#1 5. Februar 2007 Hey Leute, wollt nur mal schnell anfragen wie die gesetzliche Lage ist ... also ab wann darf man sein Nebellicht (nur vorne) einschalten, und wann nicht? Hinten ist für mich nicht für Bedeutung, das sieht aus so far ... Falls ich nur das frage, wird der Thread schnell zugemacht. Über Google könnte man bestimmt auch was finden Wie seht ihr das? findet ihr nicht auch, das zusätzliche Nebelscheinwerfer an der Fahrzeugfront das Auto optisch aufwerten?
#2 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? ab 50 m sichtweite hab ich glaub ich so in errinerungen... greeetz..
#3 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? Hi ! Also vorne: bei regen, nebel, oder schnee hinten: bei sichtweite unter 50m cya:]
#4 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? die vorderen neblscheinwerfer darfste bei sichbehinderungen wie regen, schneefall oder nebel einschalten. die nebelschlussleuchte (hinten) nur ab 50m Sichtfeld.
#5 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? Quelle: bmvit - Seite nicht gefunden aber was ist dann damit??
#6 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? naja manchmal fahr ich auch ganz gerne mit, aber wenn dich interessiert, wenn nicht wirklich nebel ist wirste _wenn_ du mal nem streifenwagen begegnen solltest auch net immer angehalten, für den fall es passiert doch, kostet 5 euro sind 2 weizen oder ne shcachtel kipppen und kaugummi, also net die welt
#7 5. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? und wenn du hinten anmachst darfst du nicht schneller wie 50 fahren...das is als wenn du schneller fährst als des schild angiebt...die brauchen da nonetma beweise für das reicht wenn se hinter dir herfahren und du 60 drauf hast...kann je nachdem sogar mehr stress geben als normale überschreitung....weil du damit ja sagst das du weniger als 50m sicht hast und damit zugibst das du nicht in der laage bist höhere geschwindigkeiten "zu handeln"...
#8 6. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? 5 euro !? das ist immer unterschiedlich....mal wollten die von mir 5 euro mal 10 !!! und als einer 15 euro wollte hab ich ihm die quittung gezeigt mit 10 euro......da hat er ganz schnell auf einmal 10 euro verlangt....diese ******......
#9 6. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? ja ich weiß auch das es nur ~ 10 € kostet ... trotzdem, weitere konsequenzen hats nicht? ich bin nämlich noch in der Probezeit
#10 6. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? kein problem in der probezeit. Ist ja nur ein Strafzettel (Unter 40,- Euro) über 40,- Euro Bußgeld und Nachschulung!
#11 6. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? nen Kumpel von mir hat die eigentlich immer an wurde bis jetzt auch noch nicht angehalten und es sieht auf jedenfall viel korrekter aus ... Er fährt nen dicken BMW E30 mit korrekter Anlage und Unterbodenbeleuchtung
#12 7. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? nein es gibt keine probleme wenn du in der probezeit deswegen angehalten wirst.....
#13 7. Februar 2007 AW: Nebellicht - Ja oder Nein? alles klar, danke leute. das reicht mir erstmal, deswegen --> closed.