#1 6. März 2007 Bundesrat will Auskunftspflicht für Internetprovider ohne richterliche Anordnung Mit der Forderung der Verpflichtung von Internetprovidern, die Identität der Inhaber von IP-Adressen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen den Rechteinhabern direkt preiszugeben, kommt der Bundesrat einer Forderung der Musikindustrie nach. Eine Auskunft nur auf richterliche Anordnung bürdet den Rechteinhabern unzumutbare Hürden auf, die vorgesehene Gebühr von 200 Euro würde das Verfahren wirtschaftlich sinnlos machen, begründet der Rechtsausschuss der Länderkammer seine Position. Auch mit der doppelten Lizenzgebühr zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinausgegangen. Weiterhin soll die per Software automatisierte Sammlung von IP-Adressen legitimiert werden. Quelle: Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider | heise online + Multi-Zitat Zitieren