Kennt sich jemand von euch mit Arbeitsrecht aus?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von dobermann, 16. Februar 2006 .

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  1. 16. Februar 2006
    Hi


    Kennt sich jemand von euch mit Arbeitsrecht aus?

    Meine Freundin arbeitet in einem Call-Center und war ein paar Tage krank.

    Auf ihrer Lohnabrechnung vom Januar wurden die fehlenden Krankheitstage trotz gelben Krankenscheins mit einem Minus berechnet.

    3 Krankheitstage X 6 Std. = 18 Std.

    Diese 18 Fehlstunden wurden dann mit dem Überstundenkonto beglichen …

    Bei der Reklamation in der Buchhaltung wurde ihr gesagt dass sie ihren Arbeitsvertrag noch mal lesen sollte und zwar den 5 Absatz.

    Dort steht dann:

    Im Falle einer Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist die Mitarbeiterin verpflichtet ab den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat die Arbeitnehmerin spätestens am 3. tag nach beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist die Mitarbeiterin verpflichtet, am ersten Arbeitstag nach Ablauf des in der vorhergegangenen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes
    §616 BGB findet keine Anwendung.


    Dürfen die das! Und wie soll man das jetzt verstehen?
    Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes keine Lohnfortzahlung oder von ersten Tag an und wann beginnt dieser???
     
  2. 16. Februar 2006
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, das ein Arbeitgeber Paragraphen wie §616 BGB per Vertrag nicht umgehen darf, aber ich würde nen Rechtspfleger im AG oder nen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, die Beratungsgebür ist bei einer solch wichtigen Angelegenheit sicher keine Geldverschwendung.
     
  3. 16. Februar 2006
    Hallo,
    meine Freundin hat lange in der Lohnbuchhaltung eines Call-Centers gearbeitet.
    Da habe ich Sie mal gelöchert und gefragt.

    Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass sie ab dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, dann bedeutet das, dass sie bis zu 2 Tage ohne Krankmeldung krank sein darf und dies trotzdem bezahlt bekommt. Ist die Krankheit aber länger MUSS sie eine Krankmeldung vorlegen um Lohnfortzahlung zu bekommen. Tut sie das nicht gilt es als Fehlzeit und läuft ins Minus.

    In dem Fall Deiner Freundin ist zu klären, ob die Krankmeldung vom ersten Tag an ausgestellt ist oder nicht. Ist sie es nicht laufen die Tage ohne Krankenschein ins Minus und sie kann nichts dagegen tun. Die Regelung mit Lohnfortzahlung ohne AU gilt nur dann wenn sie nicht länger als 2 Tage krank ist.

    Grundsätzlich ist zu empfehlen ab dem ersten Tag einen Arzt aufzusuchen und eine AU vorzulegen. So bekommt sie immer Lohnfortzahlung.

    Ich hoffe ich/wir konnten Dir helfen.

    Grüsse
     
  4. 20. Februar 2006
    Oh doch, der Arbeitsvertrag kann frei gestaltet werden und ist damit GÜLTIG.... das BGB findet nur anwendung wenn im Arbeitsvertrag zu diesem punkt nichts geregelt ist.

    Es gäbe auch noch eine Regelung das Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld gekürzt werden kann...

    Oder sie muss eine bestimmte Zeit im betrieb sein um überhaupt anspruch auf lohnfortzahlung zu haben... allerdings weis ich den Zeitraum nicht detailiert, kann aber im BGB nachgeschlagen werden wenn dieser Punkt im Arbeitsvertrag nich expliziert geregelt ist.

    Bedeutung Absatz 5:

    2 Tage kann man auch so aufgrund von Krankheit fernbleiben... wahrscheinlich musst du nur ein dummes Krankheitsformular ausfüllen

    Ab dem 3. Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, diese muss am 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein!

    Wenn du länger krank bist als in der Bescheinigung steht --> wieder zum Doktor und noch eine holen und diese dann abgeben wenn du wieder in der Arbeit bist...

    Mfg

    GiGal

    Alle angaben ohne Gewähr
     
  5. 20. Februar 2006
    Das ist mittlerweile allgemein geltendes Gesetz

    Spätestens am 3. Werktag ab Beginn der Erkrankung ,muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen!Es sein denn es liegt ein wicgtiger Grund für die Verzögerung vor!(z.B. schwerer Unfall,Koma,ect.)

    Betonung liegt aber auf Werktag!
    Also Sonntag unf Feiertag zählen nicht mit!

    Hat sie wohl etwas zu spät abgegeben...

    Könnte man zwar vorm Arbeitsgericht klagen das sie den rechtzeitig abgegeben hätte
    und die Schuld beim Arbeitgeber liegt!

    Aber
    -1. lohnt es nicht wegen den paar Tagen
    -2. Liegt die Beweispflicht bei ihr glaube ich
    -3. Kostet ne Klage Geld
    -4. wäre sie ihren Job dann mit Sicherheit bald los
     
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