#1 27. Februar 2007 hey leuts hab da ma ne frage an euch wenn man nen farhtenbuch führen muss( wenns des gesetz dann verlangt) gilt doch dieses fahrtenbuch auf des bestimmte fahrzeug. aber nun meine frage was wenn man des fahrzeug abmeldet oder verkauft un nen neues kauft???? also so gesagt der der des fahrtenbuch führt(da des auuto auf den ist) verkaufts kauft nen neues auto und muss er dann weiter nen fahrtenbuch führen????
#2 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ ja ich denke schon....wenn er diese auflagen hat ist es irrelevant ob er jetzt in nem bmw oder benz sein fahrtenbuch führen muss...
#3 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ ja aber es wird doch auf des bestimmte auto draufgehängt weil wollen doch wissen wer alles des fährt deswegen war ja meine frage ob des fahrtenbuch weg fällt wenn man des auto z.b verkauft
#4 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ ja es müsste so sein...wenn das auto verkauft wird gibts ja nix mehr zu berichten oder ?! dann muss man sich das fahrtenbuch an sein nachfolgeauto klemmen...klingt doch logisch oder !? also es würd mich schwer wundern wenn net so wär
#5 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ ja deswegen frag ich mich ja ob es so is oder net:S im i-net fand ich nix deswegen frag ich hier nach vllt wissens ja welche
#6 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ gehts ums blitzen? hab beruflich schon elektronische fahrtenbücher eingebaut und weiss daher das sich einmal ein kunde ein neeus auto gekauft hatte und man dann dieses fahrtenbuch in sein neues fahrzeug nachrüsten mussten. ist für mich ja auch logisch da es sich ja nach der gesetzlichen regelung nicht um das fzg. handelt sondern um den halter/fahrer.
#7 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ aaaa ok ja geht ums blitzn weisst ja eh joa okay dann sollen dies einbauen wenns drauf ankommt ich fahr des auto dann nimmer un wie lanhe bleibt des drinn????
#8 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ puh das kann ich dir net sagen aber wird sicherlich in den schrieb stehen den dein onkel bekommt. ihr musst ja auch bestätigen das ihr das fahrtenbuch einbauen lassen habt.
#9 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ jJ also elektronisch ok... aber wenn du danach nicht unbedingt noch streß mit der Polizei hast fragt da keine Sau mehr nach, auch bei Verkehrskontrollen nicht normalerweise... Nur sollte halt nochmal ein Blitzvorgang erfolgen und du sagst ich weiß net wer gefahren ist dann werden sie halt danach schauen.
#10 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ naja im moment schauts so aus des der bekannte der ah ziemlich jung is sein lappen abgibt der hat keine probezeit mehr un wenn des net geht auto is dann eee weg am donnerstag kommt ein interresssent von daher is mir es im moment egal im moment zählt nur des geld besorgen find keine arbeit als aushilfe die wollen nur studenten deswegen
#11 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ dachte jetzt mal elektronisch... finanzamt erkennt nach meinem wissensstand diese notizzetel artigen dinger doch auch net mehr an. die machen ja schon bei den elektronischen stress, dort gibt es auch nur bestimmte die anerkannt werden. glaube net das es im falle vom blitzen bei der polizei anders sein wird.
#12 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ hmmmmmmmmmm aber kann man um des fahrtenbuch rumm kommen??? es is ja des erste mal des sowas is ah für mein onkel deswegen
#13 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ naja, kann der fharer nicht ermittelt werden gibts fahrtenbuch! kannst das ganze evtl noch durch wiederspruch hinaus zögern aber denke am ende wirst da nicht drum rum kommen. wo man sich dann die kosten vor augen führen sollte. die fahrtenbücher die ich bisher eingebaut habe kosten irgendwas um die 900 euro sind dann aber auch von finanzamt anerkannt. nachschulung kostet dich ca 300 euro. und musst dann halt 2 jahre länger "sachte" machen.
#14 27. Februar 2007 AW: fahrtenbuch????^ hmmmm ja is nun egal ich mach dann lieber des mit 2 jahr aber naja egal danke euch