Urteil: Betreiber einer Webseite haftet nicht für fremde Inhalte

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 3. Januar 2007 .

  1. 3. Januar 2007
    Nicht jeder Webseitenbetreiber muss nicht ständig alle Inhalte der Webseite kontrollieren, entschied das Oberlandesgericht München. Im aktuellen Fall wurde ein Betreiber einer Termindatenbank für Hörgeschädigte verklagt, da ein Nutzer in einem Termin eine Wegbeschreibung mit einem geschützten Landkartenauszug ergänzte.

    Der Betreiber stellte mit eigenen Mitteln Hörgeschädigten eine Termindatenbank zur Verfügung, in der Hörgeschädigte oder Organisationen relevante Termine eintragen können. In unregelmäßigen Abständen kontrollierte der Betreiber das Portal auf etwaige Rechtsverstöße. Im Sommer 2005 enthielt ein Eintrag eine Wegbeschreibung aus einem Stadtplandienst. Der Betreiber des Stadtplandienstes und Rechteinhaber des Kartenmaterials erwirkte vor dem Landgericht München erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen das privat betriebene Portal und zog weiterhin aufgrund von einer Urheberrechtsverletzung vor das Gericht.

    In einer ersten mündlichen Verhandlung hob das Gericht die Verfügung auf, auch das nachgeschaltete Oberlandesgericht München bestätigte die entlastete richterliche Entscheidung in allen Punkten. Es sei keinem Betreiber eines Internetportals zuzumuten, jeden Eintrag einer Termindatenbank auf rechtliche Verstöße zu untersuchen. Weiterhin sei es nicht ersichtlich, ob das Kartenmaterialüberhaupt geschützt ist, begründete der vorsitzende Richter seine Entscheidung. Zudem sei nicht der Betreiber der Straftäter, sondern der unbekannte Einsteller des Eintrags. Es käme nur eine Haftung in Frage, falls der Betreiber vorsätzlich eine Urheberrechtsverletzung herbeiführe, erläuterte der Richter weiter. Auch sei es im Vergleich zu anderen Urteilen wichtig, dass der Anbieter seine Webseite aus eigenen Mitteln finanzierte und keinen Gewinn daraus zog.

    Nach vielen Abmahnungen und Klagen gegen Betreiber von Webseiten schiebt sich die Rechtsprechung immer weiter auf die Seite der Betreiber. Auch das hier jüngste Gerichtsurteil des OLG München bestätigt die Nichthaftung eines Betreibers bei von Nutzern dynamisch veränderbaren Inhalten.


    quelle: gulli untergrund news
     
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