Online-Verträge: Lügen bei der Anmeldung (bedingt) erlaubt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 18. Dezember 2006 .

  1. 18. Dezember 2006
    Daten sind bares Geld - insofern verwundert es nicht, wenn im Netz selbst für die Erstellung eines Gratis-Mailaccounts vom Familienstand über die Hobbys bis zu den Einkaufsvorlieben abgefragt wird, was man abfragen kann. Doch schon beim Namen und den Adressdaten ist das Lügen zum Vertragsabschluss erlaubt - nicht immer, aber durchaus häufig. Dies das Statement Thilo Weicherts, dem Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums in Kiel.

    Weichert macht auf die zunehmenden Diebstähle und Datenverluste aufmerksam, durch die persönliche Daten in die Hände Dritter geraten. Entsprechend liegt es im Interesse jedes einzelnen, sparsam mit Angaben zu sein. Wenn die Daten zum Vertragsabschluss nicht benötigt werden, dann ist die Angabe auch nicht notwendig. Meist jedoch ist eine Angabe beispielsweise von Namens- und Adressdaten zwingend notwendig, um eine Bestellung aufzugeben. Weichert rät in dem Fall zu Fantasieangaben.

    "Es ist übrigens auch zulässig, Fantasieangaben zu machen, wenn die Informationen für den Vertragsabschluss nicht unbedingt gebraucht werden. Es gibt also ein Recht auf Lüge",

    so der Datenschützer in der "Welt".

    "Nicht unbedingt gebraucht" - hier liegt natürlich die Einschränkung. Denn natürlich werden bei den einschlägig bekannten Abodiensten, die sich vordergründig als Gratis-Angebot darstellen, Realdaten benötigt, um die Leistungen abzurechnen. Für echte Gratis-Angebote, die zur optimalen Vermarktung so viel Daten wie möglich aus dem Nutzer herauskitzeln wollen, gibt Weichert jedoch die Vorgehensweise der Wahl vor: nur angeben, was wirklich zum Vertragsabschluss vonnöten ist. daten-speicherung.de schlussfolgert, dass beispielsweise selbst zum Erwerb von Prepaid-Karten fürs Handy die Angabe persönlicher Daten entfallen kann, da sie zur Vertragserfüllung nicht benötigt werden.

    Weicherts Sorge vor Datenverlusten bei den allzu neugierigen Anbietern ist alles andere als unbegründet. Seit 2005 erst sammelt das Privacy Rights Clearinghouse Datenlecks und Datenklau bei Firmen und Behörden in den USA. Alleine dort sind inzwischen über 100 Millionen persönliche Datensätze in falsche Hände geraten. Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer um einiges höher liegt.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 10. April 2007
    AW: Online-Verträge: Lügen bei der Anmeldung (bedingt) erlaubt

    das find ich sehr interessant, ich mach mich also nicht strafbar wenn ich falsche daten angebe.
    also kann ich hier: https://layer-ads.de/anmelden.htm schreiben was ich will!? anscheinend ja oder? und mir wird nichts passieren, selbst wenn sie rausfinden das ich gelogen hab?
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.