Hausarrest auf Klassenfahrt?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von SeXy, 21. März 2007 .

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  1. 21. März 2007
    Moin!
    Paar Freunde sind gerade auf Klassenfahrt in Norwegen. 10 Klasse, Abschlussfahrt der Realschule.
    Sind alle über 16, dürfen also laut Gesetz rauchen. AUf der Klassenfahrt jedoch ist's verboten. Okey, Schulveranstaltung, kann ich halbwegs verstehen, wenn ich das selbst auch irgendwie nicht ganz tolleriere.
    Jedenfalls wurden da Zigaretten entdeckt. Die Schüler sind in einzelne Häuser eingeteilt, jeweils 6-10 Leute in einer Hütte.
    In einem davon wurden Zigaretten entdeckt, die Leherer wissen aber nicht, wem die gehören. Also gibt's jetzt von 8 Tagen der Klassenfahrt Hausarrest. Können die Lehrer das einfach so machen? Ist das rechtlich in Ordnung, denen auf ner Klassenfahrt Hausarrest zu geben?

    Bitte nur sinnvolle Antworten. Ich will nich wissen, wer was glaubt, sondern wer was weiß. Wenn ich wissen will, was ihr glaubt, frag ich nach eurer Religion oder geh zum Meinungsforschungsinstitut.
     
  2. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    ich geh mal davon aus, dass das nur ne drohung ist ich mein wie wollen die lehrer das denn kontrollieren dann bestrafen sie sich ja selber, glaub ich nicht
     
  3. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Die sind da seit gestern Mittag in der Hütte eingesperrt. Wie das kontrolliert wird weiß ich nicht. Jedenfalls darf da kein Schüler rein und keiner raus. Für Essen usw. sind die sowieso selbst zuständig.
     
  4. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Ich galube ned, dass die das dürfen weil wenn irgendwem was zustößt, dann sind die Lehrer verantwortlich und müssen sämtliche Strafen übernehmen, also ich glaube, dass die des ned dürfen und des sein lassen sollten!!!

    Mfg Bond
     
  5. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Die Lehrer können die Schüler doch nicht einfach einsperren -.-

    Wofür haben die dann bezahlt, wenn Sie eh die ganze Zeit in einer Hütte hocken müssen?

    Also ich würde mir da snicht bieten lassen, sondern Party machen xD

    Nein, also ich würde schon verlangen, dass die mich rauslassen, denn einsperren, dürfen Sie uns ganz bestimmt nicht!
     
  6. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Ich würd in dem Falle mal meine Eltern kontaktieren... oder eher die hysterischen Eltern meiner Mitschüler.
    1) Einsperren dürfen die niemanden.
    2) Das is extrem pauschal, alle zu bestrafen.
    3) Die Strafe is absolut inakzeptabel für paar Kippen...
    Wenn die Eltern sich da einschalten bin ich sicher, dass die insassen sofort wieder auf freien Fuß kommen.

    GreetZ, ~Br4inP4in~
     
  7. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Naja, die sitzen da wohl wie mir das übers Handy erzählt wurde auch mit Shisha und 5L Vodka, aber das ist ja trotzdem ne Unverschämtheit, die da einzusperren. Und da ich auch nächstes Jahr soweit bin udn genau dorthin fahren werde, möcht ich auch klar informiert sein. Ich hab von meinem Vater so ne Gabe geerbt, mich immer gerne mit Leuten anzulegen, wenn ich genau weiß, dass ich im Recht bin ^^
     
  8. 21. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    quelle: Bundesministerium der Justiz

    LehrErzVDBest 1 - Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung -

    Inhalt und Umfang der Fürsorge und Aufsicht
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 2

    (1) Die Leiter, Lehrkräfte und Erzieher der Einrichtungen haben in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine umfassende Fürsorge und Aufsicht der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sichern.

    (2) Ihnen obliegt insbesondere:

    a)
    die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur Selbständigkeit und zum Verantwortungsbewußtsein für unsere sozialistische Gesellschaft zu erziehen,
    b)
    durch Bildung und Erziehung die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, Gefahren zu erkennen,
    c)
    durch Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu bewußter Disziplin zu sichern, daß richtiges Verhalten bei ihnen zur Gewohnheit wird,
    d)
    durch ihr Vorbild die Kinder und Jugendlichen zur Achtung des Volkseigentums zu erziehen, so daß sie es als ihre persönliche Verpflichtung und gesellschaftliche Notwendigkeit ansehen, Schäden und Unfälle zu vermeiden und selbst Vorschläge zu ihrer Verhütung machen,
    e)
    durch gute Vorbereitung, Gestaltung und Kontrolle der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit Vorsorge zu treffen, daß die Kinder und Jugendlichen weder geistigen, sittlichen noch körperlichen oder materiellen Schaden erleiden, noch daß durch sie der sozialistischen Gesellschaft Schaden zugefügt wird.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 3

