Elektronische Postfächer: EU sagt anonymen E-Mail-Adressen den Kampf an

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 19. Februar 2007 .

  1. 19. Februar 2007
    Daß das Internet, einst erfunden von der amerikanischen Armee, sich zu einem ganz, ganz bösen Medium, das nur schwer zu kontrollieren ist, entwickelte, spricht sich immer weiter herum. Und zum Glück gibt es wenigstens in Old Europe fähige Politiker, die angesichts dieser Bedrohung, die auch in Deutschland immer mehr Menschen fühlen, nicht kapitulieren wollen, sondern handeln: Sie fordern nun ein Verbot anonymer E-Mail-Adressen.

    Wie die International Herald Tribune vor ein paar Tagen berichtete, gibt es in der EU Bestrebungen, die Bürger bei der Benutzung von E-Mail-Dienstleistern per Gesetz zu mehr Ehrlichkeit und Offenheit anzuhalten. Aus Deutschland, meldet das Blatt, kämen dazu Vorschläge, die es dem anständigen Bürger unmöglich machen würden, mit unvollständigen oder gar unrichtigen Daten bei einem der zahlreichen Anbieter von elektronischen Postkästen einen solchen einzurichten.

    Auch die Verwendung von Pseudonymen will demnach das deutsche Justizministerium weitgehend illegalisieren, Nicknamen sollen dabei zwar nicht verboten werden, aber müssen eben auflösbar sein. Für Peter Fleischer, der in Paris sich um den Datenschutz bei Google kümmert, bedeutet dies, daß Postfächer nur noch bei Vorlage eines amtlichen Identifikationsnachweises eingerichtet werden dürften.

    Wenngleich er auch meint, dies sei nur "schwer vorstellbar und würde niemals durchgesetzt werden" können, findet er es besonders amysant, daß ausgerechnet Deutschland eine Vorreiterrolle einnimmt. "In Deutschland wird am meisten über die Privatsphäre gesprochen, doch geht es um die Praxis ganz allgemein, ist es ganz weit hinten plaziert". Ob freilich die Benutzung ausländischer Dienste, die weniger Daten zu Anmeldung fordern, untersagt werden soll, scheint noch offen.

    Der Verband Bitkom machte unterdessen schon das Haupthindernis auf dem Weg zu einem besseren Internet aus: das deutsche Grundgesetz. "Es gibt", wendet Christian Spahr, ein Bitkom-Sprecher, allerdings ein, "viele Menschen in Deutschland, die ein solches Gesetz unterstützen, aber auch einige, die es kritisch sehen". Die haben noch nicht erkannt, daß - frei nach Wolfgang Schäuble - doch nur "vielen fälschlich verdächtigten oder verurteilten Menschen ermöglicht (werden soll), ihre Unschuld zu beweisen". Mögen seine Kritiker es verinnerlichen.


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  2. 20. Februar 2007
    Google entschieden gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung

    Google entschieden gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung
    Großen internationalen Protest hatte der deutsche Gesetzesentwurf zur globalen Vorratsdatenspeicherung ausgelöst. Nach großem Wirbel bei E-Mail-Dienstleistern äußerte sich auch Google gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten und kritisierte den Entwurf als „pure Ironie im Land der Dichter und Denker“.


    Die Vorstellung, zukünftig jeden neuen E-Mail-Account nur mit Anschrift verifizierten Personen vergeben zu können und dazu noch sämtliche Verbindung- und Geodaten 6 Monate ohne jeglichen Verdacht zu speichern, passt Google überhaupt nicht in das autonome Unternehmenskonzept. "Das ist unglaublich schlecht für den Schutz der Privatsphäre", entgegnete Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google, der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Mensch sei es anhand der andauernden Spamflut gewohnt, ohne große Hürden einen E-Mail-Account zu eröffnen und wieder zu schließen, kommentierte der Jurist die Kontroversen. Zudem sei die Speicherung und Überprüfung der Personendaten "überhaupt nicht zu kontrollieren und würde niemals funktionieren.“ Die Grenzen des Internets seien fließend und kein deutsches Gesetz könne verbieten, dass sich ein Nutzer bei einem ausländischen E-Mail-Dienst anmelde.

    Datenschutzexperten sehen auch große Probleme im beispiellosen Umgang mit privaten Daten, doch sei die Entrüstung von Google mehr als nur selbstloser Einsatz für den Bürger. „Im Google-Imperium versteht man Gesetze nur als zusätzlichen Ballast; müsste nun Google auch noch persönliche Daten bei der Registrierung erheben und verifizieren, würden Nutzer ausbleiben und die zusätzliche Prozedur viel Geld kosten – und in Mountain View kommt ein Minus ganz schlecht an“, wird unter vorgehaltener Hand kommentiert. Auf der anderen Seite wird vermutet, dass Google noch deutlich mehr als die vom deutschen Gesetzesentwurf angesprochenen Daten vom Nutzer speichert und zu Werbezwecken verwendet.


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