JuSchG [Jugendschutzgesetz]

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Emoc0re, 10. Februar 2007 .

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  1. 10. Februar 2007
    Hi,
    wollte mal wissen was man sich mit 16 kaufen darf und was nicht.Hab mich gerade durch zig Tabellen usw. gelesen, aber das ist nicht wirklich verständlich.Also könnte veilleicht einer mal von euch ein paar Beispiele nennen was man darf und was nicht ? (z.B. was alkoholische Getränke, Bildträger usw. angeht).Vielen Dank schonmal im voraus.


    MfG

    F-L-E-R
     
  2. 10. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Im Grunde genommen ändert sich eigentlich nicht sehr viel für Dich, außer dass Du Zigaretten, Bier und andere leichte Spirituosen kaufen kannst. Außerdem kannste in die Disco, musst aber ohne Begleitung eines Erwachsen den Schuppen 0Uhr verlassen.
    Ansonsten kannste Dich hier mal durcharbeiten. Viel Spaß beim lesen.
     
  3. 10. Februar 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    also ich hätte da mal das für dich

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  4. 12. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Was du unter 18 auch noch nicht darfst..ohje da gibt es einiges ;-)

    Wenn du z.b arbeitest..und Berufsschule hast und 5 Berufsschulstd hattest gilt das als Arbeitstag und du musst danach nichtmehr in die Arbeit, auch wenn der Chef es sagt ;-)
    In der Regel darfst du auch nur von..6-20 Uhr arbeiten...gibt aber auch Ausnahmen ;-)

    Hab mal was anderes geschrieben als Tabak,Alkoholische Getränke, das sollte ja klar sein : >

    Arg es geht ja um kaufen...tut mir Leid :-/
     
  5. 12. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Also hier mal paar Beispiele ...

    Kaufen darfst du:

    Bier, Zigaretten und anderen alkohol bis 16%.

    Nicht kaufen kannst du:

    Wodka u.s.w halt weinbrand haltiges alles über 16 %

    ... außerdem kannst du bis 24 uhr an öffentliche plätzen wie discos u.s.w aufhalten.


    mfg
     
  6. 12. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Ich will mal nen bißchen ins Detail gehen:
    Also alkoholische Getränke, die Weinbrand enthalten (egal wie viel %) darfst du nicht kaufen.
    Bei Zigaretten ist es ja so das du an automaten nur mit Alterskennung bezahlen kannst. In vielen Läden (Tankstellen usw) kriegst du mittlerweile aber auch die Zigaretten erst ab 18. Natürlich ist das im Tante Emmer Laden und im Lotto shop nicht so ;-)
     
  7. 20. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Also Du darfst Spirituosen bis 18% oder 20% jetzt kaufen(offiziell), aber genau weiß ich das jetzt auch nicht... Naja zigaretten, aber eine Stange über die grenze darf man erst mit 17 einführen, obwohl es die meisten auch nicht interessiert... Naja und was Tonträger und sowas angeht steht ja sowieso ne FSK drauf....
     
  8. 20. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Darfst halt jetzt als erstens Sex haben mit wem du willst (ab 14 Jahren versteht sich) nach oben hin sind jedenfalls jetzt keine Einrschränkungen mehr da. StGB §176-182.
    Darfst, insofern du von einer Personensorgeberechtigten Person begleitet wirst alles trinken und kaufen. Ansonsten darfst du Branntwein Branntweinhaltige Getränke bzw. Lebensmittel mit Branntwein in geringfügiger Menge auch alleine kaufen.
    Rauchen darfste auch. Darfst draußen sein, solange du willst. Zumindest gibt es kein gesetz, das das verbietet. Solange du dich nicht betrinkst und von dir keine Gefahr ausgeht, darfst du also auch um 4 Uhr morgens noch draußen sein. Trotzdem kann dir jeder Polizist den Ort, an dem du dich aufhälst als jugendgefährdent beschreiben und dich nachhause schicken.

    Auf JuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis findest du eigentlich alles Interessante recht gut gegliedert.
     
  9. 20. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    ...
    (ebenfalls JuSchuG)

    Heißt das soviel wie, wenn ich bis 3 oder 4 die Nacht inner Disse war, der NachHause weg gut 5km beträgt, ich kein geld fürn Taxi einstecken hab, zwar fertig aber nicht betrunken bin, die Polizei mich nach Hause fährt? Auch wenn ich anrufen würde? *g*
    Weil das wär dochmal was.. Kostenloses nach Hause fahren ohne kOnsequenzen.. Heißt ja auch immer ganz schön "Freund und Helfer"...

    mich würde es mal Interessieren,

    mfg

    My-Doom
     
  10. 20. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    Das müsste man versuchen. Wenn du selbst anrufst wird das wohl kaum was.
    Da müsste vielleicht jemand adners anrufen und sagen, dass sich angeblich ein minderjähriger betrunken dort aufhält. Dann könnte es eventuell etwas werden, trotzdem wird es wahrscheinlich auf einen Platzverweis hinauslaufen und du musst doch zufuß gehen, musst dich nur vorher ein wenig mit den Bullen rumschlagen.
    Und ganz ohne Konsequenzen wird das auf Dauer auch nicht laufen. Nach ein paar Mal schalten die das Jugendamt ein.
     
  11. 20. Februar 2007
    AW: JuSchG [Jugendshutzgesetz]

    ok, sollte geklärt sein
    also es bringt dir net soo viel wenn du 16 wirst
     
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