#1 9. Februar 2006 Im Rechtsstreit um die Nennung des bürgerlichen Namens des Hackers Tron bei Wikipedia.de haben die Betreiber der Online-Enzyklopädie einen Sieg errungen. Das teilte Wikipedia-Anwalt Thorsten Feldmann der Netzeitung mit. Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hob die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers beantragte einstweilige Verfügung gegen Wikipedia am Donnerstag auf. Sie hatten sich gegen die Veröffentlichung des vollen Namens ihres Sohnes gewandt. Keine Rechte verletzt Das Gericht konnte keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des toten Sohnes oder des Vaters erkennen. Wikimedia, der Verein, der Wikipedia.de betreibt, darf nun weiterhin den Namen des Hackers nennen und von der Domain Wikipedia.de auf die deutsche Startseite bei Wikipedia.org umleiten. Eine bereits erwirkte einstweilige Verfügung, die dies untersagte, war zunächst wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt worden. Die Kläger haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wikipedia.de will noch im Laufe des Donnerstags wieder auf die deutsche Startseite bei Wikipedia.org weiterleiten, so Wikimedia-Sprecher Arne Klempert gegenüber der Netzeitung. Quelle