#1 27. Februar 2007 hab heute nen Brief von der Schule bekommen dass ich angeblich zu oft fehle, und deswegen angeblich 0 punkte gefährdet bin. habs ausgerechnet 30% fehlzeit in diesem semester, was noch nicht schlimm ist, da 66% anwesenhitspflicht ist sonst 0 punkte! wär ja alles auch nicht schlimm gewesen aber jetzt haben meine eltern eine kopie dieses Briefes bekommen trotzdem dass ich volljährig bin hab shcon nen paar freunde gefragt, und die meinten, dass das rechtswiedrig ist, da lehrer bei volljährigkeit den eltern keine informationen mehr zukommen lassen dürfen, solange keine enverständnisserklärung der schüler vorliegt. wollt ma von euch wissen wie ihr das seht bzw ob ihr die rechtslage in solchen fällen kennt + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit hmm ich hab im letzten halbjahr ca 70-80% des unterrichts gefehlt und jetzt akzeptiert mein klassenvorstand nur noch ärztliche bestätigungen....... aber da du 18 bist ist es rechtswidrig das man deinen eltern bescheid gegeben hat.... und 30% is ja wohl nich tall zu viel...-.- + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Is auf jeden mies. Beschwer dich bei den Zuständigen deiner Schule und besteh ab jetzt darauf, dass deine Eltern über nichts mehr informiert werden sollen, das reicht meistens Hab auch immer so zwischen 60 und 100 Fehlstunden aber alle selbst entschuldigt ;D + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit kommt drauf an, wo du wohnst. aber ich tippe mal, dass jedes bundesland das im schulgesetz stehen hat: http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_42.htm + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Es ist denen egal was das gesetzt sagt, meine Lehrer fahren mit uns auch immer schwarz. Wer zeigt die denn deswegen an? Und wenn: was sollte das für konsequenzen haben? Die denken sich einfach das du edn wegschmeisst und nix machst und wollen dir druck machen mit deinen eltern. + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit ok danke an alle... hat sich geklärt ich werde etwas in die wege leiten, da wird sich die schule nochmal umgucken^^ + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit halt uns aber auf dem laufenden aber treibs nich zu hart am ende schmeissen sie dich noch gruß + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit wie schon manche gesagt haben! du musst der schuel bescheid geben das sie deine eltern nicht informieren sollen! + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit hoi, da kannst dich ans kultisministerium wenden wie du willst... rechtswidrig hin oder her.. du wirst damit nix erreichen.. denn es wird dann so ausgelegt, dass es nur zu deinem besten ist.. und in solchen fällen werden nunmal die eltern benachrichtigt.. kannst du nix gegen machen.. auch wenn du volljährig bist.. gewisse dinge brauchen z.b trotzdem die zustimmung/anerkennung der eltern.. denn du bist zwar volljährig, aber immernoch in der institution schule.. und da gelten auch gewisse regeln.. und glaub mir, du wirst gar nix erreichen also lass es gleich und geh schön zu schule.. hast vorallem DU am meisten von.. mfg halloween + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Quelle: 300 Multiple Choices Also mir geht es darum das dort steht wir hätten informiert werden sollen/müssen, dass es ein Widerspruchsrecht überhaupt gibt! Das ist nicht geschehen! Hätte ich das gewusst hätte ich es geamcht nur uns wurde nichts gesagt! Ich wusste davon nichts und bin davon ausgegangen, dass meine Eltern jetzt aus dem Schneider sind! Ich fühl mich in meiner Person ungerecht behandelt und werde morgen zur Schulleitung gehen und das klären! Hab noch 2 Leute die mit mir dorthingehen, die sich auch ungerecht behandelt fühlen! Naja trotzdem danke an alle!!! BWs sind raus Werde euch auf dem Laufenden halten! + Multi-Zitat Zitieren
#11 28. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Wir haben an unserer Schule vor 2 Wochen nen Zettel bekommen (nur die 18-Jährigen), wo wir uns aussuchen konnten, ob die Eltern weiterhin informiert werden sollen oder ob es eingestellt werden soll. Meiner Mutter isses eh egal, weil ichs freiwillig mache, von daher lass ich sie informieren. + Multi-Zitat Zitieren
#12 28. Februar 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Das ha nichts mit deiner Volljährigkeit zu tun... Wenn du noch bei deinen Eltern lebst ist es normal dass die sich auch an die wenden, wenn die Schule denkt dass du es von allein nicht kapierst... Hat nichts mit rechtswiedrig zu tun... + Multi-Zitat Zitieren
#13 4. März 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit eig. dürfen die lehrer den brief oder die kopie nicht an deine eltern schicken da du für dich allein im leben verantwortlich bist weil du volljährig bist und da deine eltern nciht dein leben führern sondern du dürfen die das gar nciht. bei uns ist das genauso.alle kriegen die briefe selber die volljährig sind die anderen nach hause zu den eltern. + Multi-Zitat Zitieren
#14 5. März 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit naja, bin mal gespannt was deine schulleitung dazu sagt und wies weitergeht ^^ aber eigentlich ist es doch genauso wie mit den zeugnissen (jedenfalls bei mir auf der schule is es so)! wir musstens sie auch noch von nem elternteil unterschreiben lassen, obwohl ich volljährig bin! aber ich frage mich was wäre, wenn ich keinen kontakt mehr zu meinen eltern hätte, ich mit 18 ausgezogen wäre und jetzt alleine ganz wo anderst wohn und nix mehr mit meinen eltern zu tun haben will! was wäre dann? bin ja volljährig und hab das recht auszusiehen! (also nicht dass es jetzt bei mir der fall wäre, würd mich nur mal interessieren ) + Multi-Zitat Zitieren
#15 5. März 2007 AW: Brief von der Schule an Eltern trotz Volljährigkeit Klar dürfen die das. Der Brief geht an deine Wohnadresse. Wie dir rechtslage sich ändert, sobald du schriftlich die Schulleitung aufforderst künftige Briefe an dich zu adressieren, weiß ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren