Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von Durro, 15. Februar 2007 .

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  1. 15. Februar 2007
    Also ich hab gehört das bei O² in Ihren AGB´s den Preis für eine Hotline geändert wurde und somit ein Sonderkündigungsrecht besteht, also keine pflicht mehr den 2 jahres vertrag zu beenden.

    Hat einer da Infos drüber habe schon bei google gesucht aber nix gefunden, das mit o2 aber schon von mehreren seiten unabhängig gehört !
     
  2. 17. Februar 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

    hat da niemand was gehört ???
     
  3. 17. Februar 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

    Hast du eine Kopie der Vertragsbedingungen / AGBs zur Zeit des Vertragsabschlusses? Da steht meist drin (am Ende), dass die Ungültigkeit einzelner Aspekte die anderen nicht berührt, sprich wenn eins nich rechtens is (z.B. weils geändert wurde) stört das die Laufzeit ned. Auch stimmst du meist beim Abschluss des Vertrages zu, dass die was ändern dürfen. Ausnahme ist dann sowas wie "Preisgarantie". Steht aber alles im Vertrag! Nur glaub mir - O2 Germany wird sich abgesichert haben. Nen neuen Vertrag gibts übrigens mit ca. 100€ in Bar und voller Grundgebühr über 2 Jahre erstattet!
     
  4. 27. März 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

    den satz versteh ich nicht ! sorry ?
     
  5. 27. März 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

    Sofern ich weiß, gilt ein sonderkündigungsrecht nur sofern dein Vertrag teurer wird nicht aber Telehotlines etc.
     
  6. 27. März 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?



    Also wenn ich das richtig verstanden habe, meint er, dass du bei Vertragsabschluß 100€ in bar bekommst und zusätzlich 2 Jahre keine Grundgebühr, sondern lediglich deinen Mindestumsatz bezahlst!
     
  7. 27. März 2007
    AW: Sonderkündigungsrecht durch Vertragsänderung seitens O2?

    wenn ich das richtig verstanden habe ^^
    gilt das nur wenn ein vertrags bruch von o2 vorliegt und du trotzdem noch mal einen neues abschließt aber sonst isses richtig
     
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