#1 13. März 2007 Hey Leude! Und zwar habe ich mal eben nen bisschen gegooglt und habe folgendes gefunden bzw. gelesen: "Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Und für diese gelten die Auflagen nicht, weil das Mindestalter ja schon erreicht ist. Wenn der 17-Jährige ein Kleinkraftrad fährt, muss auch kein Begleiter mitfahren." > Der letzte Satz hat mich etwas stutzig gemacht ... Ich habe A1 und mache grade den 17er Führerschein ... heißt das für mich, dass ich dann keine Begleitperson brauche oO Glaube zwar nicht, doch ich lese da keinen anderen Sinn raus Sorry, wenns blöd ist ... _ greetz
#2 13. März 2007 AW: Führerschein mit 17, Wenn A1 vorhanden keine Begleitperson??Oo wenn du den führerschein mit 17 machst, muss eine person dabei sein. steht auch auf der prüfbescheinigung. gibt keine ausnahmen...
#3 14. März 2007 AW: Führerschein mit 17, Wenn A1 vorhanden keine Begleitperson??Oo Joa ... das weiß ich ja Mach ihn ja grad, nur der Satz hat mich halt irritiert ... egal ! Ich close doch mal lieber ^^ ~close~