann unten schreibts, dass der Lieferumfang nur verpackung ist, ist das legitim und ich sags ma so legal. Es gilt ja immer: ERST LESEN DANN SCHREIBEN bzw. KAUFEN.

    mfg der cactus

    ps: solange du schreibst nur Verpackung ist das kein Betrug
     
  3. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    ich hab zwar den Paragraphen nicht zur Hand aber:

    also das haben wir uns in Wirtschaft und Recht notiert, ich denke mal das es stimmt.
    Zum Thema gute Sitten: Es ist ansichtssache was eine gute Sitte ist, ich glaube aber im Falle einer Verhandlung wird es der richter nicht gerade als gute Sitte sehen wenn du die leute über den Tisch ziehen willst (auch wenn du bestreitest das du es willst, es ist offenkundig.)

    Und noch zum Wucher: Bei einer eBay auktion gibt es glaube ich keinen Wucher, außer du machst den Startpreis auf 50€, das wäre dann Wucher und somit nicht erlaubt. Wenn du allerdings startpreis 1€ machst und die leute bieten auf 100€ hoch, dann fällt es nicht unter Wucher


    Aber meiner Meinung nach: Wenn die Leute für etwas steigern und sich den Text nicht durchlesen sind sie selber schuld, also wenn ich Richter wäre, ich würde sagen, dass es eindeutig da drin stand das man nur für die Verpackung bietet und das der Versteigerer im Recht ist... aber ich weiß nich ob das die Rechtslage genauso sieht.
     
  4. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    Würde sagen ist legal aber will er für paar euro ne shclechte Bw???
     
  5. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung


    naja, für ein paar euro.... ich hab meine psp verpackung für 50€ versteigert^^, und ich hab es DICK UND FETT hingeschrieben, das es nur die verpackung ist...
     
  6. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    Nicht legal, und wurde auch ( so wie du oder dein Kumpel es umsetzten wollt ) schon ein paar Mal bei eBay verfolgt. Es gab schon einige Artikel, die dadurch gelöscht und ggf. auch verwarnt wurden!
     
  7. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    wow was bringts? der käufer hat doch ein rückgaberecht von 14 tagen!

    MFG ToXiT
     
  8. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    Quelle: „Lug und Betrug bei eBay“ - Internetversteigerungen: Probleme und Rechte - Rechtsanwalt Kotz Kreuztal / Siegen
     
  9. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    Quatsch, doch nicht beim Privatverkauf...
    RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN!
    Mann mann mann...
     
  10. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    hmm .. nein ich denke nicht das es illegal ist...

    Also da steht was von ''Tip&Trick'' .. da steht nicht ''gesetz''!...

    Betrug kann man das nicht nennen, es wird ja geschrieben .... man muss nur lesen...aufpassen...

    ich glaub es bleibt ein legaler frecher weg
     
  11. 6. Dezember 2006
    AW: [eBay] Verkaufsbeschreibung

    sowas ist ganz link

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