Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 22. Januar 2007 .

  1. 22. Januar 2007
    Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter lehnen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ab.

    Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

    Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

    Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.

    Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.

    Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren.

    Unterzeichner:
    • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
    • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
    • Chaos Computer Club e.V. (CCC)
    • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
    • Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
    • Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
    • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
    • Deutscher Presserat
    • eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
    • Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
    • Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)
    • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
    • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
    • Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
    • Humanistische Union e.V.
    • Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
    • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
    • Netzwerk Neue Medien e.V.
    • netzwerk recherche e.V.
    • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
    • no abuse in internet e.V. (naiin)
    • Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
    • Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
    • STOP1984
    • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
    Volltext der Stellungnahme als PDF


    quelle: Chaos Computer Club



    Vorratsdatenspeicherung: 27 Verbände lehnen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ab
    In einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung zu einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lehnen 27 Verbände die Sammlung von Daten ab, die Polizei und Staatsanwaltschaften über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet der Bürger zur Verfügung gestellt werden sollen. Getragen wird die Gemeinsame Erklärung von verschiedensten Gruppen, darunter Verbraucherzentrale, CCC, der Verband der Deutschen Internetwirtschaft eco und der Deutsche Presserat.


    Neben einer verbesserten Strafverfolgung begründe die Bundesregierung die geplante Vorratsdatenspeicherung damit, dass eine EU-Richtlinie vom März 2006 umgesetzt werden müsse. Was laut Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unsinnig ist:

    "Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich rechtswidrig, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet ist."

    In der Tat sehen zahlreiche Rechtsexperten in der geplanten Datenspeicherung einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte. Skurriles Detail am Rande: selbst der Rechtsausschuss des Bundestags hat massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie, die nicht nur gegen Bundes- sondern auch gegen EU-Recht verstoße. Weshalb Zypries derart an einer Gesetzesvorlage festhält, der auf allen Ebenen das Kippen droht, ist mehr als unverständlich.

    Die Gemeinsame Erklärung von heute erläutert weiter, dass die Richtlinie gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte verstoße und in vertragsverletzender Weise zustande gekommen sei. Seit Juli 2006 ist gegen die Richtlinie bei dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage anhängig. Die Verbände fordern, zumindest den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland beschlossen wird.

    Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt eine ausführliche Analyse des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Freitag in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt."

    Stattdessen würde die Datenspeicherung "Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen." Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der "freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", so die Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem Bundesjustizministerium.

    Die komplette Liste der Unterzeichner:

    Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

    Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)Chaos Computer Club e.V. (CCC)Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.diDeutsche Liga für Menschenrechte e.V.Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.Deutscher Journalisten-Verband (DJV)Deutscher Presserateco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)Gustav Heinemann-Initiative (GHI)Humanistische Union e.V.Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.Netzwerk Neue Medien e.V.netzwerk recherche e.V.Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)no abuse in internet e.V. (naiin)Organisationsbüro der StrafverteidigervereinigungenRepubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)STOP1984Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) Der Wortlaut der Erklärung ist beim Arbeitskreis Vorratsddatenspeicherung nachzulesen.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. Video Script

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