Stephanie-Urteil ; Höchststrafe für 5 Wochen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von turkishlover, 14. Dezember 2006 .

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  1. 14. Dezember 2006
    Das Gericht hat den Peiniger von Stephanie zur Höchststrafe verurteilt. Abgeschlossen ist die Aufarbeitung des Entführungsdramas noch nicht.

    Ein letztes Mal wird Mario M. in den Saal des Dresdner Landgerichts geführt, gefesselt, den Blick im Blitzlichtfeuer gesenkt. Es ist 9 Uhr 55, und für fünf Minuten muss er, umringt von Polizisten, die Nähe der Kameras und Fotoapparate aushalten. Er dreht sich mit dem Gesicht zur Wand. „Bei Ihrer Flucht auf das Gefängnisdach haben Sie für die Kameras posiert, warum sind Sie heute so schüchtern?“, fragt ein Reporter. Mario M. schweigt. Er weiß, dass heute mehr oder weniger über den Rest seines Lebens entschieden wird – eine lange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung, die unbegrenzt andauern kann.

    Und so verkündet es Richter Tom Maciejewski um 10 Uhr: 15 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte erhält die Höchststrafe für die Entführung und über fünf Wochen andauernde brutale Vergewaltigung der damals 13 Jahre alten Stephanie. „Die massivsten und erniedrigendsten Handlungen vom Morgen bis in die späte Nacht“ habe das Mädchen erdulden müssen, so der Vorsitzende Richter. Sie habe Todesangst ausstehen müssen, „Angst, ihre Eltern nie wieder zu sehen. Das kann keiner nachempfinden, der es nicht selbst erlebt hat.“ Mario M. bescheinigt das Gericht eine „schwere seelische Abartigkeit“, die aber nicht zu einer verminderten Steuerungsfähigkeit geführt habe. „Er war während seiner Tat bei vollem Bewusstsein und in der Lage, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen“, so Richter Maciejewski in der Urteilsbegründung.

    „Nichts anderes als Höchststrafe möglich“

    Zwar werteten die Richter das Geständnis von Mario M. als strafmindernd, allerdings, so Maciejewski, gebe es in diesem Fall gleichzeitig derart massive Straferhöhungsgründe, „dass keine andere Strafe als die Höchststrafe möglich war“. Mario M. nimmt das Urteil in der Haltung auf, in der er auch den Prozess verfolgte: Den Kopf auf die Hand gestützt, den Blick von der gegenüberliegenden Bank abgewendet, wo Stephanies Eltern als Nebenkläger sitzen. Als die Sitzung beendet ist, winkt er routiniert die Staatsanwältin heran und übergibt ihr einen Antrag, ihm seine beschlagnahmten persönlichen Gegenstände vor dem Haftantritt auszuhändigen.

    Staatsanwalt erwartet Revision

    Beendet ist damit ein Prozess, der das Land aufwühlte wie kaum ein anderer, auch wegen des Auftritts von Stephanie in der ZDF-Sendung „Johannes B. Kerner“, und schon vorher wegen geradezu unglaublicher Fahndungspannen. Zu seinem wirklichen Ende gekommen ist der Fall deshalb noch nicht. „Ich gehe fast mit Sicherheit davon aus, dass es zu einer Revision kommen wird“, sagt der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius zu FOCUS Online. „Ich bin aber auch sicher, dass das Urteil Bestand haben wird.“

    Für ihn ist die heutige Urteilsverkündung „der Tag, auf den wir monatelang hingearbeitet haben“. Für den Nebenklägervertreter Ulrich Jeinsen und dessen „Kompetenzteam“ hat Avenarius beißende Kritik übrig: Stephanies Anwalt habe über ein Magazin selbst die intimsten Details der unzähligen Vergewaltigungen in die Öffentlichkeit lanciert, um Druck zu erzeugen, „Dinge, die niemals in die Öffentlichkeit hätten kommen dürfen.“ Das sei „absolut verantwortungslos“ gewesen – die Strategie der Staatsanwaltschaft bestehe in derartigen Fällen gerade darin, einem minderjährigen Opfer die Aussagen über die Einzelheiten der Erniedrigungen und des Missbrauchs zu ersparen

    “Eigendynamik, die nicht geschadet hat“

    „Auch bei „Kerner“ hätte man sie nicht präsentieren müssen“, meint Avenarius. Die Psychologin Angelika Schrodt, die zu Jeinsens „Kompetenzteam“ gehört und Stephanie betreut, vermag darin kein Problem zu erkennen. „Ich habe den Artikel mit den Schilderungen der Vergewaltigung nicht veranlasst“, sagt Schrodt gegenüber FOCUS Online, „ich habe ihn noch nicht einmal gelesen.“ Sie gehe auch „nicht von einer Langzeitwirkung aus“, die diese mediale Vorführung Stephanies haben könnte. Fälle wie diese entwickelten nun mal „eine Eigendynamik, die aber nicht zusätzlich geschadet hat“.

    Streit um Therapiekosten

    Eine Eindynamik scheint dagegen die Kritik an der Strategie des Stephanie-Anwalts Jeinsen zu bekommen: Er will vor allem wegen der verheerenden Polizeifehler über eine Million Euro Entschädigung durch den Freistaat einklagen – für die Therapie Stephanies und ihrer Eltern, die im Februar 2007 beginnen soll, und natürlich auch für die Kosten seines Teams. Merkwürdig nimmt es sich daher aus, dass weder er noch die Familie bisher einen Antrag an die Unfallkasse Sachsen gestellt hatten, die Entführung Stephanies als Wegeunfall zu behandeln – Stephanie war auf dem morgendlichen Weg zur Schule gekidnappt worden. Die Unfallkasse hatte heute erklärt, sie werde für die notwendigen Therapien aufkommen – es müsste nur ein Antrag gestellt werden. Allerdings übernehme die Kasse nicht die Kosten für jede Therapie und jeden Psychologen.

    „Von dem Angebot der Unfallkasse höre ich zum ersten Mal“, so Anwalt Jeinsen. „Ich bin heute Morgen aus Hannover hierher geflogen und habe noch keine Zeitungen gelesen.“ Und: „Natürlich nehmen wir das Angebot der Kasse dankend an.“ Stephanies Mutter bestätigte FOCUS Online auf Nachfrage, sie habe auch „ganz am Anfang“ Kontakt zur Unfallkasse gehabt und die Entführung als Wegeunfall gemeldet, aber nicht auf einen formalen Antrag der Schule hingewirkt. „Und dann“, sagt sie, „haben wir nie wieder etwas gehört.“


    Quelle: Moskau: Hilfe für belagerte syrische Stadt Homs vor Umsetzung - Newsticker - FOCUS Online Nachrichten
     
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