    (1) Die Fürsorge und Aufsicht erstreckt sich nach Maßgabe der §§ 5 bis 7 dieser Durchführungsbestimmung:

    a)
    vom Betreten des Grundstücks der Einrichtung bis zu seinem Verlassen,
    b)
    bei obligatorischen und fakultativen Veranstaltungen außerhalb des Grundstücks der Einrichtung auf Zeit und Ort der gesamten Veranstaltung,
    c)
    auf die Unterrichtswege, d.h. auf die Wege zwischen dem Grundstück der Einrichtung und anderen Orten von Schulveranstaltungen (z.B. Schulgebäude - Sportplatz - Betriebsbesichtigung). Den Unterrichtswegen werden Wege während der Unterrichtszeit oder innerhalb der Ganztagserziehung gleichgestellt.

    (2) Der Schulweg, d.h. der Weg vom Elternhaus zur Einrichtung oder zum Ort der Schulveranstaltung und umgekehrt unterliegt nicht der Aufsicht durch die Einrichtung. Das gilt auch für die Wege vom Elternhaus zur außerunterrichtlichen Tätigkeit, zu Ferienveranstaltungen sowie für die Benutzung von öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zur Einrichtung und den angeführten Veranstaltungen. Der Leiter soll jedoch im Zusammenwirken mit den Lehrern und Erziehern, der FDJ und Pionierorganisation, dem Elternbeirat und den Organen der Volkspolizei durch Aufklärung und Erziehung dafür Sorge tragen, daß die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg erhöht wird.

    ja die lehrer dürfen..., man nennt es auch "ausgangsperre durch fehlverhalten" und nicht sofort hausarest
     
  9. 22. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Ihr seid dann wohl alle nicht volljährig! Sprich, jemand muss auf euch aufpassen! Wenn die Lehrer meinen euch da lassen zu müssen, darf einer von den Begleitern Babysitter spielen! Also ich glaube kaum das alleine einsperren legal ist. Ruft doch mal bei der Schulleitung an... Ab und an werden dann Lehrer kompromissbereit.

    Sollte niemand auf euch aufpassen macht das beste daraus und feiert!
     
  10. 22. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Es muss niemand auf sie aufpassen. Erziehungsberechtigte oder -beauftragte dürfen die Erziehungsberechtigung zeitweise auch an den/die zu Erziehende/n übergeben. Das muss dann meine ich nur klar gesagt werden, was natürlich niemand macht.
    Das geht sogar bei 4 jährigen Kids schon. Ob das sinnvoll ist ist natürlich fraglich.
    Soweit kenn ich mich dann sogar selbst noch aus.
     
  11. 22. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    NEIN das dürfen sie nicht so ne ähnliche geschichte gab es bei uns auch aber mit alc nur die wurden direkt nach hause geschickt aber egal nein sie dürfen ihnen solche sachen nach meiner meinung nicht verbieten da sie nicht ihre eltern sind
     
  12. 22. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Die haben bestimmt (oder eure Eltern) so einen Zettel unterschrieben wo alles genaustens drinnsteht, auch das Zigaretten Verbot.

    Hätten sie sich nicht erwischen lassen sollen und jetzt müssen nunmal alle dafür grade stehen wenn keiner den Mund aufmacht . Ich finds okay, soll denn unsere Jugend immer "krasser" werden ?
     
  13. 23. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Wenn es schon vorher gesagt wurde und die Strafe bei nicht einhalten der Regeln feststand ist eine Strafe gerechtfertig, jedoch bin ich nicht über die höhe der Strafe überrascht. Erstens hätten die Lehrer die Eltern anrufen sollen und außerdem müssen die 16jährigen auch beaufsichtigt werden, wenn sie eingesperrt sind.

    Die Lehrer sind die Erziehungsberechtigten auf der fahrt und müssen den Kopf hinhalten, wenn was schief läuft.

    Die Strafe finde ich auch überzogen, weil die Leute für die Reise gezahlt haben und nix von den Ausflügen haben ( mir wäre es Recht^^ scheiß Wandern und so ).
    Jedoch ist alles abhängig von den unterschriebenen Unterlagen vor der Reise, ansonsten:

    § 239
    Freiheitsberaubung
    (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

    1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
    2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.


    (4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
     
  14. 23. März 2007
    AW: Hausarrest auf Klassenfahrt?

    Danke Taker, §239 ist mir wohl ein Begriff. Und einige Posts weiter oben habe ich schon einmal klargestellt, dass sie definitiv nicht beaufsichtigt werden müssen.
    Ich werde hier mal closen und auf weitere, mehr oder weniger sinnvolle Posts per PN warten.
     
  15. Video Script

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