#1 25. Januar 2007 hi leute Meine Frage:Meine Frau beschäftigt sich mit ebay so nebenbei mit kleinigkeiten.Nun hatte ich die Idee das ich ihr ein gewerbeschein mache auf ihren namen.Damit die sich auf einigen seiten sich reg. kann weil man ja den Gewerbe haben muss.Gibt es ein bestimmten Gewerbeschein für ebay?Bin selber als Angestellter am arbeiten muss ich da mein einkommen auch dazu rechnen für die steuern fürs Finanzamt??Kann das mal mir hier bitte einer mal sagen verliere den Überblick bei der ganzen sache so langsam + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Januar 2007 AW: Gewerbeschein Hey In der Regel wird dein Gehalt nicht mit angerechnet! Allerdings würde ich einen Gewerbeschein nicht einfach so verschenken (wenn das überhaupt möglich ist), da man so nicht mehr als Arbeitsos zählt, wenn man keinen Job hat, außerdem muss man ständig mit dem Finanzamt kommunizieren. Ich kenn mich da aber auch nicht so wirklich aus. Man kann sich aber bei der "Agentur für Arbeit" ausreichend darüber informieren ;-) mfg Storch + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Januar 2007 AW: Gewerbeschein Das Einkommen wird angerechnet, wenn ihr eine Zusammenlegung beim Finazamt beantragt. Daraus wird dann die Einkommensteuer errechnet. Deshalb, erst mal durchrechnen ob sich eine Zusammenlegung (Beider Einkommen) lohnt. Wenn ihr noch Schulden haben solltet, wäre es ne Überlegung zwecks Abschreibungen. Ich würde es mal abklären mit einem Steuerberater.Einfach anrufen, Termin ausmachen, kostet ca. 50,- Euro aber ich denke es lohnt sich! + Multi-Zitat Zitieren