Lizenzprobleme stoppen Gentoo/FreeBSD

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 9. Januar 2007 .

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  1. 9. Januar 2007
    Auch andere BSD-Ausgaben betroffen
    Der Hauptentwickler des BSD-Derivates Gentoo/FreeBSD hat die Entwicklung vorübergehend eingestellt, da er auf Lizenzprobleme zwischen einer Bibliothek und einem Daemon aufmerksam geworden ist. Diese verhindern die weitere Verbreitung der Software, betreffen aber bei weitem nicht nur Gentoo/FreeBSD. Vielmehr hätten sie eventuell Auswirkungen auf alle BSD-Derivate, darunter beispielsweise auch OpenDarwin.


    Diego Pettenò, Gentoo/FreeBSD-Hauptentwickler, berichtete von dem entdeckten Problem in seinem Blog. Demnach musste er die Entwicklung vorübergehend einstellen, da ein Lizenzproblem zwischen der Bibliothek Libkvm und dem Start-Stop-Daemon die weitere Verbreitung der Software verhindert. Der Start-Stop-Daemon unterliegt den Bestimmungen der GPL, die Libkvm hingegen der 4-Klausel-BSD-Lizenz. Diese enthält eine Werbungsklausel, die beim Bewerben eines Produktes verlangt, alle beteiligten Entwickler zu nennen und ist damit inkompatibel zu der GPL. Da der Start-Stop-Daemon allerdings gegen die Libkvm, eine Userspace-Schnittstelle zum Kernel, gelinkt ist, liegt bei einer Verbreitung ein Lizenzverstoß vor.

    Die neue Fassung der BSD-Lizenz (3-Klausel-BSD-Lizenz) verzichtet auf diese Forderung und ist somit auch von der Open Source Initiative anerkannt und kompatibel zu der GPL. Hinzu kommt allerdings, dass die GPLv2 auch das Linken zu GPL-inkompatiblen Systembibliotheken, wie Libkvm, erlaubt. Das zuerst angenommene Problem wies also nur auf ein grundlegendes hin: Alle BSD-Derivate enthalten noch unter der 4-Klausel-BSD-Lizenz freigegebene Anwendungen.

    Die Berkeley-Universität, an der BSD entwickelt wurde, hob diese Klausel 1999 für die von ihr veröffentlichten Programme auf. Doch Pettenò stellte schnell fest, dass die Universität nicht der einzige Copyright-Halter ist. Demnach müssten erst einige Entwickler zustimmen, dass die Lizenz der von ihnen mitprogrammierten Software von der 4-Klausel- in die 3-Klausel-BSD-Lizenz geändert wird.

    Doch selbst wenn dieses Vorhaben angegangen werden sollte, sei es schwierig, so Pettenò. Die Listen der Programmierer im Quelltext seien unter Umständen nicht vollständig, manchmal sei nur ein Projekt oder eine Firma anstatt einer einzelnen Person genannt. Zudem gebe es Programme, an der die Universität von Berkeley nie das Copyright hielt und die somit weiterhin unter der 4-Klausel-BSD-Lizenz stehen. Eine Nennung der entsprechenden Autoren wäre also bei jeder Werbeform notwendig. Dabei ist der Begriff der Werbung allerdings nicht einmal eindeutig geklärt, beispielsweise bleibt die Frage, ob dies auch eine Dokumentation mit einschließt.

    Auch betrifft das Problem nicht nur Gentoo/FreeBSD, sondern vielmehr alle BSD-Derivate. Pettenò fand sogar betroffene Programme in OpenDarwin, der frei zugänglichen Fassung des Darwin-Kernels und damit der Grundlage von Apples MacOS X. Ob dieses selbst auch betroffen ist, wolle er erst noch überprüfen. Ob hier jedoch auch eine Inkompatibilität zu verwendetem GPL-Code vorliegt, vermochte Pettenò ebenfalls nicht zu sagen.

    Die zuerst befürchtete Inkompatiblität zwischen der Libkvm und dem Start-Stop-Daemon liegt zwar nicht vor, da Libkvm eine Systembibliothek ist und das Linken somit durch die GPL gestattet. Zudem wurde der Start-Stop-Daemon ursprünglich als Public Domain veröffentlicht, so dass eine Neulizenzierung der alten Version möglich wäre. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die BSD-Derivate noch einigen unter der 4-Klausel-BSD-Lizenz veröffentlichten Code enthalten, der generell problematisch ist, da er zu Lizenzverstößen führen kann.

