Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt - Lufthansa-Piloten müssen mit 60 in Rente

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von MoJagga, 14. März 2007 .

  1. 14. März 2007
    Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
    Lufthansa-Piloten müssen mit 60 in Rente


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    Piloten im Cockpit

    Piloten der Lufthansa müssen auch künftig spätestens mit 60 Jahren in Rente gehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klagen von drei Flugkapitänen ab, die in der Regelung im Tarifvertrag eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer sehen. Die von der Lufthansa aufgestellten Altersbeschränkungen für Piloten seien "objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel, nämlich zum Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Verfahren ist der erste prominente Prozess auf Grundlage des neuen Antidiskriminierungsgesetzes gegen einen Großkonzern. Die Kläger halten die seit vielen Jahren von Lufthansa und Pilotengewerkschaft im Tarifvertrag festgelegte Altersgrenze im Cockpit für eine Benachteiligung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetze, das seit Mitte August in Kraft ist.
    Sicherheitsinteressen versus angebliche Diskriminierung

    Nach Auffassung der Kläger verstößt die Lufthansa gegen internationale Bestimmungen. Nach einem Beschluss der International Aviation Organisation, der im November vergangenen Jahres in Kraft trat, dürfen Piloten bis 65 Jahre fliegen. Die Lufthansa sieht darin allerdings eine Gefährdung des Flugverkehrs. Die Fluggesellschaft pocht auf den Tarifvertrag für die 4000 Piloten, in denen die Altersgrenze von 60 Jahren festgelegt ist. Auch die Pilotengewerkschaft Cockpit hält das Alterslimit aus Sicherheitsgründen für nötig.

    Die klagenden Piloten argumentieren dagegen, dass sie sich regelmäßigen Gesundheitskontrollen unterzögen und deshalb keine Gefahr für den Flugverkehr seien. Die Piloten hatten vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, wenn sie vor dem Frankfurter Arbeitsgericht unterliegen.

    Quelle : http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6514288_REF1,00.html
     
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