wann verliert eine grafigkarte die garantie???
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Master-Max
14.01.2007, 12:56
moin zusammen,
ich hab folgende frage_. also nen freund hat auf seine grafigkarte nen neuen kühler draufgemacht und übertaktet jetzt is meine frage hat er da noch garantie drauf wenn er den kühler wechselt und kann man nachweisen das er seine grafigkarte übertaktet hat???
schon mal danke für jede hilfreiche antwort :)
mfg master-max
BlueTribal
14.01.2007, 12:59
dei garantie ist dan in den meisten fällen weg
man sieht ja auch ob einer dran war oder ned wegen markierten schruaben etc_._.
Mit dem Entfernen des Lüfters hat er die Garantie verloren.
Auch mit Übertakten verliert man sie. Das ist jedoch nicht leicht nachzuweisen, wenn man das Standard-BIOS oben lässt und die Taktraten auf Standard sind, wenn man mit der Graka zum Händler geht.
mfg
Tormic
[Bensen]
14.01.2007, 13:04
moin zusammen,
ich hab folgende frage_. also nen freund hat auf seine grafigkarte nen neuen kühler draufgemacht und übertaktet jetzt is meine frage hat er da noch garantie drauf wenn er den kühler wechselt und kann man nachweisen das er seine grafigkarte übertaktet hat???
schon mal danke für jede hilfreiche antwort :)
mfg master-max
Wenn du was an der Grafigkarte änderst, sprich u_a. Lüfter wechseln ist die Garantie weg. Und wenn du sie dann auch noch übertaktetes wird sie kein Händler mehr zurücknehmen, wenn die z_b mal defekt oder sonst was hat.
huntgath
14.01.2007, 13:06
wann verliert eine grafigkarte die garantie???
Garantie im Endkundengeschäft
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)
Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet_
Beim Betreiben von Komponenten außerhalb ihrer Spezifikationen erlischt in nahezu allen Fällen die Garantie des Herstellers. Auch die Lebenserwartung der übertakteten Bauteile kann (mitunter signifikant) sinken.
Die können anhand der enstandenen Schäden, bei Überhitzung ziehmlich genau
feststellen ob sie übertaktet wurde oder nicht!!!