Hab Anzeige wegen Ruhestörung (Teil2/Ergebniss)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von DerGärtner, 31. März 2007 .

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  1. 31. März 2007
    hi,
    ich hab heute post bekommen vom rathaus und es is ne anzeige wegen ruhestörung die mit bußgeld bestraft werden kann.die leute die unter mir wohnen haben die anzeige gemacht denke ich zumindest da sie als zeugen wie auch 2polizeibeamte die einmal an dem abend da waren angegeben sind...
    hier ma was drinsteht:
    Ihnen wird zulast gelegt als verantwortlicher folgende ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
    1.Sie störten die nachtruhe andere,indem sie bei teilweise geöffneten fenstern in ihrer wohnung lautstark eine party gefeierten. (nähere konkretisierung der lärmquele)
    § 18 Polizeigesetz i.V.m. § 2 (1) und § 26 (1) der polizeiordnung der gemeinde.
    2.sie haben ein radio- oder fernsehgerät in solcher lautstärke betrieben,dass dritte erheblich belästigt wurden. desweitern drang aus ihrer wohnung geschrei und gepolter.
    § 18 Polizeigesetz i.V.m. § 2 (1) und § 26 (1) der polizeiordnung der gemeinde.

    beweismittel:
    Zeuge: 2cops und die 2 spinner die unter mir wohnen.

    die tateinheitlich begangenen verstöße ahnden wir gemäß § 19 OWiG. nach §55 des gesetzes über ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird ihnen hiermit gelegenheit gegeben,zu dem vorwurf stellung zu nehmen. es steht ihnen frei, sich zu der beschuldigung zu äußern oder nicht zur sache auszusagen.

    und dann steht halt noch das ich die angaben machen muss egal ob schuldig oder nicht....
    dann halt persönliche angaben etc. und angaben zur sache:
    wird der verstoß zugegeben? [] ja [] nein (bitte mit begründung)

    ......

    weiß einer vielleicht mit was ich da rechnen muss oder ob die anzeige von denen unter mir zurückgezogen werden kann (wenn ich mit denen red oder so)?
    und vorallem die cops waren nur einmal da und haben eben name aufgeschrieben aber gibt es net erst beim 2ten einsatz anzeige? weil die waren schonmal da und da war nix (also an einem anderen tag) da wir danach (wie auch in diesem fall) ruhig waren?

    wäre n1 wenn jemand was weiß oder vielleicht n paar tipps hat wie ich da am besten rauskomm
    PS muss binnen einer woche zurückschicken also wenn ihr was wisst raus damit
    greetz der gärtner

    Brief von gemeinde ist gekommen auf seite 2 steht was drinsteht eure meinung/wissen ist wieder gefragt
     
  2. 31. März 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Hi,
    also das man sofort ne Anzeige bekommt ist mir auch neu. Selbst im Ferneh bei Toto und Harry, werden nicht bei jedem kleinen Scheiss Anzeigen geschrieben. Wer hat dich denn ANgezeigt die Polizei oder die Mieter unter dir?? Ach weisste nicht sehe ich gerade. Würde erstmal schreiben das du an dem besagten Tag keine Ruhestörung begangen hast. Ist ja denke ich mal auch ne sher relative Geschichte mit so einer Ruhestörung. Das in einem Mehrfamilienhaus ab und zu mal sich einer auf den Schlips getretten fühlt ist ja bekanntlich auch normal.
    Würde das Schreiben ganz normal ausfüllen ohne selber zuzugeben das du einen Verstoss ebgangen hast. Danach wird sich ja dann herausstellen wer dich angzeigt hat.
     
  3. 31. März 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Versuch eine Ausergerichtliche Einigung zu bekommen. Geh zu dein "Spinnern", wer auch immer das ist und entschuldige dich. Biete ihn deine Hilfe an, mit anderen Worten, kriech Ihnen in den Hintern! Diese Personen können dann die Anzeige zurückziehen und du bist dir deine Sorgen los.
     
