#1 29. März 2007 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ausländern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erschwert. Nach zwei am Donnerstag verkündeten Urteilen besteht kein Anspruch auf Einbürgerung, wenn ein Ausländer nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit zwar nicht verurteilt aber in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden ist (Az: 5 C 31.05 und 33.05). Nach einem dritten Urteil wird für die Gewährung der deutschen Staatsangehörigkeit an ein Kind die Aufenthaltsdauer der Eltern während eines erfolglosen Asylverfahrens nicht angerechnet. Quelle: yahoo.de + Multi-Zitat Zitieren