    Ob die entdeckten Probleme nun weitere Auswirkungen auf die BSD-Derivate haben, ist noch nicht abzusehen. Gentoo/FreeBSD jedenfalls wird laut Pettenò bis zur Klärung nicht weiterentwickelt und steht auch weiterhin nicht mehr zum Download bereit. Zwar geht Pettenò davon aus, dass sich die Probleme lösen lassen, er zog sich nun aber erst einmal komplett aus dem Gentoo-Projekt zurück


    quelle: Golem.de



    Gentoo/FreeBSD mit Lizenzproblemem
    Wie den Aussagen eines Gentoo/FreeBSD-Entwickles entnommen werden kann, enthält die FreeBSD-Implementierung von Gentoo und diverse andere BSD-Varianten, unter anderem auch das Open Darwin-Projekt, Lizenzrechtliche Probleme.

    Wie Diego »Flameeyes« Pettenò in seinem Blog schreibt, plagen die aktuelle Version von Gentoo/FreeBSD Probleme betreffend der Lizenzierung der eingesetzten Applikationen. Im Zuge der Implementierung des Systems ist dem Entwickler aufgefallen, dass FreeBSD verschiedene Lizenzen miteinander kombiniert, die zueinander inkompatibel sind. Konkret bemängelt der Entwickler einen Mix zwischen der alten BSD-Lizenz mit »Werbeklausel« (BSD-4) und der GPL.

    Flameeyes ist aufgefallen, dass die eingesetzte libkvm-Bibliothek, die eine Schnittstelle zum Kernel bildet, unter den Bedingungen der alten BSD-Lizenz veröffentlicht wurde (BSD-4). Der Start-Stop-Daemon steht dagegen unter der GPL. Das Problem sei laut Flameeyes, dass der Daemon gegen libkvm gelinkt wird - Lizenzrechtlich ein Problem. Laut Einschätzung der FSF sind beide Lizenzen zueinander inkompatibel. Applikationen, die unter den Bedingungen der beiden Lizenzen veröffentlicht wurden, dürfen demnach gegeneinander nicht gelinkt werden.

    Die Organisation hatte bereits in der Vergangenheit die erste Fassung der BSD-Lizenz als nicht GPL-kompatibel eingestuft und massive Bedenken gegen eine Verlinkung von GPL- und BSD-Applikationen geäußert. Die berühmte »BSD advertising Klausel« mache zwar die Lizenz nicht unfrei, verursache aber praktische Probleme, einschließlich einer Inkompatibilität mit der GNU GPL, so die Foundation. In der Vergangenheit riet die Free Software Foundation deshalb dazu, die neue Version (BSD-3) der BSD-Lizenz zu benutzen. Sie enthalte nicht die berüchtigte Klausel.

    Der Entwickler stoppte deshalb laut seiner Aussage die öffentliche Arbeit an Gentoo/FreeBSD. Zeitgleich warnt er auch die Autoren anderer BSD-Varianten vor möglichen Problemen. Flameeyes vermutet, dass alle BSD-Varianten immer noch Teile der alten BSD-4-Lizenzierung beinhalten und in eine ähnliche Falle tappen wie Gentoo/FreeBSD. Unter anderem hat der Entwickler auch im Open Darvin-Code Dateien gefunden, die ebenfalls noch der alten Lizenzierung unterworfen sind. In wie weit sie aber mit GPL-Applikationen kollidieren, konnte der Autor nicht sagen.

    Unklar ist indes, ob die von Flameeyes beanstandete Lizenzverletzung tatsächlich in jedem Fall gegeben ist. Der ersten BSD-Variante liegt eine Zusatzlizenz bei, die ausdrücklich die Werbeklausel der ersten BSD-Lizenz revidiert. Die Revision bezieht sich allerdings nur auf die Originalquellen von BSD. Ob sie auch für ältere und von der BSD-Lizenz abgeleiteten Vereinbarungen greift, dürfte bezweifelt werden. Bei FreeBSD kommt noch erschwerend hinzu, dass das Projekt eine eigene, auf der ersten BSD-Lizenz angelehnte »The NetBSD Foundation's-Lizenz« (TNF) einsetzt und somit auch einen Vertrieb unter der GPL-problematischen BSD-4-Lizenz vorschreibt.

    Information: farragut.flameeyes.is-a-geek.org


    quelle: Pro-Linux News
     
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