  4. 31. März 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Also bei Lärmbelästigung würd ich mir mal noch gar keine Gedanken machen. Je nach dem, wie alt du bist, und ob schon mal was vorher war, wird da eh nix groß auf dich zukommen. Die verhängen bei so Sachen auch nicht gleich Bußgelder. Das schlimmste könnten noch Sozialstunden sein, aber ich würd mir insgesammt gesehen nicht groß ins Hemd machen.
    Die Möglichkeit von Frontyi ist au ne gute Idee, allerdings schmeißt dabei deinen Stolz halt über Bord, von dem her... für mich wärs nix

    MfG
    Bernie
     
  5. 31. März 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    @Bernie

    Scheiß auf deinen Stolz! Wenn du in deinem Führungszeugnis sowas drinnenstehen hast, hast du kein Führungszeugnis von 0! Das heißt, dass du schonmal nichts in Richtung Flugharfen, Astronaut etc. machen kannst! Diese Verlangen das. Versuch so viel wie möglich um das ausergerichtlich zu klären.

    Wenn es aber falsch ist die Anklage, dann kannst du diese wegen falsch Anklage anklagen. Langspielig und für den Verliehrer wird es teuer werden. Aber deine Nachbarn sind in der Beweispflicht von daher solltest du gewinnen. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sie es aufgezeichnet haben und mehr als die zwei Leuten kommen nicht zu stande.

    Mehr infos kannste bei: Frag einen Anwalt nachlasen. Einfach in Google eingeben!

    Schönen Abend noch ;-)
     
  6. 1. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Die Nachbarn haben die Polizisten als Zeugen Was will er denn noch machen ? Außer mit den Nachbarn zu reden ob sie es zurück ziehen könnten.

    Sagst du denen halt das es dir Leid tut wegen der Belästigung.Und ob ihr das nicht anders regeln könntet.

    Seltsame Nachbarn... wieso kommen die denn nicht hoch und sagen zu dir das du die musik leiser drehen sollst? Oder sind das solche Nachbarn denen man nichts recht machen kann ?
     
  7. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Hey Coco , DAS SIND BESTIMMT STASI NACHBARN ^^

    oh man, du wohnst bestimmt in nem kaff oder kleiner?

    also

    1. mit den nachbarn reden....ob das doch zu übertrieben gewesen ist von denen eben....
    2. mal bei der polizei nachfragen, falls du da paar bekannte hast...sei es der vater von nem kumpel oder so... den du ma nachfragen könntest...was da auf dich zu kommt....denn ist ja nur 1ma vorgefallen....
    3. rechtsanwalt....würd dir nur sagen das du im nachteil bist....wegen den 2 zeugen (Bullen)
    4.ich weiss nich....sozialstunden wofür?? du hast ja nix beschädigt....oder war auch kei schlägerei in dem sinne....denk ma verwarnung bloss.....

    also behalt die nerven gell ^^
     
  8. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    solche leute kann ich ja garnet leiden die sofort die polizei hohlen müssen hättten ja auch ers ma bei dir bescheid sagen können das es ihnen zu laut ist.....
    bei uns das ziemlich locker gehalten wenn unser nachbarn mal feiern isses halt nen büschen lauter un wir sagen nix un genauso isses wenn wir mal was zu feiern haben un so sollte es eigendlich auch sein
     
  9. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Genau das sind die sogenannten DRECKSNACHBARN. Anstatt, dass sie erst zu dir gehen und mit
    dir sprechen... Sowas hab ich ja noch nie gehört. Kann anscheinend glücklich sein bei meinen Nachbarn -.-
     
  10. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    unterschreib nix mach keine angaben zur sache und gut is!hauptsache keine aussage!dann abwarten.wenn wirds eh nur nen bußgeld was nicht weiter schlimm!ist doch keine straftat sondern nur ne ordnungswidrigkeit von daher passiert nix weiter!spreche aus erfahrung!
    und von wegen führungszeugnis das ist eine ordnungswirdrigkeit keine straftat also wird da drinn nie was stehen!das is wie wenn wegen öffentlichen urnieren bußgeld bezahlen musst das steht auch net im führungszeugnis!also musst du dir keine sorgen machen es ist wie schon erwähnt lediglich eine ordnungswirdrigkeit ich kanns net oft genug sagen bei dem was einige hier so rauslassen!!!!!!
     
