[Suche] Nachriten zum Thema Mutterschaftsgeld

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von JackBauer, 31. Dezember 2006 .

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  1. 31. Dezember 2006
    Hallo lese ich gerade in eine spanische Zeitung das ab morgen wird es so eine Art von Mutterschaftsgeld bis ca. 32k €.
    Hat jemand ein Link wo mehr über die Voraussetzungen informieren kann?
     
  2. 31. Dezember 2006
    AW: [Suche] Nachriten zum Thema Mutterschaftsgeld

    Mutterschaftsgeld

    Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Wenn Sie als Selbstständige freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes (§200 "Reichsversicherungsordnung" (RVO). Außerdem sind Sie für die Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld von der Beitragszahlung an die GKV befreit.
    Achtung: Versichertenstatus überprüfen!

    Als Selbstständige in der GKV können Sie frei entscheiden, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankentagegeld versichert sein wollen (zu entsprechend veränderten Beiträgen). In der Regel ist auf Antrag zwischen beiden Tarifarten ein kurzfristiger Wechsel möglich. Auch der Wechsel zurück ist möglich.

    Wenn Sie eine Schwangerschaft planen, sollten Sie den Wechsel in einen Tarif mit Krankentagegeld-Anspruch erwägen, um später Mutterschaftsgeld zu bekommen. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn Ihr Mutterschaftsgeld höher sein wird als Ihr voraussichtliches Elterngeld, weil sich durch den Bezug von Mutterschaftsgeld der Anspruch auf Elterngeld verkürzt.

    Im Fall einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich erkundigen, welche Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind - in den meisten Fällen gibt es jedoch wenig zu holen.

    Mutterschaftsgeld ist wie auch das Elterngeld steuer- und sozialabgabenfrei.
    Tipp: Haushaltshilfe nach der Geburt

    Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt auch eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Geburt, wenn der Bedarf vom Arzt bestätigt wird. Grundlage dafür ist §198 RVO.
    Schutzfristen vor und nach der Geburt

    Die im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten nicht für Selbstständige. Sie sind aber für den Bezug etwa von Mutterschaftsgeld wichtig, weil sich die Zahlungszeiträume auch für Selbstständige nach den Schutzfristen bemessen.

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schreibt vor, dass werdende Mütter sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen (Kann-Bestimmung, auf ausdrückliche Erklärung darf man noch beschäftigt werden), acht Wochen nach der Geburt darf man nicht arbeiten. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt das Beschäftigungsverbot zwölf Wochen nach der Geburt. Diese zweite Frist kann sich um die verpassten Tage der ersten Mutterschutz-Frist verlängern, wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird.

    (Übrigens sollten Sie auch als Selbstständige lieber einkalkulieren, dass Sie in dieser Zeit nicht unbedingt arbeiten können oder wollen. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen - Sie sind auch in dieser Beziehung selbstständig.)
     
  3. 31. Dezember 2006
    AW: [Suche] Nachriten zum Thema Mutterschaftsgeld

    Also ich denke dass das ist nicht was ich suche.
    Ich habe hier das gelesen: http://www.lavozdegalicia.es/buscavoz/ver_resultado.jsp?TEXTO=5415164&lnk=ALEMANIA,NATALIDAD

    Leider ist alles auf Spanisch, und mein Deutsch wahrscheinlich reicht es nicht.

    Also so wie ich dort lesen, Eltern die ihre Arbeitszeit reduzieren werden wegen Mutter/Vaterschaft ein Zuschuss von bis 25200 € und die Gebutstarkt zu begustigen.

    So etwas meinte ich
     
  4. 3. Januar 2007
    AW: [Suche] Nachriten zum Thema Mutterschaftsgeld

    25.200€ im Jahr ist schon eine Beträchtliche summe... aber wieso sollten sie das bekommen wenn sie ihre arbeitszeit noch mehr verkürzen.... tze... dummen schleimer >_>
     
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