ONLINE-ÜBERWACHUNG:Schäuble will BGH-Beschluss mit neuem Gesetz kontern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zorg, 6. Februar 2007 .

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  1. 6. Februar 2007
    Wolfgang Schäuble gibt nicht auf. Nach dem BGH-Beschluss gegen heimliche Computer-Überwachung strebt der Innenminister eine schnelle Gesetzesänderung an, damit Fahnder auf Rechnern spionieren dürfen. Die Opposition lobt hingegen das Urteil.

    Einen Blick auf die Festplatten Verdächtiger möchten Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) bei Bedarf gerne werfen können. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sogar schon zusätzliche Planstellen geschaffen und Mittel besorgt für die Online-Durchsuchung von Rechnern durch staatlich lizenzierte Hacker. Nun aber entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Die derzeitig gültige Strafprozessordnung deckt ein solches Vorgehen nicht. Ein heimlicher Blick in den Rechner, etwa mit Hilfe sogenannter Trojaner, ist nicht zulässig, so der BGH.

    Gerade an der Tatsache, dass der Verdächtige nichts von dem Hacker-Angriff auf seinen Rechner und die Sicherung aller seiner Daten durch die Strafverfolger erfährt, stießen sich die Richter. Eine Durchsuchung im Sinne der Strafprozessordnung dürfe eben nicht heimlich stattfinden (AZ: StB 18/06).

    Für Schäuble, der große Hoffnungen in die Überwachung aus dem Netz setzt, ist der Beschluss ein Rückschlag. Nun strebt er eine Gesetzesänderung an, die solche Überwachungsmaßnahmen legalisieren soll: "Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden", forderte er. Schäuble erhofft sich davon nicht zuletzt neue Möglichkeiten im Kampf gegen den Terrorismus.

    Gerhart Baum kündigt Verfassungsklage an

    Gerhart Baum (FDP), einst selbst Bundesinnenminister, hält nichts von den Plänen Schäubles. Baum war einst einer der wortreichsten Gegner des sogenannten Großen Lauschangriffs, nun will er gegen die Möglichkeit, heimlich Computer von Verdächtigen zu überwachen, zu Felde ziehen: Der Beschluss des Bundesgerichtshofes "bestärkt mich in meiner Haltung, dass Online-Durchsuchungen ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheit des Bürgers sind", so Baum. Das gelte, obwohl der BGH die Frage der Verfassungsmäßigkeit solcher Maßnahmen nicht beleuchtet habe.

    Weil das Vorhaben aber gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes und den durch die Menschenwürde geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung verstoße, werde er eine Verfassungsbeschwerde erheben - und zwar gegen das bereits bestehende Verfassungschutzgesetz in Nordrhein-Westfahlen. Dieses Landesgesetz ermöglicht den Verfassungsschützern bereits jetzt Online-Überwachungen.

    Schlimmer als der Große Lauschangriff?

    Seine Partei stellt sich auf einen ähnlichen Standpunkt wie Baum. "Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffes den Großen Lauschangriff", sagte die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion und frühere Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Ausspionieren von Daten auf privaten Rechnern übers Internet stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Nach der Entscheidung müsse jetzt die Debatte über rechtliche Voraussetzungen geführt werden.

    Etwas vorsichtiger formulierte es der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen. Ihm zufolge hat der BGH erneut die Grundrechte der Bürger gestärkt und den Ermittlungsbehörden klare Grenzen aufgezeigt. Es dürfe hier "keine rechtliche Grauzone" geben.


    Die Linksfraktion im Bundestag begrüßte den Beschluss, ebenso wie die Grünen, als "Sieg der Bürgerrechte". Man habe den Richterspruch "mit großer Erleichterung" zur Kenntnis genommen, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth am Montag nach einer Sitzung des Parteivorstands in Berlin. Damit stärke der BGH den Rechtsstaat. Auch sei es ein "gutes Signal vom Bundesgerichtshof", dass der Datenschutz im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gewahrt bleiben müsse. Roth warf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, nicht erkannt zu haben, dass die Möglichkeit zum anonymen "Hacken" "komplett illegal" sei.

    "Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung"

    Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßte den BGH-Beschluss: "Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar", so Schaar. Es sei zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasse. Diese seien "ähnlich sensibel wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge".

    Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändere dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigten, so Schaar weiter. Er rate dringend davon ab, das Projekt weiter zu verfolgen.

    Innenminister Schäuble dagegen strebt eine rasche Gesetzesänderung an. Durch die Überwachung der Computer von Verdächtigen könnten regelmäßig weitere wichtige Ermittlungsansätze gewonnen werden. Der Minister verlangte eine "zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung". Ähnlich äußerte sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

    Quelle: Online-Überwachung: Schäuble will BGH-Beschluss mit neuem Gesetz kontern - SPIEGEL ONLINE
     
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