  11. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Ich glaube da kannste maximal ne Geldstrafe kassieren kannst dich dagegen ja nicht wirklich wehren weil du es ja wohl getan haben musst also bezahl und machs nicht wieder würde ich raten...

    mfg TSchül.hes
     
  12. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Kann dir nicht viel passieren wenns das erste mal war dann nur geldstrafe oder nur verwarnung
     
  13. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    also thx für die tipps bw´s gehen noch gleich raus.....
    und wegen meinen nachbarn also die sind ein bisschen kompliziert sag ich mal....der eine is n alki (aber manchmal glaub ich der hat aufgehört....nee glaub ich net) egal, und der andere kommt einem vor wie n alki is er glaub ich aber net. also ich sag ma so es war ja nicht die erste party ok? aber es waren shconma cops da name aufgeschrieben leiser gewesen und gut ausser das mein vermieter ab und an ma da wa und gesagt hat: ich hab gehört es war n bisschen lauter am wochenender weil die 2 spinner da unten den angerufen haben und gleich alles erzählt haben....manchmal aber versuchen die voll auf gute nachbarn zu machen usw. wir hatten auch ma mit denen geredet und ausgemacht das die uns sagen sollen es is zu laut und gut is aber das war wohl nix....naja werd ma mit denen reden aber wenn die die anzeige net gemacht haben bin ich ja sowieso am sack....
    aber wie gesagt MÜSSEN!!! die cops net 2mal kommen bevors anzeige gibt?
     
  14. 2. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    bei meinem alten nachbarn war das so der hatte auch laute musik gehabt dan hat er halt ne anzeige bekommen wegen ruhestörung er musste dan entweder seine anlage abgeben oder umziehen so hab ich es gehört weiß jetzt nicht ob da was dran ist
     
  15. 7. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    Es geht um Ruhestörung! Glaubst du, das wird dir sofort in dein Führungszeugnis eingetragen?
    Hier, zum Nachlesen.
    Also diesbezüglich würd ich mir überhaupt nicht ins Hemd machen. Und ich hab ja gesacht, dass er das für sich entscheiden muss, aber meinen Stolz würd ich nicht so einfach zum Fenster rauswerfen. Klar kann man noch bedenken, dass man das "Nachbarschaftliche Klima" nicht versauen will, aber das ist doch alles Situationsabhängig.
    Von strafrechtlicher Seite würd ich mir da auf jeden Fall keine großen Gedanken machen.

    MfG
    Bernie
     
  16. 7. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    einfacyh ruhig bleiben und die sache behutsam angehen


    dann klappt das schon


    viel glueck
     
  17. 8. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    An deiner Stelle würde ich gar nichts dazu schreiben. Im Endeffekt wird das sowieso wegen zu geringem Interesse des Volkes fallen gelassen, also würde ich mir wegen sowas keinen Kopf machen...
     
  18. 8. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung was tun?

    hmmm.....vllt. waren die Nachbarn sauer, weil sie nie eingeladen werden xD
    Sprich sie einfach ehrlich an und frag ob die Anzeige von denen kam und dass es dir leid tut und nicht wieder vorkommen wird....
     
  19. 14. April 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    hi,
    manche von euch haben vielleicht meinen beitrag gelesen das ich ne anzeige wegen ruhestörung habe ( Hab Anzeige wegen Ruhestörung (Teil2/Ergebniss) - RR:Board). ich hatte die erklärung zurückgeschickt und geschrieben das ich es nicht zugebe und als bemerkung/erklärung das die polizei nur einmal da war die fenster nur kurz zum lüften offen waren (und nicht wie vorgeworfen um andere zu belästigen) und nach dem ersten einsatz der polizei die lautstärke zimmerlautstärke war also wir waren leise....nun hab ich einen brief von der gemeinde bekommen und ne rechnung von knapp 100€ mein zwillingsbruder auch aber ich weiß net ob wir beide zahlen müssen oder net....ich kann einspruch erheben was aber negativ auf die entscheidung fallen kann (also vielleicht nochmehr)...muss ich des jetzt echt bezahlen?? die müssen doch 2mal kommen und so oder?? meint ihr ich soll mal bei der wache vorbeigehen und fragen ob des normal is oder so??
    was kann ich tun ich will des net bezahlen da ich es erstens net einseh und zweitens schüler bin und 100 bzw 200€ is nicht gerade wenig.
    hoffe jemand kennt sich aus bw wartet für alles nützliche und net vergessen in binnen 2 wochen muss geld oder einspruch vorliegen.
    greetz der gärtner
     
  20. 14. April 2007
    AW: Hab Anzeige wegen Ruhestörung (Teil2/ergebniss)

    generell gesagt sollte man erstmal gegen alles widerspruch einlegen damit man sich ein wenn nicht kannste mal zum örtlichen verbraucherzentrum gehen....

    die geben eigentlich auch ganz gute tipps........
     
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